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ElCom erhöht anrechenbare Netzkosten zugunsten der BKW

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Die ElCom hatte am 6. März 2009 eine Verfügung zu den Kosten und Tarifen 2009 des Übertragungsnetzes erlassen. Mit dieser Verfügung hatte sie die anrechenbaren Netzkosten verschiedener Übertragungsnetzeigentümer – darunter auch der BKW – reduziert, was zu einer Schmälerung der Netzerträge im Jahr 2009 im Umfang von 7.6 Mio. CHF führte. Gegen diesen Entscheid legte die BKW beim Bundesverwaltungsgericht und anschliessend beim Bundesgericht Beschwerde ein.

Das Bundesgericht hiess mit seinem Urteil vom 3. Juli 2012 die Beschwerde der BKW teilweise gut und wies die ElCom an, die anrechenbaren Netzkosten der BKW entsprechend neu zu berechnen. Das Bundesgerichtsurteil führte dazu, dass die anrechenbaren Kosten für das Jahr 2009 zugunsten der BKW nachträglich um rund 3 Mio. CHF erhöht werden.

Die ElCom hat nun am 15. April 2013 zu den Kosten und Tarifen 2009 des Übertragungsnetzes gestützt auf den erwähnten Entscheid des Bundesgerichts eine neue Verfügung erlassen. In ihrer Verfügung weist sie Swissgrid zur Auszahlung dieses Betrages zuzüglich Verzinsung auf dem Differenzbetrag an die BKW an.

Quelle: BKW FMB Energie AG

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