Rätia Energie erfreut über Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden
Kategorie: Energie/Versorger | Eingetragen am 27. September 2007 um 11:07 Uhr
Rätia Energie hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden den Rekurs von Umweltorganisationen gegen Konzessionen für den Weiterbetrieb und den optionalen Ausbau der Wasserkraftanlagen im oberen Puschlav vollumfänglich abgewiesen hat.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden kann innert 30 Tage seit Zustellung Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden. Rätia Energie wird nun abwarten wie sich die Gegenseite verhält und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die Regierung des Kantons Graubünden genehmigte im August 2006 die von den Gemeinden Poschiavo und Pontresina erteilten Konzessionen. Diese ermöglichen einerseits die weitere Nutzung der Wasserkraft im oberen Puschlav in den bestehenden Kraftwerksanlagen. Darüber hinaus räumen die Konzessionen Rätia Energie die Möglichkeit ein, in der Region ein Erneuerungs- und Ausbauvorhaben zu realisieren. Diese Option gilt während acht Jahren nach Inkrafttreten der Konzessionen.
Verlangte Zusatzauflagen unrealistisch Umweltorganisationen rekurrierten gegen die Genehmigung der Konzessionen durch die Bündner Regierung. Sie bemängelten insbesondere das vorgesehene Wasserregime. Rätia Energie ist nun erfreut, dass das Verwaltungsgericht das Ergebnis des aufwändigen Konzessionsverfahrens, das auch eine Schutz- und Nutzungsplanung umfasste, unmissverständlich stützt. Rätia Energie wurde in den von der Regierung genehmigen Konzessionen zu verschiedenen, kostspieligen fischereirechtlichen Ersatzmassnahmen und Umweltverbesserungen verpflichtet. Die von den Rekurrenten verlangten, darüber hinaus reichenden Massnahmen beurteilt Rätia Energie als unrealistisch und wirtschaftlich nicht vertretbar, eine Meinung, der sich nun erfreulicherweise auch das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden anschloss.
Quelle: Raetia Energie AG