Unterschriftenfälschungen bei Volksinitiativen – die GPK-S nimmt Abklärungen vor

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Das Schweizer Parlament
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Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat heute beschlossen, Abklärungen zur Rolle der Bundeskanzlei im Zusammenhang mit den mutmasslichen Fälschungen von Unterschriften bei Volksinitiativen einzuleiten.

Aufgrund der kürzlich öffentlich gewordenen Informationen über mutmassliche Fälschungen von Unterschriften bei Volksinitiativen hat die GPK-S den Handlungsbedarf seitens der parlamentarischen Oberaufsicht geprüft. Die Kommission beschloss abzuklären, ob und wie die Bundeskanzlei ihre Aufgabe in diesem Bereich wahrgenommen hat. Ihre zuständige Subkommission wird die Bundeskanzlei hierzu in einem ersten Schritt nächstens anhören.

Die GPK-S hat am 5. und 6. September 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Charles Juillard (Die Mitte; JU) in Delémont getagt.

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Quelle:
Das Schweizer Parlament
GPK-S – Sekretariat der Geschäftsprüfungskommissionen
parlament.ch


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