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Weitsichtiger Entscheid

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Bereits in seinem Bericht zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels (GST) ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass aufgrund des Baus einer zweiten Strassen-Tunnelröhre durch den Gotthard die Verkehrssicherheit und die Verfügbarkeit dieser Route grundsätzlich erhöht würden. Dies an sich auch dann, wenn die Kapazität nicht durch zusätzliche Fahrspuren erweitert wird. Zudem wird die Rentabilität der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) laut Bundesrat durch den Bau einer zweiten Röhre nur marginal (Personenwagenverkehr) bzw. gering (Schwerverkehr) tangiert.
Die Realisierung eines zweiten GST drängt sich vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit auf: Gemessen an den Verkehrsleistungen weist der doppelspurige, nicht richtungsgetrennte GST heute das grösste Unfallrisiko bzw. Gefahrenpotenzial aller Schweizer Nationalstrassentunnels auf. Dass einröhrige Tunnel mit Gegenverkehr punkto Unfallgefahr grundsätzlich schlechter abschneiden als Tunnel mit Richtungsverkehr ist durch wissenschaftliche Untersuchungen mehrfach bestätigt worden. Die richtungsgetrennte Verkehrsführung in langen Strassentunnels bedeutet somit einen Quanten- sprung in Sachen Sicherheit.
Der GST zählt zu den unentbehrlichen Hochleistungsstrecken der Schweiz. Er erschliesst den Kanton Tessin mit einer wintersicheren Verkehrsverbindung. Bei einer mehrjährigen (Teil-)Sperrung des GST müssten die Tessiner Firmen nicht nur kurzfristige Umsatzeinbussen und Mehrkosten hinnehmen, sondern würden auch Kunden verlieren, weil sie nicht mehr wettbewerbsfähig wären. Aber auch viele Unternehmen in anderen Kantonen hätten mit direkten negativen Folgen zu rechnen, da Italien der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz ist. Allein die Region Basel beispielsweise importiert und exportiert jährlich Waren im Wert von 6,5 Milliarden Franken via den GST.
Die rechtzeitige Eröffnung eines zweiten GST vor Beginn der Sanierungsarbeiten im bestehenden GST würde den grossen Vorteil mit sich bringen, dass die strassenseitige Anbindung des Kantons Tessin an die übrige Schweiz während den Sanierungsarbeiten in keiner Weise eingeschränkt wäre. Eine wirt- schaftlich schädliche Voll- bzw. Teilsperrung der gesamten Achse könnte so verhindert werden.

quelle: www.strasse.ch

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