Beim Rentensystem auf der Linie des Ständerates

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Die Kommission beriet die Differenzen zur 6. IV- Revision. Zweites Massnahmenpaket. Vorlage  1 (11.030 s) . Äusserst knapp, mit 13 gegen 12 Stimmen, schloss sie sich im Zusammenhang mit der Einführung des neuen stufenlosen Rentensystems der Version des Ständerates an, die eine ganze Rente ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent vorsieht (Nationalrat ab 70%). Dem Ständerat folgte sie auch bei den laufenden Renten von unter 55jährigen Rentnerinnen und Rentnern: einstimmig unterstützte sie die Garantie des Besitzstandes. Hier resultieren insgesamt Einsparungen von 60 Millionen Franken jährlich, gegenüber 45 Millionen der Beschlüsse des Nationalrates.

Beim neuen Finanzierungsmechanismus (Schuldenbremse) hält die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen am Beschluss des Nationalrates fest, auf automatische Mechanismen zur Sanierung der IV (Art. 80 Abs. 3 und 4) zu verzichten. Es bleibt damit der – unbestrittene –  politische Auftrag (Art. 80 Abs. 2) für den Fall, wo sich abzeichnet, dass der Bestand der flüssigen Mittel und der Anlagen des IV-Ausgleichsfonds innerhalb der nächsten drei Jahre während zweier aufeinanderfolgender Rechnungsjahre unter 40 Prozent einer Jahresausgabe liegen wird. Dann muss der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesvorlage vorlegen, die zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts der IV führt.

Schliesslich lehnte die  Kommission – wie der Ständerat – mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Bestimmung des Nationalrates ab (Art. 38 Abs. 1ter), wonach für im Ausland wohnende Kinder die so genannten Kinderrenten der tieferen Kaufkraft anzupassen sind.

Weitere Geschäfte

Die Kommission hat den Erlassentwurf und den Bericht zur Pa.Iv. Gilli. Erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln (12.471 n) einstimmig zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Mit der beantragten Gesetzesänderung sollen die kantonalen Zulassungen für Arzneimittel bis am 31. Dezember 2017 verlängert werden; dies im Hinblick auf die momentan hängige Revision des Heilmittelgesetzes, welche eine definitive Regelung für bisher kantonal zugelassene Heilmittel vorsieht.

Mit 18 zu 6 Stimmen hat die SGK-NR  dem Erlassentwurf zur Pa.Iv. Maury Pasquier. Kostenbeteiligung bei Mutterschaft. Gleichbehandlung (11.494 s) zugestimmt, welcher vom Ständerat in der Frühlingssession beschlossen wurde. Gemäss bisherigem Recht sind die besonderen Leistungen bei Schwangerschaft von der Kostenbeteiligung ausgeschlossen, nicht aber die allgemeinen Kosten, die bei Schwangerschaften mit Komplikationen auftreten. Mit der Gesetzesänderung sollen alle Behandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Niederkunft von der Kostenbeteiligung ausgenommen werden, unabhängig davon, ob die Schwangerschaft mit oder ohne Komplikationen verläuft.

Mit 14 zu 8 Stimmen beschloss die Kommission, der Pa. Iv. Bortoluzzi. Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG (12.414) Folge zu geben. Es bestehe Handlungsbedarf, da die Pensionskassen aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere des Mindestumwandlungssatzes) den Rentnerinnen und Rentnern Leistungen ausrichten müssten, die nicht gedeckt seien, und dies zu Lasten der aktiven Versicherten.

Zur Teilrevision des Heilmittelgesetzes (12.080 n) hat die Kommission eine zweite Runde von Hearings durchgeführt. Sie hörte dabei Vertretungen der Komplementärmedizin, der Ärzteschaft, der Spitäler, der Krankenversicherer, der Patienten- und Konsumentenschutzorganisationen sowie von Oncosuisse an. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung die Eintretensdebatte durchführen und mit der Detailberatung beginnen.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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