WAK verzichtet auf eine Steueramnestie

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1) 03.406 Pa.Iv. Polla. Allgemeine Steueramnestie; 02.308 Kt.Iv. TI. Allgemeine Steueramnestie

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, die Standesinitiative des Kantons Tessin und die parlamentarische Initiative von alt Nationalrätin Polla abzuschreiben. Beide Initiativen verlangen eine allgemeine Steueramnestie.

In der vergangenen Frühjahrssession verabschiedete das Parlament das «Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige». Für die Kommissionsmehrheit ist damit die Frage der Strafmilderung bei Steuerhinterziehung durch «Unterlassung» geregelt. Sie ist zudem überzeugt, dass mit der Umsetzung des Initiativanliegens ein falsches Signal gesetzt würde, da Steuerhinterziehung unbestraft bliebe.

In den Augen der Kommissionsminderheit würde eine allgemeine Steueramnestie das kürzlich verabschiedete Gesetz ergänzen und zu mehr Steuereinnahmen führen.

2) 04.074 Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Bundesgesetz

Die WAK-N setzte die Differenzbereinigung beim Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen (04.074 ) fort, die der Ständerat in der vergangenen Session nach über zweijährigem Unterbruch wieder aufgenommen hatte.

Mit diesem Gesetz soll hauptsächlich die Rechtssicherheit bei der Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen (Entlöhnung mit Aktien und Optionen) wiederhergestellt werden.

Während in der Frage der Besteuerung von Mitarbeiteraktien, die einer Verfügungssperre unterliegen, bereits vor zwei Jahren eine Einigung gefunden werden konnte, besteht bei der Besteuerung gesperrter Mitarbeiteroptionen noch eine Differenz zwischen den beiden Räten.

In diesem Zusammenhang ist die Kommission bereit, der Verwaltung mehr Zeit einzuräumen, um die Auswirkungen der Entlöhnung von Mitarbeitenden mit Optionen besser analysieren zu können, und zwar nicht nur in steuerlicher, sondern auch allgemeiner in wirtschaftspolitischer Hinsicht. Aus diesem Grund und weil in der Steuerpolitik Prioritäten gesetzt werden müssen, hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, die Beratung dieses Geschäfts erst fortzusetzen, wenn die Räte die Familiensteuerreform verabschiedet haben.

3) 06.468 Pa.Iv. Hegetschweiler. Versicherungsdeckung. Lücke beim Tod des Eigentümers

Gemäss Versicherungsvertragsgesetz (VVG) endet ein Versicherungsvertrag in der Regel mit einer Handänderung des versicherten Gegenstandes. Diese Regelung führt zu Lücken im Versicherungsschutz, wenn der neue Eigentümer (zum Beispiel ein Erbe oder eine Erbin) nicht rechtzeitig eine Versicherung für den erworbenen Gegenstand abschliesst. Der fehlende Versicherungsschutz kann in manchen Fällen, beispielsweise bei einem Gebäudebrand, verheerende Folgen für den Eigentümer haben.

Um hier Abhilfe zu schaffen, hat Nationalrat Hegetschweiler am 6. Oktober 2006 eine parlamentarische Initiative eingereicht. Die beiden Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben haben diese Initiative gemäss dem parlamentarischen Verfahren vorberaten und ihr Folge gegeben.

Die mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragte Kommission hat an ihrer heutigen Sitzung einstimmig einen Gesetzesentwurf verabschiedet. Gemäss diesem Entwurf geht der Versicherungsvertrag bei einer Handänderung an den neuen Eigentümer über. Dieser kann den Vertrag bis 30 Tage nach erfolgter Handänderung kündigen. Damit wird zur Regelung zurückgekehrt, die bis zur letzten, am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen VVG-Revision galt.

4) 07.496 Pa.Iv. Fehr Hans-Jürg. Solidaritätsabgabe auf Dividenden

Die Kommission hat eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Hans-Jürg Fehr vorgeprüft, welche die Einführung einer Solidaritätsabgabe auf Dividenden verlangt (07.496). Der Initiant will erreichen, dass auf den an natürliche und juristische Personen in der Schweiz ausgeschütteten Dividenden eine Abgabe zugunsten der AHV, der IV und der EO erhoben wird, deren Höhe den Arbeitnehmerbeiträgen an diese drei Sozialwerke entspricht (5,05 Prozent). Gemäss der Initiative könnten den Sozialwerken – bei der gegenwärtigen Höhe der ausgezahlten Dividenden – auf diese Weise Einnahmen in der Höhe von jährlich rund 2,5 Milliarden Franken zufliessen.

Die Kommission hat mit 17 zu 8 Stimmen entschieden, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Nach Auffassung der Mehrheit ist die vorgeschlagene Belastung der Dividendenerträge weder ökonomisch sinnvoll, noch wäre sie praktisch realisierbar.

Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Meinung, dass die Einführung der vorgeschlagenen Solidaritätsabgabe nicht nur aufgrund des ausgewiesenen mittelfristigen Finanzierungsbedarfs der genannten Sozialwerke, sondern auch aufgrund der in jüngerer Zeit gestiegenen Bedeutung der Einkommensart Dividende angezeigt und gerechtfertigt ist.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 23. Juni 2008 in Bern getagt.

Bern, 24 Juni 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Schweizer Parlament

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