Archiv für 18. April 2008

Panalpina trotz Gewinnrückgang im ersten Quartal 2008 zuversichtlich

Freitag, 18. April 2008

Die Panalpina Gruppe konnte ihren Nettoumsatz im ersten Quartal 2008 gegenüber dem Quartal 2007 nochmals deutlich steigern. Der erzielte Bruttogewinn liegt leicht hinter, aber währungsbereinigt über dem Vorjahresergebnis. Demgegenüber hat sich der konsolidierte Nettogewinn im Vergleich mit dem Vorjahresquartal, welches das beste erste Quartalsnettoergebnis in der Geschichte von Panalpina war, um annähernd 40% verringert. Das erste Quartal des Vorjahres war durch diverse Sonderfaktoren stark positiv beeinflusst. Im Gewinnrückgang des diesjährigen ersten Quartals kommen die konzernweiten Auswirkungen der bereits kommunizierten Redimensionierung des Nigeria-Geschäftes sowie damit zusammenhängende Rechtskosten zum Ausdruck.

Aufgrund der bisherigen Umsatz-, Bruttogewinn- und Volumenentwicklung sowie erster Erfolge des im Februar eingeleiteten Kostenoptimierungsprogrammes ist Panalpina jedoch zuversichtlich, die gesetzten Jahresziele für 2008 zu erreichen.

Quelle: Panalpina-Gruppe

917 Millionen Franken für Rüstungsbeschaffungen genehmigt

Freitag, 18. April 2008

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) genehmigt das Rüstungsprogramm 2008 ( 08.024 s) mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Das vom Bundesrat am 20. Februar 2008 verabschiedete Programm sieht die Beschaffung von vier Systemen mit einem Volumen von insgesamt 917 Millionen Franken vor:

  • Bereich Schutz und Tarnung:
    1. Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug (GMTF), 1. Tranche: CHF 396 Millionen
    2. ABC-Aufklärungsfahrzeug: CHF 70 Millionen
    3. Nachweisfahrzeug für die ABC-Abwehr: CHF 47 Millionen
  • Bereich Waffenwirkung:
    4. Erhalt der Fähigkeiten des F/A-18: CHF 404 Millionen

Die SiK-S hatte die beantragten Beschaffungsprojekte zuvor bei Vorführungen in Thun begutachtet. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass sämtliche vom Bundesrat beantragten Beschaffungen gerechtfertigt sind und sich – auch unter dem Aspekt des Entwicklungsschrittes 08-11 – im Gleichschritt mit der Weiterentwicklung der Armee befinden. Zudem ist die Kommission der Meinung, dass die Beschaffungen auf die wahrscheinlichsten Einsätze der Armee ausgerichtet sind und mit der Finanzplanung des Bundes im Einklang stehen. Ein Antrag, das Projekt für die Werterhaltung des Kampfjets F/A-18 so lange aufzuschieben, dass es den Räten zusammen mit dem geplanten Teilersatz der Tiger-F-5-Flotte vorgelegt werden kann, wurde mit 8 zu 3 Stimmen abgelehnt.

Beim beantragten Kredit von 917 Millionen Franken handelt es sich um einen Verpflichtungskredit. Die durch das Rüstungsprogramm 2008 nötig werdenden Zahlungskredite müssen dann jeweils im Rahmen des jährlichen Voranschlags durch das Parlament genehmigt werden. Das heisst auch, dass diese Zahlungskredite im jährlichen Budget des VBS untergebracht werden. Der Ständerat behandelt das Rüstungsprogramm 2008 in der Sommersession als Erstrat.

