Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats spricht sich gegen die Einführung des Trusts in die Schweizer Rechtsordnung aus. Als alternatives Instrument für die Nachlass- und Vermögensplanung soll hingegen die Schweizer Familienstiftung liberalisiert werden.
Im Auftrag des Parlaments hatte der Bundesrat einen Vorentwurf zur Einführung des Trusts in die Schweizer Rechtsordnung in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassung hat jedoch gezeigt, dass die steuerrechtlichen Aspekte der Vorlage umstritten sind und, dass ein Kompromiss nur schwer realisierbar ist. Ausserdem sind die alternativen Umsetzungsmöglichkeiten begrenzt. Die Kommission beantragt ihrem Rat deshalb einstimmig, den entsprechenden Antrag des Bundesrates auf Abschreibung der Motion « Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung» anzunehmen und die parlamentarische Initiative «Aufnahme des Rechtsinstituts des Trusts in die schweizerische Gesetzgebung» abzuschreiben.
Mit dem Ziel, die Nachlass- und Vermögensplanung in der Schweiz auf einem anderen Weg zu vereinfachen, spricht sich die Kommission hingegen für eine Modernisierung der Schweizer Familienstiftung aus und beantragt mit 15 zu 9 Stimmen, eine entsprechende Motion von Ständerat Thierry Burkart anzunehmen. Die Mehrheit weist darauf hin, dass die Familienstiftung bereits im Schweizer Recht verankert ist und deshalb auch eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Stiftungen vorhanden ist. Die Aufhebung des Verbots der Familienunterhaltsstiftung, wie es die Motion verlangt, sollte demnach nicht die gleichen Probleme verursachen wie die Einführung des Trusts. Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Sie zeigt sich skeptisch gegenüber einem Instrument, das Fragen betreffend Transparenz und Aufsicht aufwirft und vor allem vermögenden Personen zugutekommen würde. Sie hätte es deshalb bevorzugt, diese Fragen zuerst anhand eines Postulats zu klären.
Quelle:
Das Schweizer Parlament
www.parlament.ch
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