Befreiung von gewissen Publizitätspflichten

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Zürich, 29. März 2010, 7.15 Uhr – Mit Entscheid vom 26. März 2010 hat die SIX Exchange Regulation die Quadrant AG von der Einhaltung gewisser Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung befreit. Diese Pflichten umfassen die Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2009, die Erstellung eines Unternehmenskalenders, die Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen, die Offenlegung von Management Transaktionen sowie gewisse Regelmeldepflichten. Die Befreiung ist einstweilen bis zum 31. Mai 2010 befristet. Über den Erlass eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die Rechtmässigkeit des öffentlichen Kaufangebots der Aquamit B.V. wird Quadrant AG mittels Medienmitteilung informieren.

Quadrant ist ein global führender Hersteller von hochwertigen thermoplastischen Werkstoffen in Form von Halbzeugen und Fertigteilen mit Standorten in 19 Ländern und mehr als 2 000 Mitarbeitern. Ihre technischen Kunststoffe und Composites sind Metallen und anderen Werkstoffen bezüglich ihres Leistungsprofils überlegen und werden in einer zunehmenden Anzahl von Anwendungen vorwiegend in der Investitionsgüterindustrie eingesetzt. Zusammen mit Marktführern aus verschiedensten Kundenmärkten entwickelt Quadrant laufend neue Anwendungsgebiete. Gemeinsam mit ihrem strategischen Partner Mitsubishi Plastics ist Quadrant bestens gerüstet, ihre führende Marktstellung auch in Zukunft weiter auszubauen.

Quelle: Quadrant AG

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