Ebenfalls genehmigt, mit 6 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, hat die SiK-S die Botschaft des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes ( 08.022 s) betreffend die Beteiligung der Schweiz an der “Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Europäischen Union“ (FRONTEX) sowie am sogenannten RABIT-Programm zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke. FRONTEX unterstützt die Mitgliedstaaten zum Beispiel bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten oder hilft ihnen bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen. Für die Kommission blieb es unbestritten, dass sich die Schweiz als Teil des Schengenraumes auch an den Anstrengungen zur verschärften Sicherung der Schengen-Aussengrenzen zu beteiligen hat, dies umso mehr im Wissen, dass es sich bei den am 20. März 2006 von der Schweiz ratifizierten Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin um sogenannte dynamische Abkommen handelt, welche dazu verpflichten, Weiterentwicklungen des Schengen- oder Dublin-Besitzstands grundsätzlich zu übernehmen.

Zudem behandelte die SiK-S die parlamentarische Initiative des vormaligen jurassischen CVP-Nationalrates Pierre Kohler ( 05.400 n), welche fordert, dass die eidgenössischen Räte so rasch als möglich die Pflicht für Privatpersonen aufheben, entweder Schutzräume zu erstellen oder entsprechende Ersatzbeiträge zu bezahlen. Die Behandlung dieser Initiative war durch die SiK-S im November 2006 ausgesetzt worden, weil die Kommission zuerst einen kurz zuvor in Auftrag gegebenen Bericht des Bundesrates abwarten wollte. Dieses am 7. März 2008 vom Bundesrat verabschiedete Papier legt nun verschiedene Varianten für die künftige Handhabung der Schutzraumpflicht und des Schutzbautensystems dar und skizziert das weitere vom Bundesrat ins Auge gefasste Vorgehen in diesem Bereich. Die Kommissionsmehrheit zeigte sich grundsätzlich mit der vom Bundesrat vorgegebenen Stossrichtung (Werterhaltung des vorhandenen Systems, Neubauten nur noch bei Bestandeslücken sowie finanzielle Entlastung für private Hauseigentümer) einverstanden und hat sich mit 5 zu 3 Stimmen dafür ausgesprochen, den Beschluss zur parlamentarischen Initiative Kohler so lange auszusetzen, bis die in Aussicht gestellte bundesrätliche Vorlage konkrete Formen annimmt.

Die Kommission nahm des weiteren den einmal pro Legislatur vorliegenden Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Überprüfung der Zielsetzung der Armee gemäss Art. 149 b des Militärgesetzes ( 08.021 s) zur Kenntnis. Dieser sogenannte Controllingbericht war im Rahmen der Reform zur Armee XXI eingeführt worden und fasst die wichtigsten Entwicklungen und Perspektiven der Armee zusammen. Insbesondere beleuchtet der Bericht die aktuelle Situation im personellen und materiellen Bereich. Zu vertieften Diskussionen führten in der Kommission insbesondere die Themen militärisches Berufspersonal, Logistik und Stationierungskonzept, Personaladministration, Auslandeinsätze sowie die Auswirkungen der demographischen Entwicklungen auf die Armeebestände.

Ein weiteres Mal gab die Kommission zudem der parlamentarischen Initiative Dupraz ( 05.452 n) zur Revision des Kriegsmaterialgesetzes zwecks eines vollständigen Verbots von Waffen mit Streumunition keine Folge (mit 3 zu 2 Stimmen). Die Kommissionsmehrheit hielt im Rahmen der laufenden Differenzbereinigung zum Nationalrat an ihrer früheren Haltung fest, wonach sie zwar die humanitären Bedenken des Initianten teilt, jedoch klar der Meinung ist, dass ein vollständiges Verbot die Position der Schweiz in internationalen Verhandlungen schwächen und die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes einschränken würde.

Die Kommission hat am 17. und 18. April 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Altherr (FDP, AR) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrat Samuel Schmid, Chef des VBS, und von Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des EFD, in Bern getagt.

