Keine Amtszeitbeschränkung für Bundesräte und Bundesrätinnen

2 mins read

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will keine Amtszeitbeschränkung für Mitglieder des Bundesrates vorsehen. Sie lehnt zwei parlamentarische Initiativen ab, welche eine Beschränkung auf zwei, allenfalls drei Legislaturperioden verlangen. Die durchschnittliche Amtszeit der Mitglieder des Bundesrates ist im Laufe der Zeit immer kürzer geworden, so dass die Kommission keinen Handlungsbedarf sieht.

Mit seiner parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP, BE) eine Verfassungsänderung, wonach Mitglieder des Bundesrates höchstens einmal, je nach Zeitpunkt des Amtsantritts höchstens zweimal wiedergewählt werden können ( 09.482 Pa.Iv. Amtszeitbeschränkung für Mitglieder des Bundesrates ). Nationalrätin Isabelle Moret (FDP, VD) möchte ebenfalls eine Beschränkung auf zwei vollständige Legislaturperioden einführen. Im Falle eines Departementswechsels sollte eine dritte Legislatur möglich sein ( 09.494 n Pa.Iv. Bundesrat. Begrenzung der Amtszeit). Die Initiative 09.482 von Nationalrat Wasserfallen wurde mit 15 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt, die Initiative 09.494 von Nationalrätin Moret mit 14 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Die SPK stellt fest, dass die durchschnittliche Amtsdauer seit dem Zweiten Weltkrieg acht Jahre beträgt und sieht deshalb keinen Handlungsbedarf. Längere Amtszeiten waren äusserst selten, die meisten von ihnen im 19. Jahrhundert oder in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die Situation in der Schweiz ist auch nicht zu vergleichen mit ausländischen Beispielen, wie dies die Initianten tun. Die Stellung eines schweizerischen Regierungsmitglieds ist viel schwächer als diejenige des amerikanischen oder französischen Präsidenten. Die Schweiz kennt ein System mit einer ausgeprägten Machtteilung, in dem ein Regierungsmitglied die politische Agenda nur in einem eingeschränkten Mass beeinflussen kann, unabhängig davon, ob es nun acht, zehn, oder zwölf Jahre im Amt ist. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Position eines Regierungsmitglieds im Falle einer Amtszeitbeschränkung eher noch geschwächt wird, wenn das Ende der vorgeschriebenen Amtszeit naht.

Die Kommissionsminderheit erachtet es jedoch als stossend, wenn die einzelnen Mitglieder des Bundesrates alleine über den Zeitpunkt ihres Rücktritts entscheiden können. Die politische Agenda würde planbarer, wenn den Regierungsmitgliedern ein klarer zeitlicher Rahmen gesetzt wäre.

09.483 n Pa.Iv. Hodgers. Für Transparenz bei Bundesratswahlen
Mit seiner parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrat Antonio Hodgers (G, GE) eine Änderung des Parlamentsgesetzes, wonach die Stimmabgabe bei Bundesratswahlen inskünftig öffentlich sein soll. Die SPK spricht sich mit 15 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung dagegen aus. Sie ist der Ansicht, dass die Mitglieder der Bundesversammlung ihre individuelle Verantwortung bei Wahlen möglichst frei und ungehindert von Druckversuchen wahrzunehmen haben. Wenn das Wahlverhalten veröffentlicht wird, steigt der Druck der Medien und Lobbyisten auf die einzelnen Parlamentsmitglieder. Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Ansicht, dass die Parlamentsmitglieder auch bezüglich Wahlgeschäfte ihren Wählerinnen und Wählern gegenüber zu Rechenschaft verpflichtet seien.

09.484 n Pa.Iv. Nordmann. Ausgabenbremse: Aufhebung der undemokratischen Bestimmung über das qualifizierte Mehr
Mit seiner parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrat Roger Nordmann (SP, VD) die Aufhebung von Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung, wonach neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen nur mit Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte beschlossen werden können. Die SPK erachtet die sogenannte „Ausgabenbremse“ jedoch als wirksames Instrument zur Disziplinierung der Parlamentsmitglieder in der Ausgabenpolitik und lehnt die Initiative mit 14 zu 10 Stimmen ab. Wenn es um die Verwendung von Steuergeldern geht, ist es aus Respekt vor den Bürgerinnen und Bürgern durchaus angebracht, im Parlament ein qualifiziertes Mehr zu verlangen. Die Minderheit hingegen erachtet es als unwürdige Selbstentmündigung des Parlamentes, wenn für Ausgaben ein anderes Mehr verlangt wird als für Sachentscheide. Sachentscheid und Ausgabe würden zusammenhängen; zweimal unter verschiedenen Voraussetzungen abzustimmen, würde in ungebührlichem Mass die Minderheiten im Parlament stärken.

Die Kommission tagte am 14./15. Januar unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Yvan Perrin (SVP, NE).

Bern, 15. Januar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

Neue VISIONFOLD und VISIONCUT für Weedon Packaging

Next Story

Technische Änderungen des Finanzhaushaltgesetzes gutgeheissen.

Latest News