Mietrecht: Aufnahme der Beratung

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08.081 n OR. Miete und Pacht

Die Kommission hat die Prüfung der Vorlage zur Änderung des Mietrechts zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen aufgenommen. Die Vorlage sieht insbesondere vor, anhand eines Vergleichsmietemodells und mit Hilfe einer anerkannten statistischen Methode zu überprüfen, ob der Anfangsmietzins für Wohnräume missbräuchlich ist. Danach soll eine Überprüfung des Mietzinses nur noch aufgrund der gesetzlichen und vertraglichen Anpassungsregeln möglich sein. Bei dieser Revision geht es in erster Linie darum, die Mietzinse von den Hypothekarzinssätzen zu entkoppeln. Neu sollen die Mietzinse der Teuerungsentwicklung folgen, wodurch die Mietzinsgestaltung vereinfacht und transparenter gemacht werden soll.

Der Bundesrat hatte das System gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf bekanntlich so geändert, dass nun als Basis für die Anpassung der Mietzinse ein Index massgebend ist, bei welchem die Wohn- und Energiekosten ausgeschlossen werden. Diese Änderung wurde von Vermieterseite verschiedentlich kritisiert. Der Nationalrat hat in der Sommersession 2009 beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission wird sich dazu an ihrer nächsten Sitzung aussprechen.

08.3268 n Mo. Nationalrat (Robbiani). Für eine wirksame Bekämpfung der Kriminalität in den Grenzregionen

Ohne Gegenstimmen beantragt die Kommission die Ablehnung der Motion. Sie erkennt die vom Motionär aufgegriffene Problematik, ist jedoch der Ansicht, dass der Bundesrat die für eine erfolgreiche Bekämpfung des Problems notwendigen Arbeiten bereits an die Hand genommen hat, weshalb die Motion überflüssig ist.

09.3398 n Mo. Nationalrat (Heer). Anpassung der Voraussetzungen für den Strafregistereintrag

Mit 5 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission, auch diese Motion abzulehnen. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, die Voraussetzungen für einen Strafregistereintrag von Bussen dahingehend zu ändern, dass dafür nicht die – einkommens- und vermögensabhängige – Höhe der Busse, sondern das Verschulden des Delinquenten entscheidend ist. Die Kommission ist sich der Unzulänglichkeit der geltenden Regelung bewusst, erachtet die Alternativen aber als noch problematischer. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die betroffenen Urteile nicht im Privatauszug des Strafregisters erscheinen, wodurch das Problem teilweise entschärft wird.

08.3806 n Mo. Nationalrat (Jositsch). Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme die Annahme dieser Motion, die – wie die Motion 08.3933 von Ständerat Claude Janiak, die vom Ständerat im März 2009 angenommen worden ist – eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten fordert.

08.034 n Internationaler Strafgerichtshof. Umsetzung des Römer Statuts

Die Kommission trat am 17. August 2009 ohne Gegenstimme auf die bundesrätliche Vorlage zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs ein, die der Nationalrat am 4. März 2009 angenommen hatte. Nun hat sie die Detailberatung aufgenommen und wird diese an einer ihrer nächsten Sitzungen fortsetzen. Sie wird nach Abschluss ihrer Beratungen über ihre Beschlüsse informieren.

08.011 s OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht (Vorlage 2: Rechnungslegungsrecht)

Schliesslich hat die Kommission die Detailberatung der Vorlage zur Revision des Rechnungslegungsrechts fortgeführt. Sie wird ihre Beratungen dazu voraussichtlich an ihrer nächsten Sitzung zu Ende führen.

Die Kommission hat am 19. und 20. Oktober 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Claude Janiak (S, BL) und teils in Anwesenheit der Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf und Doris Leuthard in Binningen im Kanton Basel-Landschaft getagt.

Bern, 21. Oktober 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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