Bern, 18. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

Aufhebung der Lex Koller: Nein zur Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat

Freitag, 18. April 2008

07.052 n Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Bundesgesetz. Aufhebung
Die Kommission sprach sich mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten gegen den in der Frühjahrssession 2008 gefassten Beschluss des Nationalrates aus, die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller an den Bundesrat zurückzuweisen. Die gesamte Kommission ist klar gegen den ersten Punkt des nationalrätlichen Rückweisungsauftrags, wonach die Einführung einer Mindestdauer des Wohnsitzes in der Schweiz als Voraussetzung für den Erwerb von Grundeigentum zu prüfen sei. Nach Auffassung der Kommission wäre eine solche Auflage ein grosser Rückschritt gegenüber der heutigen Situation und könnte zudem die für die Schweiz verbindlichen Abkommen mit der Europäischen Union verletzen. Ferner ist die Mehrheit der Meinung, dass der Geltungsbereich der Lex Koller erheblich kleiner geworden ist und der Verkauf von Grundstücken an Ausländer keine besonderen Probleme mehr stellt. Eine Minderheit der Kommission beantragt, dem Nationalrat zu folgen und damit den Bundesrat zu beauftragen, neue raumplanerische Massnahmen zur Bekämpfung der Problematik der «kalten Betten» auszuarbeiten.

02.418 n Pa.Iv. Fluglärm. Verfahrensgarantien (Hegetschweiler)
Die Kommission beantragt mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage des Nationalrates zu einer Teilrevision des Enteignungsgesetzes (EntG) und des Luftfahrtgesetzes (LFG) nicht einzutreten. Sie sieht zwar ebenfalls Revisionsbedarf in diesem Bereich, ist aber der Meinung, dass die Gesetzesvorlage zu weit geht: Während ursprünglich in erster Linie das Verfahren zur Änderung von Flughafen-Betriebsreglementen, die zu einer erheblichen Zunahme der Lärmimmissionen führen, verbessert werden sollte, sieht der Entwurf nun für alle Anlagen des Bundes, insbesondere auch für Strassen- und Eisenbahnverkehrsanlagen sowie für alle übermässigen Immissionen eine enteignungsrechtliche Planauflage vor. Die Vorlage würde schwer schätzbare Kosten mit sich bringen.
Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung prüfen, ob es sinnvoll wäre, zu diesem Thema einen parlamentarischen Vorstoss einzureichen.

07.3385 n Mo. Nationalrat (Leutenegger Filippo). Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften

In einem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, die oben erwähnte Motion des Nationalrates grundsätzlich zu unterstützen. Sie beantragt allerdings, die Motion in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln. Die Motion verlangt, das geltende Steuerrecht so zu ändern, dass Abzüge für werterhaltende sowie der Energieeffizienz und dem Umweltschutz dienende Investitionen in Privatliegenschaften über mehrere Jahre verteilt werden können. In den Augen der Kommission würde diese Regelung einen Anreiz für umfassendere Bausanierungen bieten, die eine klare Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich mit sich brächten.

Die Kommission wird in einer späteren Medienmitteilung die Beschlüsse, welche sie zu weiteren Geschäften gefasst hat, veröffentlichen.

Die Kommission hat am 17. und 18. April 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Filippo Lombardi (CEg/TI) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveleine Widmer-Schlumpf und Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 18. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

Aufhebung der Lex Koller: Nein zur Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat

Freitag, 18. April 2008

07.052 n Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Bundesgesetz. Aufhebung
Die Kommission sprach sich mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten gegen den in der Frühjahrssession 2008 gefassten Beschluss des Nationalrates aus, die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller an den Bundesrat zurückzuweisen. Die gesamte Kommission ist klar gegen den ersten Punkt des nationalrätlichen Rückweisungsauftrags, wonach die Einführung einer Mindestdauer des Wohnsitzes in der Schweiz als Voraussetzung für den Erwerb von Grundeigentum zu prüfen sei. Nach Auffassung der Kommission wäre eine solche Auflage ein grosser Rückschritt gegenüber der heutigen Situation und könnte zudem die für die Schweiz verbindlichen Abkommen mit der Europäischen Union verletzen. Ferner ist die Mehrheit der Meinung, dass der Geltungsbereich der Lex Koller erheblich kleiner geworden ist und der Verkauf von Grundstücken an Ausländer keine besonderen Probleme mehr stellt. Eine Minderheit der Kommission beantragt, dem Nationalrat zu folgen und damit den Bundesrat zu beauftragen, neue raumplanerische Massnahmen zur Bekämpfung der Problematik der «kalten Betten» auszuarbeiten.

