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Strengere Vorschriften für biogene Treibstoffe – Änderung des Mineralölsteuergesetzes

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Die Kommission stimmte dem in Rahmen der parlamentarischen Initiative «Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen» (09.499) ausgearbeiteten Entwurf mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Dieser zielt darauf ab, die negativen, auch indirekten Auswirkungen bei der Produktion von biogenen Treibstoffen gebührend zu berücksichtigen und möglichst zu vermeiden. Eine Minderheit lehnt die gesamte Vorlage ab und beantragt, nicht auf diese einzutreten.

Mit der Vorlage werden die Kriterien, damit biogene Treibstoffe in der Schweiz von einer Steuererleichterung profitieren können, erweitert und verschärft. So ist neu nachzuweisen, dass für die Rohstoffproduktion keine Umnutzung von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand oder grosser biologischer Vielfalt stattfand. Das schliesst eine Waldrodung oder Trockenlegung von Feuchtgebieten aus, genauso wie der Anbau in Schutzgebieten. Zudem darf der Anbau von Rohstoffen nur auf rechtmässig erworbenen Flächen erfolgen. Schliesslich wird auch der Aspekt der Ernährungssicherheit neu im Gesetz aufgenommen. Sollten sich dazu internationale Standards durchsetzen, so hat der Bundesrat die Möglichkeit, gestützt auf diese Standards die Sicherstellung der Ernährungssicherheit als Voraussetzung für die Steuererleichterung festzuschreiben.

Gegenwärtig sind biogene Treibstoffe ohne Steuererleichterung auf dem Schweizer Markt nicht konkurrenzfähig. Sollten künftig aber erhebliche Mengen von Treib- und Brennstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen in der Schweiz gehandelt werden, welche die Kriterien für die Steuererleichterung nicht erfüllen, so kann der Bundesrat eine Zulassungspflicht einführen. Mit der Kompetenzdelegation an den Bundesrat gewährt die Vorlage Handlungsspielraum, um bei unerwünschten Entwicklungen angemessen reagieren zu können.

Verschiedene Minderheiten beantragen weniger strenge Bestimmungen, andere wiederum verlangen restriktivere Kriterien für die Gewährung der Steuererleichterung.

Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
Die Kommission beantragt, mit 17 zu 7 Stimmen mit einer Enthaltung und mit 17 zu 8 Stimmen den parlamentarischen Initiativen 12.481 und 12.482 keine Folge zu geben. Sie stützt sich dabei auf die laufende Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV). Die Kommission stellt fest, dass die Anliegen der beiden Initiativen, die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds finanziell abzusichern, bereits in den Arbeiten des Bundesrates sowie in verschiedenen Vorstössen (13.3285; 11.3479) berücksichtigt wurden.

Berücksichtigung kantonaler Interessen in Bewilligungsverfahren
Bei Bewilligungen von Projekten, welche einen Einfluss auf in den Bundesinventaren aufgenommene Objekte nationaler Bedeutung haben, will die Kommission nicht nur nationale, sondern auch kantonale Interessen berücksichtigen. Somit stimmt die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen und einer Enthaltung dem Entscheid Ihrer Schwesterkommission zu, der parlamentarischen Initiative 12.402 Folge zu geben. Die Initiative beabsichtigt zudem eine Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, welche zu einer weniger starken Gewichtung der Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission weniger führen würde. Mit diesem Entscheid will die Kommission bessere Rahmenbedingungen für Projekte schaffen, welche einen Ausbau der erneuerbaren Energien oder die energetische Sanierung von Gebäuden bezwecken.

Nutzung von Schweizer Holz in öffentlich finanzierten Bauten
Mit 12 zu 5 Stimmen und 6 Enthaltungen hat die Kommission entschieden, der parlamentarischen Initiative 12.477 Folge zu geben. Angesichts der günstigen Holzprodukte aus dem europäischen Markt will diese Initiative Rahmenbedingungen zur vermehrten Nutzung von Schweizer Bauholz schaffen. Dazu soll die Wettbewerbsfähigkeit der nachhaltigen Ressource Holz auf nationaler Ebene unterstützt werden.

Im Weiteren beschloss die Kommission jeweils mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, zwei parlamentarischen Initiativen 12.416 und 12.417 „Effizienz und Demokratie beim Ausbau des nationalen Stromnetzes“ keine Folge zu geben.
Schliesslich verlangt die Kommission durch ein mit 15 zu 9 Stimmen beschlossenes Postulat (13.3286) die Abklärung von Fragen zu den Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers, insbesondere was die rechtlichen Grundlagen für Schadenersatzforderungen, Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen anbelangt.

Die Kommission hat am 8. und 9. April 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Eric Nussbaumer (S/BL) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Source: Das Schweizer Parlament

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