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Differenzbereinigung Kernenergiegesetz – Schwindene AKW-Sicherheit erfordert verschärfte Kontrollen

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Grafik «Mängel Beznau I»
Grafik «Mängel Beznau I»

Nach den traurigen Ereignissen in Fukushima und dem wegweisenden Beschluss des Bundesrates, die zukünftige Energieversorgung der Schweiz ohne neue Atomkraftwerke zu gestalten, befinden wir uns heute in einer paradoxen Situation: Die AKW-Sicherheit in der Schweiz nimmt nicht zu sondern ab, denn unsere alten AKW sollen viel länger laufen als geplant.

Schwindende Sicherheitsmarge
Wie jede technische Anlage wird ein AKW mit der Zeit immer unzuverlässiger: Materialien verspröden und Komponenten fallen aus. Um das Risiko eines Unfalls trotz Alterung möglichst gering zu halten, wird beim Bau einer Anlage eine Sicherheitsmarge eingerechnet – sozusagen eine Extra-Sicherheits-Reserve. Diese wird besonders bei Anlagen wie Beznau I und II (seit 46 bzw. 44 Jahren in Betrieb), die über ihre ursprünglich vorgesehene Laufzeit von 40 Jahren betrieben werden, rasch kleiner. Dies zeigt die neue Studie «Reduktion der Sicherheitsmargen von Alt-AKW. Der Fall Beznau», welche der französische Nuklearexperte Yves Marignac (WISE-Paris) im Auftrag der SES erstellt hat.

Grenzen der Nachrüstungen
Nachrüstungen und vermehrte Analyse erlauben es, die Sicherheitsmarge wieder etwas zu erhöhen. Doch sie vermögen in keinem Fall den ursprünglichen Zustand einer Anlage wieder herzustellen. Zudem ist oft unklar, wie sicher der reale Zustand nach einer Nachrüstung ist. Die Folgen einer Nachrüstung werden bei der Sicherheitsbeurteilung eines AKW vielfach nur abschätzungsweise berücksichtigt. So führt zum Beispiel in Beznau die Öffnung des Reaktordruckbehälters für den Austausch des Deckels zu einer Schwächung der Sicherheitsbehälter (Vgl. Grafik).

Grafik «Mängel Beznau I»
Grafik «Mängel Beznau I»

ENSI will mehr Kontrolle
Um dieser Margenreduktion entgegen zu wirken, forderte selbst die Atomaufsicht ENSI ein gesetzlich verankertes «Langzeitbetriebskonzept». Dieses soll dem ENSI eine genauere Kontrolle der AKW nach der ursprünglich vorgesehenen Betriebszeit von 40 Jahren ermöglichen.

Die SES fordert die nationalrätliche Energiekommission UREK-N auf, das Langzeitbetriebskonzept im Kernenergiegesetz zu verankern. Somit kann das ENSI der Minderung der Sicherheitsmarge bei Alt-Anlagen besser entgegen wirken. Es braucht eine vorausschauende Sicherheitskultur mit höheren Sicherheitsmargen.

Weiterführende Information
> Studie «Reduktion der Sicherheitsmargen von Alt-AKW. Der Fall Beznau» (pdf, Französisch)
> Zusammenfassung der Studie (pdf, Deutsch)
> Faktenblatt «AKW Sicherheit» (pdf)

Quelle:
Schweizerische Energie-Stiftung
www.energiestiftung.ch

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