02.418 n Pa.Iv. Fluglärm. Verfahrensgarantien (Hegetschweiler)
Die Kommission beantragt mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage des Nationalrates zu einer Teilrevision des Enteignungsgesetzes (EntG) und des Luftfahrtgesetzes (LFG) nicht einzutreten. Sie sieht zwar ebenfalls Revisionsbedarf in diesem Bereich, ist aber der Meinung, dass die Gesetzesvorlage zu weit geht: Während ursprünglich in erster Linie das Verfahren zur Änderung von Flughafen-Betriebsreglementen, die zu einer erheblichen Zunahme der Lärmimmissionen führen, verbessert werden sollte, sieht der Entwurf nun für alle Anlagen des Bundes, insbesondere auch für Strassen- und Eisenbahnverkehrsanlagen sowie für alle übermässigen Immissionen eine enteignungsrechtliche Planauflage vor. Die Vorlage würde schwer schätzbare Kosten mit sich bringen.
Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung prüfen, ob es sinnvoll wäre, zu diesem Thema einen parlamentarischen Vorstoss einzureichen.

07.3385 n Mo. Nationalrat (Leutenegger Filippo). Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften

In einem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, die oben erwähnte Motion des Nationalrates grundsätzlich zu unterstützen. Sie beantragt allerdings, die Motion in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln. Die Motion verlangt, das geltende Steuerrecht so zu ändern, dass Abzüge für werterhaltende sowie der Energieeffizienz und dem Umweltschutz dienende Investitionen in Privatliegenschaften über mehrere Jahre verteilt werden können. In den Augen der Kommission würde diese Regelung einen Anreiz für umfassendere Bausanierungen bieten, die eine klare Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich mit sich brächten.

Die Kommission wird in einer späteren Medienmitteilung die Beschlüsse, welche sie zu weiteren Geschäften gefasst hat, veröffentlichen.

Die Kommission hat am 17. und 18. April 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Filippo Lombardi (CEg/TI) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveleine Widmer-Schlumpf und Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 18. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

Nationalbank erneuert US-Dollar-Repo-Auktion

Freitag, 18. April 2008

Die Schweizerische Nationalbank wird den Banken am 22. April 2008 im Rahmen einer Repo-Auktion wiederum US-Dollar-Liquidität im Umfang von maximal USD 6 Mrd. anbieten. Die Laufzeit des Geschäfts beträgt 28 Tage. Die Repo-Transaktion erneuert die per 24. April 2008 fällige US-Dollar-Operation.

Weitere Informationen zur Repo-Auktion in US-Dollar sowie Angaben zu den technischen Anforderungen werden am 18. April 2008 auf der Website der Nationalbank (http://www.snb.ch, Rubrik Finanzmärkte / Geldpolitische Operationen / Repos) bekanntgegeben.

Quelle: Schweizerische Nationalbank

Präsidialreise von Nationalratspräsident André Bugnon nach Mexiko

Freitag, 18. April 2008

Der Nationalratspräsident wird von Mariangela Wallimann, Generalsekretärin der Bundesversammlung und von einer parlamentarischen Delegation begleitet. Die Delegation setzt sich aus den Nationalrätinnen Pascale Bruderer (SP/AG, zweite Vizepräsidentin des Nationalrates), Therese Frösch (G/BE) sowie den Nationalräten Walter Donzé (CVP/BE), Ignazio Cassis (FDP/TI) und Yves Nidegger (SVP/GE) zusammen.

