GPK kritisieren die Informationspolitik des Bundesstrafgerichts

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Die GPK von National- und Ständerat haben heute an einer gemeinsamen Sitzung ihren Bericht zu den Abklärungen der Umstände des Rücktritts von Ernst Roduner als Untersuchungsrichter am 9. Juli 2008 verabschiedet und zur Veröffentlichung frei gegeben.

Das Bundesstrafgericht als vorgesetzte Behörde des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramtes (URA) teilte am 10. Juli 2008 mit, dass Untersuchungsrichter Ernst Roduner aus gesundheitlichen Gründen per sofort demissioniere. Erst am 16. Januar 2009 orientierte das Bundesstrafgericht die Öffentlichkeit über die wahren Hintergründe des Rücktritts. Das Bundesstrafgericht war der Meinung, es wäre Sache der Bundesanwaltschaft gewesen, die Öffentlichkeit zu orientieren, da sich abzeichnete, dass diese ein Ermittlungsverfahren wegen Irreführung der Justiz einleiten würde. Die GPK kommen hingegen zum Schluss, dass es in der Verantwortung des Bundesstrafgerichts als direkt vorgesetzter Behörde des URA gelegen hätte, durch eine rechtzeitige und adäquate Information der Öffentlichkeit Transparenz zu schaffen und soweit möglich Schaden von der Justiz und der Strafverfolgung abzuwenden.

Weiter bemängeln die GPK, dass das Bundesstrafgericht und das URA keine Notwendigkeit sahen, nach dem Faxvorfall interne Abkärungen zu treffen und die Umstände, die zum Vorfall führten, im Hinblick auf organisatorische und führungsmässige Mängel im Amt zu überprüfen. Obwohl es unverkennbar war, dass Roduner als Untersuchungsrichter von zwei Verfahren, die stark im Blickwinkel der Öffentlichkeit standen, auch persönlich unter Druck stand, haben ihn das Bundesstrafgericht und die Leitung des URA im Alleingang weiter machen lassen. Die GPK kommt zum Schluss, dass es hier an der nötigen Umsicht und Führung durch die Verantwortlichen gefehlt hat.

Als Konsequenz aus dem Vorfall richten die GPK zwei Empfehlungen an das Bundesstrafgericht. Es soll einerseits sein Informationskonzept überarbeiten und andererseits Massnahmen zur besseren Führung und Betreuung der Untersuchungsrichterinnen und -richter sowie Teambildungen bei komplexen Verfahren prüfen.

Im Übrigen weisen die GPK darauf hin, dass der Faxvorfall als solcher strafrechtlich geklärt ist und nicht Gegenstand der Untersuchung durch die GPK bildete. Die Frage, ob es telefonische Drohungen gegen Roduner gab, bleibt ungeklärt, da Roduner aus familiären Gründen ausdrücklich keine Strafuntersuchung in dieser Sache wünschte und gegenüber der Bundesanwaltschaft angab, die betreffenden Drohanrufe auf seinem Telefonbeantworter würden nicht mehr existieren. In der Folge fehlte es der Bundesanwaltschaft an einem konkreten Tathinweis, um ein Verfahren einleiten zu können.

Die GPK-N und die GPK-S tagten am 21. und 22. Januar 2010 in einer gemeinsamen Sitzung in Montreux unter der Leitung von Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi und Ständerat Claude Janiak.

Bern, 22. Januar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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