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Verfügung der Schweizerischen Nationalbank betreffend Systemrelevanz

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Die Schweizerischen Nationalbank (SNB) hat am 1. November 2013 verfügt, dass die Zürcher Kantonalbank (ZKB) als Finanzgruppe systemrelevant im Sinn von Artikel 7 und 8
Bankengesetz ist. Die Verfügung wurde nach vorgängiger Anhörung der ZKB und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) erlassen.
Diese Kommunikation erfolgt im Einvernehmen mit der ZKB. Für den Vollzug der regulatorischen Folgen, die sich aus dem Entscheid über die Systemrelevanz ergeben, sind primär die ZKB und subsidiär die FINMA zuständig.

Source: Schweizerische Nationalbank

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