Gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) muss das Übertragungsnetz per 1. Januar 2013 an die nationale Netzgesellschaft (swissgrid) überführt werden. In diesem Zusammenhang hat die ElCom ein entsprechendes Verfahren eröffnet. Heute hat sie ihren Entscheid betreffend dem Finanzierungskonzept sowie betreffend dem Wert des zu überführenden Übertragungsnetzes veröffentlicht.
Das Finanzierungskonzept sieht zum Transaktionszeitpunkt 30 Prozent Eigenkapital vor und zusätzlich werden 35 Prozent des Fremdkapitals der swissgrid als Pflichtwandeldarlehen ausgestaltet. Bei der Entschädigungsbasis gilt für die ElCom der sogenannte regulierte Wert als Massstab. Dieser Wert ist gemäss StromVG die Basis für die Berechnung des Netznutzungsentgelts.
Die Genehmigung des Finanzierungskonzepts der swissgrid schafft eine mögliche Grundlage für die Überführung des Übertragungsnetzes der BKW an die swissgrid. Ob die BKW diese Transaktionsgrundlage akzeptiert, ist noch nicht entschieden. Im Weiteren prüft die BKW, ob die von der ElCom festgelegte Basis für die Entschädigung akzeptiert wird oder nicht. Die BKW wird zu gegebener Zeit wieder informieren.
Quelle: BKW FMB Energie AG