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Vorentwurf zu einer Änderung des CO2-Gesetzes und des Obligationenrechts zur Schaffung von Anreizen für energetisch wirksame Massnamen im Gebäudebereich

Kategorie: Politik | Eingetragen am 7. Dezember 2007 um 15:13 Uhr

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates schickt einen Vorentwurf zur Änderung des CO2-Gesetzes und des Obligationenrechts (Mietrecht) bis zum 10. März 2008 in die Vernehmlassung.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates schickt einen Vorentwurf zur Änderung des CO2-Gesetzes und des Obligationenrechts (Mietrecht) bis zum 10. März 2008 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) in elektronischer Form, wenn möglich sowohl im pdf- wie auch im word-Format, zuzustellen (climate@bafu.admin.ch). Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Webseite der Kommission abgerufen werden.

Mit dieser Revision sollen Hauseigentümer vermehrt Anreize erhalten, in energetisch sinnvolle Massnahmen im Gebäudebereich zu investieren. Durch eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen sollen Mittel für die Sanierung von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden zur Verfügung gestellt werden. Vermieter sollen zudem die Möglichkeit erhalten, sich von der CO2-Abgabe zu befreien; die eingesparten Beträge sollen sie nicht an die Mieter weitergeben müssen, soweit diese in CO2-mindernde Massnahmen investiert werden und die entsprechenden Investitionskosten nicht auf die Mietzinse überwälzt wurden.

Quelle: Schweizer Parlament



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