Umgruppierung der zivilen Nachrichtendienste

1 min read

Die GPK-S hat einstimmig einen Gesetzesentwurf mit der dazugehörenden Botschaft über die Aufgaben, die Organisation und die Zusammenarbeit der Stellen des zivilen Nachrichtendienstes verabschiedet. Der Erlass verlangt vom Bundesrat, den zivilen Strategischen Nachrichtendienst (SND) des VBS und der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) des EJPD einem einzigen Departement zu unterstellen. Damit wird der Bundesrat auf gesetzlichem Weg verpflichtet, für eine funktionierende Zusammenarbeit im Bereich des zivilen Inlands- und Auslandnachrichtendienstes zu sorgen. Zu diesem Zweck soll der Bundesrat den Informationsaustausch im Rahmen des bisherigen Rechts besser regeln – insbesondere falls weiterhin mehrere Dienststellen Aufgaben des zivilen Nachrichtendienstes wahrnehmen sollten. Der Gesetzesentwurf enthält zudem eine systematische Regelung des Quellenschutzes und der Aufsicht durch das zuständige Departement.

Die Vorlage war in Erfüllung der Parlamentarischen Initiative Hofmann (Pa. Iv. 07.404 ) erarbeitet worden, die vor einem Jahr von der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) über ihren Präsidenten eingereicht worden war. Seit Jahren kritisierte die GPDel die ungenügende Zusammenarbeit zwischen DAP und SND, welche insbesondere den neuen, grenzübergreifenden Bedrohungen nicht gerecht wurde. Die GPDel kam zum Schluss, dass der Bundesrat ausserstande gewesen war, die Zusammenarbeit der beiden Dienste zu verbessern. Sie forderte deshalb, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Inland- und Auslandnachrichtendienst nicht mehr dem Gutdünken zweier Departemente überlassen bleiben solle; vielmehr soll ein einziges Departement für die Erfüllung der Aufgaben dieser beiden Dienste zuständig sein.

Der von der GPK-S angenommene Erlassentwurf überlässt es dem Bundesrat, das entsprechende Departement und die zukünftige Organisation der betroffenen Dienste zu bestimmen. Dabei präjudiziert das vorgeschlagene Gesetz die Schaffung eines Sicherheitsdepartements in keiner Weise, da es die Übertragung der Aufgaben von DAP und SND sowohl an das VBS, das EJPD als auch an ein neues Sicherheitsdepartement erlaubt. In allen Fällen sorgt der neue Erlass dafür, dass der Bundesrat die Belange des zivilen Inland- und Auslandnachrichtendiensts so regeln muss, dass die bis anhin bestehenden Mängel im Sinne einer Stärkung der Sicherheit der Schweiz behoben werden.

Die Kommission hat am 29. Februar 2008 unter dem Präsidium von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) getagt.

Quelle: Schweizerisches Parlament

Write your comment

Previous Story

Aufgabenüberprüfung als wesentliches Grundgerüst des Legislaturfinanzplans

Next Story

Bank Linth mit Rekordergebnis auf Erfolgskurs

Latest News