Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Geschäftsführung der Behörden im Kontext der CS-Notfusion hat an ihrer letzten Sitzung beschlossen, Strafanzeige gegen Unbekannt einzureichen. Die PUK finalisiert aktuell ihren Schlussbericht. Dessen Publikation ist bis Ende Jahr geplant.
Die PUK hat sich an ihrer letzten Sitzung mit der Berichterstattung der Sonntagszeitung vom 1. September 2024 befasst. Generell kommentiert sie mutmassliche Informationen aus ihrer noch laufenden Untersuchung nicht. Ihre Arbeiten sind bekanntlich an das Kommissionsgeheimnis (Art. 47 ParlG) und die Schweigepflicht (Art 169 ParlG) gebunden. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich geahndet werden. Deshalb hat die PUK entschieden, im Nachgang an die erwähnte Berichterstattung Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Es ist dies die zweite Strafanzeige der PUK (sh. dazu die Medienmitteilung vom 23. Februar 2024: Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) «Geschäftsführung der Behörden zur CS-Notfusion» informiert über den Stand ihrer Arbeiten.
Stand der Arbeiten – Abschluss Ende Jahr
In den letzten Monaten hat die PUK verschiedene Themen vertieft analysiert und die eingeholten Informationen in den Bericht integriert. Zuletzt hat die Kommission ihre Sachverhaltsdarstellung bei den jeweils betroffenen Behörden, Organen und den angehörten Personen in Konsultation gegeben. Aktuell ist die PUK daran, ihre Feststellungen sowie Empfehlungen zu finalisieren. Anschliessend erfolgt bis Ende Jahr die Publikation des Berichtes.
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Quelle:
Das Schweizer Parlament
PUK – Sekretariat der parlamentarischen Untersuchungskommission
parlament.ch
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