In Zentral- und Lateinamerika ist Mexiko eines der prioritären Länder für die Schweiz. Die bilateralen Beziehungen haben sich in den letzten Jahren dementsprechend intensiviert. Mit der Präsidentenreise sollen nun auch die parlamentarischen Beziehungen verstärkt werden. Mexiko ist hinter Brasilien der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz in Lateinamerika (Exporte 2007 nach Mexiko: 1386 Mio. CHF, Importe 2007 aus Mexiko: 169 Mio. CHF). Der Bestand der Schweizer Direktinvestitionen in Mexiko belief sich 2006 – nach Jahren des Rückgangs – auf 4,765 Mia. CHF, was 0,8 % aller Schweizer Direktinvestitionen im Ausland entspricht.

Nebst den Gesprächen auf parlamentarischer Ebene sind Treffen mit Regierungsvertretern in Mexiko-Stadt und in der Region Zacatecas geplant. Hauptthemen der Diskussionen sind die bilateralen Beziehungen und die politischen Reformen in Mexiko (insbesondere in den Bereichen Energie, Justiz und Umwelt). Nationalratspräsident Bugnon wird anlässlich eines Treffens mit den Vertretern der Mexikanisch-Schweizerischen Wirtschaftsgesellschaft ein Referat über die Schweizer Demokratie und die bilaterale Zusammenarbeit mit Mexiko halten.

Bern, 18. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

Swisscom bringt Bluewin TV aufs Handy

Freitag, 18. April 2008

DVB-H steht für Digital Video Broadcasting Handheld und ermöglicht, auf dem Handy per Knopfdruck Sender in hoher Bild- und ausgezeichneter Tonqualität abzurufen. Zur Auswahl stehen 20 Sender, so zum Beispiel SF1, TSR1 oder Eurosport (D). Dank einer Navigations-Taste ist zappen ganz einfach. Und mit dem elektronischen Programmführer wissen Kunden jederzeit, was im Fernsehen läuft.

Swisscom gehört zu den ersten DVB-H Anbietern weltweit. Die Einführung des Produktes markiert einen weiteren Schritt in der Multimedia-Strategie von Swisscom. Mit der Tagesschau 100 Sekunden, Napster mobile und dem Vodafone live! Portal bietet Swisscom bereits erfolgreiche Multimedia-Anwendungen. Bluewin TV mobile via Broadcast Technologie (DVB-H) komplettiert das Angebot in der mobilen Telekommunikation und ergänzt gleichzeitig die TV-Produkte-Palette von Swisscom: Ob zuhause mit Bluewin TV basic und plus oder unterwegs mit Bluewin TV mobile – der K! unde verfügt über ein auf seine Bedürfnisse ausgerichtetes Produkt.

Spontanes Fernsehen ohne vertragliche Verpflichtung
Die DVB-H Abdeckung in der Schweiz beträgt bereits 44% der Bevölkerung. Mit einem DVB-H fähigen Endgerät wie dem Nokia N77 erhalten Kunden in den Agglomerationen Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich die UEFA EURO 2008TM in hoher Qualität aufs Handy. Ausserhalb des DVB-H Abdeckungsgebiets oder mit einem nicht DVB-H fähigen Handy empfangen Kunden Bluewin TV mobile auf dem Vodafone live! Portal via UMTS/EDGE. Die Abdeckung mit UMTS/EDGE- beträgt 99,8% der Bevölkerung.

Die sporadische Nutzung kostet CHF 2.- pro Tag; das Monatsabonnement über CHF 16.- ermöglicht unbeschränktes Fernsehen zu einem festen Preis. Dank monatlicher Kündigungsmöglichkeit gehen Kunden keine vertragliche Verpflichtung ein. Bereits seit 2004 erhältlich ist mobiles Fernsehen via Vodafone live! (UMTS/EDGE). Der Dienst wird kontinuierlich verbessert.

