Wettbewerbskommission verfügt zur DSL-Preisgestaltung trotz unsicherer Rechtslage – Swisscom legt Rekurs ein

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Die Wettbewerbskommission ist der Ansicht, dass Swisscom eine marktbeherrschende Stellung im Breitbandmarkt einnimmt und bis Ende 2007 zu hohe Preise für DSL-Vorleistungsangebote (Broadband Connectivity Service, kurz BBCS) verlangt hat. Sie wirft Swisscom vor, dass die Marge zwischen dem Vorleistungsdienst BBCS von Swisscom und den Endkundenpreisen für DSL-Breitbandangebote zu klein gewesen sei und die Mitbewerber deshalb ihr DSL-Geschäft nicht profitabel hätten betreiben können. Entsprechend habe Swisscom ihre Mitbewerber in kartellrechtswidriger Weise behindert. Aufgrund dieser Vorwürfe verhängt die Wettbewerbskommission gegen Swisscom eine Sanktion in Höhe von rund CHF 219 Mio. und folgt damit weitgehend dem Antrag ihres Sekretariats vom 12. November 2008.

Swisscom weist die Vorwürfe zurück und hält die verhängte Sanktion für ungerechtfertigt:

  • In der Schweiz herrscht intensiver Infrastrukturwettbewerb mit den verschiedenen Kabelnetzen, den neusten Mobilfunknetzen sowie zukünftigen Glasfasernetzen. So haben beispielsweise mehr als 80% der Haushalte in der Schweiz die Wahl zwischen Kabel-Internet und ADSL. Das führt laut OECD zur weltweit vierthöchsten Marktdurchdringung. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat zudem festgestellt, dass die Breitbandpreise für mittleren Nutzungsbedarf zwischen 2001 und 2008 um mehr als ein Drittel gesunken sind. Die seit April 2007 eingeführte Entbündelung belebte den Wettbewerb zusätzlich.
  • Swisscom hat bewiesen, dass sie das DSL-Endkundengeschäft profitabel betreiben kann. Von einer zu kleinen Marge kann daher nicht die Rede sein. Swisscom verbessert laufend ihr Vorleistungsangebot preislich und in punkto Bandbreiten, so dass auch im Vergleich zu den Kabelnetzangeboten eine konkurrenzfähige Preisgestaltung möglich ist. Mit Erfolg: Über das Netz der Swisscom bedienen rund 20 Mitbewerber etwa 400’000 eigene Breitbandkunden.
  • Swisscom hat im Rahmen des Verfahrens zu den Mobilterminierungspreisen die Kompetenz der Wettbewerbskommission zum Erlass von Bussen bestritten. Diese Rechtsfrage ist vor dem Bundesverwaltungsgericht als Oberinstanz der Wettbewerbskommission hängig. Swisscom hatte deshalb die Wettbewerbskommission um Sistierung des DSL-Verfahrens ersucht. Daher ist Swisscom sehr erstaunt, dass die Wettbewerbskommission den bevorstehenden Grundsatzentscheid des Gerichts nicht abgewartet und trotz unklarer Rechtslage eine weitere Sanktion gegen Swisscom verhängt hat.

Bei dieser Ausgangslage sieht sich Swisscom gezwungen, auch in diesem Verfahren Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Das Unternehmen hält seine Chancen im Rechtsmittelverfahren für intakt und nimmt daher nach aktueller Einschätzung keine Rückstellungen vor.

Quelle: Swisscom

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