Technische Änderungen des Finanzhaushaltgesetzes gutgeheissen.

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Nach der Einführung des Neuen Rechnungsmodells im Jahre 2007 beantragt der Bundesrat zwecks Optimierung des Modells kleinere Anpassungen im Finanzhaushaltgesetz und in weiteren Gesetzen.

Zustimmung zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes ohne Gegenstimmen
Mit der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den eidg. Finanzhaushalt und weiterer Erlasse (09.077) werden dem Parlament Anpassungen in den Bereichen Neues Rechnungsmodell, gewerbliche Leistungen zugunsten Dritter sowie Inkasso und Prozessführung unterbreitet. Die Änderungen sind – im Gegensatz zur Vorlage über die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse – technischer Natur. Ohne Gegenstimmen beschloss die Kommission Eintreten. In Anwesenheit der Vertreter der Eidg. Finanzkontrolle und der Eidg. Finanzverwaltung konnte sich die Kommission im Rahmen der Detailberatung davon überzeugen, dass die Änderungen keinen Steuerungsverlust seitens des Parlamentes zur Folge haben. Entsprechend wurden die beiden Vorlagen in der Gesamtabstimmung ebenfalls ohne Gegenstimmen gutgeheissen und die Vorberatung in der Kommission somit abgeschlossen.

Mitberichtsgeschäfte zur Entwicklungshilfe und zur Bildungspolitik
Am 8. Dezember 2008 erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, im Jahre 2009 eine Botschaft für einen zusätzlichen Rahmenkredit vorzulegen mit dem Ziel, den Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bis zum Jahre 2015 auf 0.5% des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung entschied der Bundesrat, dem Parlament bis 2013 keine weitere Erhöhung der Kredite zu beantragen und dem Auftrag des Parlaments aus dem Jahre 2008 in Form eines Berichtes nachzukommen (09.078).

Die Kommission anerkennt, dass die Prognosen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes bereits ohne weitere Aufstockung der Mittel im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit auf einen Bereinigungsbedarf von rund 1.5 Milliarden Franken hinweisen. Werden die weiteren Aufstockungen bis zum anzustrebenden Ziel von 0.5% gemäss dem ursprünglichen Zeitplan weitergeführt, hätte dies zur Folge, dass sich gleichzeitig auch der Bereinigungsbedarf im selben Ausmasse erhöhen würde. In der Folge hat die Kommission der Verwaltung den Auftrag erteilt, den erforderlichen Mittelbedarf unter Annahme eines Zwischenziels von 0.45% des BNE bis 2015 zu berechnen. Die Kommission wird die Ergebnisse der Abklärungen an der Sitzung vom 25./26. Februar 2010 beraten.

Weniger umstritten war in der Kommission die Botschaft über die EU-Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme (09.071). Dies insbesondere auch deshalb, da die hiermit beantragten Mittel im aktuellen Finanzplan bereits eingestellt sind und die Vorlagen somit keine weitere Erhöhung des Bereinigungsbedarfs zur Folge haben. Mit 8 zu 2 Stimmen beantragt die Finanzkommission, den Vorlagen gemäss dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen (09.071). Gleichzeitig beschloss die Kommission auf einen Mitbericht zuhanden der für das Geschäft zuständigen WBK-S zu verzichten.

Korrekt abgewickelte Verfahren beim Neubau des Bundesverwaltungsgerichts
Im vergangenen Jahr wurde die im Ständerat auch für die öffentlichen Bauten zuständige Finanzkommission verschiedentlich auf vermeintliche Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Baubewilligungsverfahren des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen aufmerksam gemacht. In der Folge liess sich eine Subkommission Ende Dezember 2009 durch Vertreter der Regierung des Kantons St. Gallen sowie durch Vertreter des Bundesverwaltungsgerichts ausführlich über das durchgeführte Verfahren und die in der Öffentlichkeit Laut gewordene Kritik informieren.

Aufgrund der Berichterstattung ihrer Subkommission kommt die Aufsichtskommission zum Schluss, dass sämtliche Verfahren gemäss dem geltenden Recht abgewickelt wurden. Trotz den teilweise relativ geringen Abständen des sich im Bau befindenden Gerichtsgebäudes zu den geplanten Nachbarliegenschaften der kantonalen Pensionskasse konnte festgestellt werden, dass der künftige Betrieb des Bundesverwaltungsgerichts durch die Nachbarbauten betrachtet nicht beeinflusst wird. Dass die Beurteilung ästhetischer Aspekte – insbesondere auch was das Gesamtbild der beiden Bauvorhaben betrifft – subjektiver Natur ist und entsprechend unterschiedlich ausfallen kann, ist offensichtlich. Die Kommission erachtet es jedoch nicht als ihre Aufgabe, diesbezüglich Stellung zu nehmen.

Die Kommission tagte am 14. Januar 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Pankraz Freitag (FDP/GL) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrat Hans-Rudolf Merz.

Bern, 15. Januar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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