Die GPK-N befasste sich im Rahmen der Nachkontrolle zur Umsetzung ihrer im Zuge der Affäre Nef abgegebenen Empfehlungen insbesondere mit den Personensicherheitsprüfungen (PSP).
Dabei stellte sie fest, dass die Empfehlungen ihres Berichts vom 28. November 2008 grösstenteils umgesetzt worden sind, indem u. a. im Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) verschiedene Präzisierungen vorgenommen wurden.
So sehen die Rechtsgrundlagen nunmehr klar vor, dass bei Ernennungen durch den Bundesrat die PSP stattfinden müssen, bevor die Person für die Ernennung oder Übertragung der Funktion vorgeschlagen wird. Die GPK-N wird im Rahmen ihrer laufenden Inspektion über die Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat prüfen, wie der Bundesrat und die Departemente diese Bestimmungen in die Praxis umsetzen.
Insgesamt positiv beurteilt die GPK-N auch die Schaffung einer zweiten, in der Bundeskanzlei (BK) angesiedelten Fachstelle PSP. Während vorher sämtliche PSP von der Fachstelle PSP des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) durchgeführt wurden, hat das neue System den Vorteil, dass die Unabhängigkeit der Kontrollorgane gegenüber den überprüften Personen besser gewährleistet ist. Vor allem lässt sich damit vermeiden, dass ein Mitarbeiter der Fachstelle ein Mitglied des obersten Kaders seiner eigenen Einheit befragen muss.
Neben dem Umsetzungsstand ihrer Empfehlungen von 2008 hat sich die GPK-N auch mit verschiedenen weiteren Themen im Zusammenhang mit den PSP befasst, so insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den beiden Fachstellen PSP, die von der BK in Auftrag gegebene externe Überprüfung der Tätigkeiten der Fachstelle PSP BK durch einen ehemaligen Bundesrichter, die Situation in Bezug auf die PSP bei ausländischen Staatsangehörigen sowie die seit August 2011 in den Armeerekrutierungszentren durchgeführten PSP.
Am Schluss ihrer Arbeiten stellte die GPK-N fest, dass im Bereich der PSP in verschiedener Hinsicht noch Verbesserungspotenzial besteht, weshalb sie fünf neue Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet hat.
Sie fordert den Bundesrat insbesondere auf, im Rahmen der Ausarbeitung des neuen Informationssicherheitsgesetzes zu prüfen, ob es zweckmässig ist, im formellen Gesetz zu definieren, was ein Sicherheitsrisiko im Sinne der PSP ist, und darin das Endziel dieser Kontrollen festzuhalten.
Auch ersucht sie den Bundesrat, die Situation in Bezug auf ausländische Staatsangehörige rasch zu klären. Das VBS lehnte es nämlich gemäss langjähriger Praxis ab, ausländische Staatsangehörige einer erweiterten PSP oder einer erweiterten PSP mit Befragung zu unterziehen; bei solchen Personen wurde nur eine Grundsicherheitsprüfung durchgeführt. Die GPK-N erachtet diese Praxis als unbefriedigend, weil sich diese zum einen auf keine formelle Rechtsgrundlage stützt und weil sie zum andern dazu führen kann, dass eine Person ohne Schweizer Staatsbürgerschaft Zugang zu hochsensiblen Daten hat, sich aber im Gegensatz zu ihren Schweizer Arbeitskollegen nicht einer erweiterten PSP mit Befragung unterziehen muss.
Die GPK-N weist darauf hin, dass das VBS hier selbst Handlungsbedarf erkannt und der Bundesrat bereits Ende Januar 2013 einen Beschluss getroffen hat, um die Situation sowohl in der Praxis wie auch auf Gesetzesstufe zu klären.
Die GPK-N erwartet vom Bundesrat bis zum 10. Juni 2013 eine Stellungnahme zu ihrem Bericht und den darin enthaltenen neuen Empfehlungen.
Die Kommission hat am 12. April 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP, LU) in Bern getagt
Quelle: Das Schweizer Parlament