/

Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Tunesien – Für eine rasche Stabilisierung Tunesiens

2 mins read

Dieses Abkommen, das den Investoren aus der Schweiz und aus Tunesien moderne Schutzstandards bieten soll, wurde in der Kommission eingehend diskutiert. Mit 5 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte die Kommission einen Antrag ab, wonach das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen sei mit dem Auftrag, Grundsätze u. a. betreffend Arbeitnehmer- bzw. Umweltschutz, Transparenz und soziale Verantwortung der Unternehmen ins Abkommen zu integrieren. Die Mehrheit der APK-S ist der Auffassung, mit einem raschen Abschluss des Abkommens könne die Schweiz einerseits zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stabilität in Tunesien beitragen. Andererseits würde so den Bedürfnissen der Schweizer Investoren, deren Investitionsvolumen in Tunesien stetig zunimmt, Rechnung getragen. Nach Meinung der Minderheit hingegen sollte das Abkommen Regelungen über die soziale Verantwortung der Unternehmen und umwelt- bzw. arbeitsnehmerrechtliche Bestimmungen enthalten. In ihren Augen hat die Genehmigung dieses Abkommens zudem keine Eile, da das bisherige bereits seit 1961 besteht und eine weitere Verzögerung somit nicht ins Gewicht falle. Die Kommission sprach sich schliesslich mit 5 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung für dieses Abkommen aus.

Da die Investitionsschutzabkommen immer wichtiger werden, folgte die APK-S ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission und sprach sich einstimmig dafür aus, dass der Bundesrat gestützt auf das Parlamentsgesetz alle Verhandlungsmandate zu diesen Abkommen den APK zur Konsultation vorlegen muss.

Aussenpolitischer Bericht 2012 (13.009 sn)
Der Aussenpolitischen Bericht des Bundesrates 2012 wurde von der Kommission diskutiert und zur Kenntnis genommen. Die APK-S ist der Ansicht, dass der Bericht einen guten Überblick über die wichtigsten aussenpolitischen Aktivitäten im Jahr 2012 gibt. Im Zentrum der Kommissionsberatung standen unter anderem die anstehenden Herausforderungen in der Europapolitik und die Beziehung zu den Nachbarstaaten. Deren Verbesserung steht zu Recht im Fokus der bundesrätlichen Bemühungen. Zudem äusserte sich die Kommission positiv über die Eröffnung einer integrierten Botschaft in Myanmar und lobte das Engagement der Schweizer Vertretungen im Allgemeinen. Schliesslich nutzte die Kommission die Gelegenheit, um sich über die jüngsten Entwicklungen und die Schweizer Bemühungen in Syrien und Mali zu informieren.

Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaftssteuern
Die Kommission hat sich ferner den Verhandlungen zwischen der Schweiz und Frankreich zu einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaftssteuern gewidmet. Sie hat dabei verschiedene Punkte erörtert: die Beurteilung der möglichen finanziellen Auswirkungen für die Kantone, die allfällige betroffene Erbmasse in der Schweiz sowie die Reziprozitätsfrage. Die APK-S hat sich aufgrund der noch offenen Fragen und der bestehenden Skepsis, die auch von Seiten der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) in der Presse verschiedentlich zum Ausdruck kam, entschieden, dieses Thema an ihrer nächsten Sitzung wieder aufzunehmen und eng mitzuverfolgen.

Petitionen gegen die Schliessung des Schweizer Generalkonsulats in Chicago
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, die Behandlung der Petitionen 12.2066 (Martin Lagler; Swiss Club of Chicago) und 13.2006 (Minnesota Swiss Community) gegen die Schliessung des Generalkonsulats in Chicago zu verschieben. Sie möchte mit der Behandlung zuwarten, bis der Beschluss des Nationalrates zur Motion 13.3007 der APK-N vorliegt. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um das Generalkonsulat Chicago in der bestehenden Form aufrechtzuerhalten.

Quelle: Das Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

BKW: Solide operative Leistung in schwierigem Umfeld

Next Story

SES-Medienkommentar – BKW vernichtet weitere Millionen im Ausland

Latest News