! Bluewin TV mobile via DVB-H wird ab dem 13. Mai 2008 verfügbar sein. Als erstes DVB-H fähiges Endgerät ist Nokia N77 an allen Swisscom-Verkaufsstellen erhältlich. Mit swiss liberty 24-Monats-Vertrag und Monatsabonnement von Bluewin TV mobile kostet Nokia N77 CHF 1.-, ohne Vertrag CHF 899.-. Im Verlaufe des Jahres wird Swisscom auch Nokia N96 und Samsung SGH-P960 im Sortiment haben. Kunden, die bereits ein UMTS/EDGE Handy besitzen, senden ein Gratis-SMS mit dem Text ‚BLUEWINTV‘ an 888 und erhalten umgehend den Link zu Bluewin TV mobile auf Vodafone live!

Quelle: Swisscom AG

Die BCV revidiert ihre Jahresprognose – Bruttogewinnziel für das 1. Quartal 2008 verfehlt

Freitag, 18. April 2008

Die provisorischen Zahlen des Stammhauses für das erste Quartal 2008 ergeben einen Handelsverlust von CHF 37 Millionen, während in der Vorjahresperiode ein Handelsgewinn von CHF 28 Millionen ausgewiesen worden war. Dieser Verlust ist dem Eigenhandel mit Schweizer Aktien und Aktien-Derivaten zuzuschreiben, der unter dem Einfluss der heftigen Börsenturbulenzen vom März grosse Einbussen hinnehmen musste. Die BCVGruppe betont, dass diese Verluste nichts mit Subprime-Geschäften zu tun haben, von denen sie wie schon mehrmals bestätigt nicht betroffen ist.

Die wichtigsten Ertragsquellen der Bank – Zins- und Kommissionsgeschäfte – entwickeln sich erwartungsgemäss. Somit wird die BCV-Gruppe für das erste Quartal 2008 trotzdem einen Gewinn ausweisen, der allerdings nicht den Erwartungen entsprechen wird. Der Bruttogewinn liegt zwischen CHF 55 bis 65 Millionen, und damit unter dem Ergebnis der Vorjahresperiode. Im ersten Quartal 2007 hatte die BCV bekanntlich das beste Quartalsergebnis ihrer Geschichte erzielt.

Folglich kann die Gruppe ihre Prognose für den Bruttogewinn 2008 nicht einhalten. Ursprünglich hatte sie ein mit 2007 vergleichbares Resultat angekündigt.

Die solide Finanzgrundlage der BCV-Gruppe und die von ihr angekündigte Strategie der Eigenmitteloptimierung sowie die der Generalversammlung vom 24. April 2008 unterbreiteten diesbezüglichen Umsetzungsmassnahmen werden durch diese Gewinnwarnung nicht in Frage gestellt.

Die BCV-Gruppe wird ihre definitiven Quartalsergebnisse nicht wie ursprünglich angekündigt am 20. Mai 2008, sondern bereits am 8. Mai 2008 bekannt geben.

Quelle: Banque Cantonale Vaudoise

Anhaltend starkes Wachstum der Hiestand Gruppe im 1. Quartal 2008

Freitag, 18. April 2008

Mit einer Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr von 12.8% auf CHF 185.1 Mio. (CHF 164.7 Mio.) lag das Wachstum sogar noch über jenem der Vergleichsperiode des Vorjahres (12.3%). Währungseffekte beeinflussten die Umsatzleistung mit -0.4% nur geringfügig. Das Segment Europa lag mit einer Umsatzsteigerung von 13.1% deutlich über jenem des Vorjahres (12.3%), währenddem die Märkte in Asien sich mit einer Verbesserung um 5.1% (Vorjahr 11.6%) umsatzmässig verlangsamt entwickelten. Der Grund für diese Entwicklung liegt in einer Sortiments- und Kundenbereinigung in Japan, von der Hiestand einen positiven Einfluss auf die Ertragsentwicklung im Asiengeschäft erwartet. Hiestand ist weiterhin zuversichtlich, im laufenden Geschäftsjahr das anvisierte organische Umsatzwachstum von 8 – 10% zu erreichen.

Quelle: Hiestand Holding AG