Bekämpfung von Waffenmissbrauch – Kommission für Nachregistrierung

1 min read

Die SiK-S hat sich deutlich für eine verstärkte Bekämpfung von Waffenmissbräuchen ausgesprochen. Entsprechend fordert sie nun, dass auch bisher noch nicht registrierte Waffen in den kantonalen Waffenregistern verzeichnet werden müssen. Weiter will sie den Informationsaustausch zwischen zivilen und militärischen Behörden verbessern und beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimmen vier Motionen des Nationalrates zur Annahme:

In der Strafprozessordnung soll eine Meldepflicht an das VBS eingeführt werden (Mo. 13.3000). Mit der Mo. 13.3001 wird verlangt, dass die von den Staatsanwaltschaften und Gerichten gemeldeten Daten auch im Personalinformationssystem der Armee (PISA) bearbeitet werden können. Die Motion 13.3002, die eine Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Kantonen und Bund durch Änderungen im Waffengesetz fordert, ergänzte die Kommission – wie erwähnt – mit einer Nachregistrierungspflicht. Schliesslich unterstützt die Kommission eine effizientere Identifikation von Militärangehörigen über die AHV-Versicherungsnummer auch im Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Mo. 13.3003).

Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vernehmlassungsverfahrens zu ermöglichen, schlägt die Kommission bei allen vier Motionen eine geringfügige Verlängerung der Frist vor: Der Bundesrat muss dem Parlament die Botschaft bis Ende Jahr vorlegen und nicht bis Herbst 2013.

Im Ausland erbrachte Sicherheitsdienstleistungen
Söldnerfirmen sollen verboten und eine Meldepflicht für Sicherheitsdienstleistungen im Ausland eingeführt werden: Die Kommission beantragt ohne Gegenstimmen, das neue Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (13.017) anzunehmen. Sie zieht die Meldepflicht einem aufwendigen, bürokratischen Bewilligungssystem vor. Zudem könnte die Erteilung einer Bewilligung als Schweizer Gütesiegel missverstanden werden, was die Kommission verhindern will.

Einen Antrag, der den Geltungsbereich des Gesetzes durch Streichung der Ausnahmebestimmungen erweitern wollte, lehnte die SiK-S mit 8 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung ab. Ein Verzicht auf diese Ausnahmen wäre im Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU gestanden, was die Mehrheit als unverhältnismässig erachtete. Mit dem selben Stimmverhältnis lehnte die Kommission einen Antrag auf Erhöhung des in Art. 21 Abs. 2 vorgesehenen Strafrahmens von drei auf fünf Jahre ab. Die Mehrheit erachtet das im Entwurf vorgesehene Strafmass als angemessen. Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig, dass der Beitritt zum Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister als zwingende Voraussetzung für den Einsatz eines Sicherheitsunternehmens durch den Bund festgehalten wird. Die Behandlung der Vorlage im Ständerat ist für die Sommersession vorgesehen.

Die Kommission hat am 25. und 26. April 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) und teils in Anwesenheit der Chefin des EJPD, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, in Bern getagt. Zum Thema Waffenmissbrauch hat die Kommission eine Delegation der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) angehört.

Quelle: Das Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

Beim Rentensystem auf der Linie des Ständerates

Next Story

Panalpina Führungskräfte in den Vorstand von TIACA und Cargo 2000 gewählt

Latest News