SGK-SR tritt auf dringliche KVG-Massnahmen ein

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In der Diskussion über die dringlichen Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der obligatorischen Krankenversicherung ist die SGK-SR auf die Vorlage eingetreten und hat einen ersten Entscheid gefällt: Sie beantragt die Einführung eines kostenlosen medizinischen Telefondienstes. Im Übrigen will sie sicherstellen, dass die geltende Regelung für die Screening-Mammografie bei über 50-jährigen Frauen vorderhand weitergeführt werden kann.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) ist nach eingehender Diskussion ohne Gegenstimme auf die dringlichen Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung im KVG (09.053) eingetreten. Die Vorlage wird in den Kommissionen beider Räte im beschleunigten Verfahren – das heisst parallel – behandelt und soll von beiden Räten in der Herbstsession verabschiedet werden. Die Eintretensdiskussion zeigte, dass dieses Verfahren unbefriedigend ist und eine seriöse Behandlung der einzelnen Punkte erschwert. Die SGK-SR hörte den Präsidenten und den Vizepräsidenten der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, Pierre-Yves Maillard (VD) und Carlo Conti (BS), an. Sie sprach sich dann wie die SGK-NR grundsätzlich für die Einführung eines medizinischen Telefondienstes aus, den alle Versicherten rund um die Uhr kostenlos konsultieren können. Die SGK-SR wird die Diskussion am 2. September 2009 weiterführen. Während der Session sind zwei zusätzliche Kommissionssitzungen eingeplant.

Weiter hat die SGK-SR die Detailberatung der bundesrätlichen Vorlage zur Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, 08.069 ) aufgenommen. Diese Vorsorgeeinrichtungen benötigen – im Gegensatz zu privaten Pensionskassen – keine volle Kapitaldeckung für ihre Verpflichtungen (Staatsgarantie). Unbestritten ist, dass ihr teilweise sehr tiefer Kapitaldeckungsgrad erhöht werden soll. Der Bundesrat schlägt vor, alle Vorsorgeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften – also vor allem von Kantonen und Gemeinden – innerhalb von 40 Jahren auszufinanzieren. Die Kantone haben in den letzten Tagen noch einen Kompromissvorschlag für eine Teilkapitalisierung vorgelegt: Demnach sollen einzig die Verpflichtungen gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern sowie die Altersguthaben der aktiven Versicherten im Bereich des BVG-Obligatoriums zu 100 Prozent gedeckt sein. Dies würde einem Kapitaldeckungsgrad in der Grössenordnung von gut 70 Prozent entsprechen. In der Kommission stehen weitere Modelle zur Diskussion, deren Umsetzung Deckungsgrade zwischen 75 und 87 Prozent zur Folge hätte. Die SGK-SR wollte vor ihrem endgültigen Entscheid die verschiedenen Modelle auf ihre finanziellen Auswirkungen für die einzelnen Kantone prüfen lassen. Die Beratung wird deshalb erst an der Sitzung vom 19./20. Oktober 2009 fortgesetzt.

Einstimmig beantragt die Kommission, der Motion des Nationalrats (SGK-NR) Früherkennung von Brustkrebs (09.3356) zuzustimmen. Die Motion verlangt vom Bundesrat, die bis Ende 2009 befristete Verordnungsbestimmung über die Screening-Mammografie zu verlängern. Die Verlängerung soll in Kraft bleiben, bis eine neue Gesetzesbestimmung gewährleistet, dass die obligatorische Krankenversicherung diese Vorsorgemassnahme dauerhaft übernimmt. Derzeit zahlen die Krankenkassen bei über 50-jährigen Frauen alle zwei Jahre die Screening-Mammografien, sofern diese im Rahmen von Früherkennungsprogrammen mit Qualitätssicherung durchgeführt werden. Derartige Programme kennen erst die sechs Westschweizer Kantone, im Kanton St. Gallen soll es dieses Jahr starten.

In einem Mitbericht an die federführende WAK-SR unterstützt die SGK-SR grundsätzlich die ebenfalls erst letzte Woche vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen für die Qualifizierung und Beschäftigung von Arbeitslosen. Der Bundesrat hat die Massnahmen im Rahmen des dritten Konjunkturprogramms ( befristetes Bundesgesetz über k onjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen, 09.062) vorgeschlagen. Sie sollen ebenfalls im beschleunigten Verfahren behandelt und noch in der Herbstsession verabschiedet werden.

Die Kommission tagte am 17. August 2009 unter dem Vorsitz von Urs Schwaller (CVP, FR) und in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern.

Bern, 18. August 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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