Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe ist ärgerlich, aber in der Schweiz stellt sich sofort eine zweite Frage: Was passiert mit der Autobahnvignette? Seit der Einführung der E-Vignette hat sich die Rechtslage beim Scheibentausch grundlegend entspannt – sofern man das richtige Modell gewählt hat.
Scheibentausch bei der Klebevignette: Rückerstattung oder Ersatz?
Wer noch die klassische Klebevignette nutzt, steht bei einem Scheibentausch vor einer Hürde: Die Vignette darf laut Gesetz nicht vom Glas abgelöst und auf die neue Scheibe übertragen werden. Sie verliert beim Ablösen ihre Gültigkeit.
So erhalten Sie Ersatz:
- Versicherungsfall: In der Regel deckt die Teilkaskoversicherung den Vignettenersatz bei Glasbruch ab. Die Kosten von 40 CHF werden zusammen mit der Reparaturrechnung erstattet.
- Keine Versicherung? Wenn der Schaden nicht versichert ist, kann bei den Zollstellen (BAZG) gegen Vorlage der beschädigten Vignette (oder Resten davon) und der Werkstattrechnung ein Ersatz beantragt werden.
Die E-Vignette: Die Lösung für das „Scheibentausch-Problem“
Seit August 2023 und besonders im aktuellen Vignettenjahr 2026 hat die elektronische Vignette (E-Vignette) diesen Prozess massiv vereinfacht. Da die E-Vignette an das Kontrollschild (Kennzeichen) gebunden ist und nicht an die physische Windschutzscheibe, hat ein Scheibentausch keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit Ihrer Mautberechtigung.
- Kein Kleben, kein Kratzen: Sie müssen nach dem Werkstattbesuch keine neue Vignette kaufen oder Dokumente einreichen.
- Kostenersparnis: Die 40 CHF bleiben investiert, egal wie oft die Scheibe gewechselt wird.
Quick Facts zur Vignette 2026
- Preis: Unverändert 40 CHF.
- Gültigkeit: Vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027 (14 Monate).
- Kontrolle: Die Behörden führen Stichproben durch. Bei der E-Vignette erfolgt dies über eine automatisierte Abfrage des Kennzeichens im System des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
- Busse: Wer ohne gültige Vignette auf Autobahnen erwischt wird, zahlt 200 CHF plus die Kosten für eine neue Vignette.
Wo bestelle ich die offizielle E-Vignette?
Die einzige offizielle Verkaufsstelle des Bundes (BAZG), bei der du die E-Vignette zum Originalpreis von 40 CHF ohne zusätzliche Gebühren erhältst, ist das sogenannte Via-Portal:
Warum online bestellen? (Vorteil beim Scheibentausch)
Wenn du die digitale Version (E-Vignette) wählst, ist diese an dein Kontrollschild gebunden und nicht an die Windschutzscheibe. Das hat entscheidende Vorteile:
- Scheibentausch: Musst du die Windschutzscheibe wegen eines Steinschlags ersetzen, bleibt die E-Vignette gültig. Du musst nichts unternehmen und keine neue Vignette kaufen.
- Wechselnummern: Hast du zwei Fahrzeuge mit demselben Kennzeichen (Wechselnummer), benötigst du nur eine einzige E-Vignette für beide Autos.
- Sofort gültig: Nach dem Kauf ist die Vignette sofort im System hinterlegt und aktiv.
Achtung vor inoffiziellen Anbietern
Es gibt zahlreiche private Webseiten, die die Vignette ebenfalls online anbieten. Diese verlangen jedoch oft eine zusätzliche Service- oder Bearbeitungsgebühr, wodurch der Preis auf 45 € bis 50 € steigen kann. Wenn du den reinen Preis von 40 CHF zahlen möchtest, nutze den oben genannten offiziellen Link des Bundes.
Tipp: Achte beim Kauf darauf, die Option „Öffentlich einsehbar“ zu wählen, falls du möchtest, dass z. B. Mietwagenfirmen oder Kontrollinstanzen die Gültigkeit einfach über das Kennzeichen prüfen können, ohne dass du den Beleg suchen musst.
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Quelle:
Redaktion (pas)
SCHWEIZ.BIZ NEWS
