Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU – Kein voreiliger Entscheid zur Ventilklausel

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Die Kommission diskutierte die verschiedenen Handlungsoptionen, welche sich für die Schweiz betreffend die Anwendung der Ventilklausel im Frühjahr 2013 ergeben. Sie setzte sich dabei intensiv mit den positiven und negativen Effekten eines solchen Eingriffs sowohl auf die innenpolitische Situation als auch auf die aussenpolitischen Beziehungen der Schweiz auseinander. Ebenfalls Diskussionsgegenstand waren die Bedeutung der Personenfreizügigkeit für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Schweiz sowie mögliche Massnahmen zur Abfederung der negativen Aspekte der Zuwanderung.

In der Kommission besteht kein Konsens darüber, ob der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. April 2013 die Ventilklausel anrufen sollte. Jedoch ist sich die APK-S einig, dass es im Falle einer Anwendung nicht zur Ungleichbehandlung einzelner EU-Mitgliedstaaten kommen sollte, die als Diskriminierung empfunden werden könnte. Die Kommission möchte zum jetzigen Zeitpunkt keine voreilige Entscheidung treffen und dem Bundesrat alle Optionen offen lassen. Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie deshalb beschossen, auf eine konkrete Handlungsempfehlung an den Bundesrat zu verzichten. Dies im Wissen, das der Bundesrat die Erwägungen der Kommissionsmitglieder bei seiner Entscheidung berücksichtigen wird.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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