Finanzkommission äussert sich kritisch zu den Postvorlagen

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Mitbericht zum Postgesetz (09.049) und zum Postorganisationsgesetz (09.050)

Die Finanzkommission äussert sich in einem Mitbericht an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) zu den finanzpolitischen Aspekten der beiden Vorlagen. Die zuständige Subkommission UVEK hatte diese vorberaten und einen Entwurf vorbereitet. Die Kommission hat diesen einstimmig übernommen. Die FK kritisiert, dass in den Botschaften praktisch keine Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Reformen genannt werden. Das grösste finanzielle Risiko erkennt die FK bei den Auswirkungen einer vollständigen Liberalisierung beim Briefverkehr. Hier könnte der Mengenrückgang bei der Briefpost erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage der Post haben, was Auswirkungen auf die Erfüllung des Grundversorgungsauftrags haben kann. Dies wiederum könnte dazu führen, dass der Bund die Post für die Wahrnehmung dieses Auftrags finanziell entschädigen oder sich die Post andere Geschäftsfelder erschliessen muss, wenn man den Grundversorgungsauftrag nicht nach unten anpassen will. Auch zu diesen möglichen Szenarien fehlen derzeit noch aussagekräftige Zahlen für eine finanzpolitische Beurteilung. Aufgrund der Kritik der Finanzkommission versucht die Verwaltung, die möglichen finanziellen Auswirkungen so präzis wie möglich zu konkretisieren. Für die Finanzkommission fehlen zudem untermauerte und aussagekräftige Vergleiche mit dem Ausland. Die fehlenden konkreten Zahlen verunmöglichen es der Finanzkommission, die Vorlagen aus finanzpolitischer Sicht umfassend zu würdigen. Aus diesen Gründen fordert sie die KVF im Mitbericht auf, sich den finanzpolitischen Aspekten der beiden Vorlagen in aller Gründlichkeit zu widmen. In Bezug auf die Oberaufsicht macht die FK die Verkehrsund Fermeldekommission auf ihre Arbeiten im Rahmen der parlamentarischen Initiative 07.494 aufmerksam.

Orientierung über die Umsetzung der Massnahmen zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems (08.077)

Die Finanzkommission liess sich bereits im Jahre 2009 regelmässig über die Umsetzung des Massnahmenpakets zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems (08.077) orientieren.

Der Vorsteher des EFD orientierte über die Gründe der Schaffung eines Staatssekretariates für internationale Finanzfragen und die Bestrebungen des Bundesrates im internationalen Bereich. Er stellte auch den Bericht des Bundesrates über die Strategische Stossrichtung für die Finanzmarktpolitik vor. Der Direktor der FINMA seinerseits informierte unter anderem über deren letzten Massnahmen bei den Vergütungsrichtlinien und die Arbeiten im internationalen Bereich. Die Kommission diskutierte zahlreiche Themen mit dem Finanzminister und dem FINMA-Direktor. Zu mehreren Fragen Anlass gab die „too big to fail“-Thematik“, die derzeit intensiv von den zuständigen Organen (Bundesrat und Finanzdepartement, Schweizerische Nationalbank und FINMA) bearbeitet wird. Diese Thematik ist angesichts der Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise auch von hoher finanzpolitischer Bedeutung. Die Finanzkommission unterstützt diese Arbeiten und die Bemühungen um die Entschärfung des Problems ausdrücklich und wird sich über die Ergebnisse der Arbeiten regelmässig orientieren lassen.

Zur Frage einer PUK in Sachen FINMA-UBS wurde am 21. Januar 2010 eine spezielle Medienmitteilung veröffentlicht.

Änderung der Verzinsung der Bevorschussung des FinöV-Fonds

Ein Vertreter der Finanzverwaltung sowie des Bundesamtes für Verkehr orientierten über die Änderung der Verzinsung der Bevorschussung der Bundeskasse an den Finöv-Fonds. Die Bundeskasse bevorschusst den FinöV-Fonds, um eine konstante Finanzierung der grossen Eisenbahnprojekte zu ermöglichen. Der Fonds muss später Rückzahlungen leisten. Beim bisherigen Berechnungsmodell wurde die gesamte bis zu diesem Zeitpunk von der Bundeskasse an den Fonds geleistete Bevorschussung (Rechnung 2008: ca. 7,2 Milliarden Franken) mit dem in einem bestimmten Zeitpunkt geltenden marktgemässen Zins verzinst, was für den Fonds bei tiefen Zinsen vorteilhaft, bei hohen Zinsen aber nachteilig war. Neu
soll am Ende jedes Jahres einzig die Verzinsung der auslaufenden und der neuen Jahrestranchen festgelegt werden. Beim neuen Berechnungsmodell wird bei neu aufgenommenen Tranchen der dann geltende Zins genommen, die bisherigen Tranchen werden mit den damals geltenden Zinssätzen berechnet. Die Folge ist, dass die Zinsbelastung so über die Zeit geglättet wird. Zudem soll der Zinssatz künftig fristenkongruent sein, weshalb neu der LIBOR-Zinssatz angewendet wird. Die Kommission begrüsst grossmehrheitlich diese sinnvolle Änderung.

Weitere Geschäfte

Die Mitglieder der NAD und der FinDel orientierten über deren letzten Sitzungen. Die Kommission nahm von der Antwort der Kommission für öffentliche Bauten (KöB-N) auf einen Brief der FK Kenntnis. In diesem hatte die FK die KöB-N als zuständige Fachkommission u.a. um eine Einschätzung bezüglich der beim Bund geltenden Baustandards ersucht.

Die Finanzkommission tagte am 21. Januar 2010 unter der Leitung ihrer Präsidentin, Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des EFD, sowie weitere Vertreter des Finanzdepartements, Vertreter des UVEK sowie der Direktor der FINMA, Patrick Raaflaub.

Bern, 22. Januar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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