1. Patentgesetz. Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht 08.010
Mit seiner Botschaft vom 21. Dezember 2007 beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, das System der nationalen Erschöpfung im Patentgesetz festzuschreiben. Der Nationalrat ist in der Sommersession dem Bundesrat mit 93 zu 88 Stimmen gefolgt und hat den Antrag seiner vorberatenden WAK auf einen Systemwechsel hin zu einer regionalen Erschöpfung abgelehnt.
Die WAK-S hat die Beratung der Vorlage mit einer Anhörung von Wirtschaftsvertretern und Völkerrechtsexperten begonnen. In der Kommission war unbestritten, dass die Frage der Erschöpfung im Patentrecht im Gesetz festgeschrieben werden soll. Sie ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten.
In zwei ersten Grundsatzentscheiden hat sich die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen für einen Systemwechsel hin zu einer den Europäischen Wirtschaftsraum umfassenden regionalen Erschöpfung ausgesprochen. Mit 8 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung wurde festgehalten, dass für Waren, deren Preise staatlich festgelegt sind, weiterhin die nationale Erschöpfung gelten soll. Die Befürworter dieses Systemwechsels sind überzeugt, dass dadurch der Wettbewerb begünstigt und die einheimische Wirtschaft gestärkt wird. Erste Erfahrungen mit der Zulassung von Parallelimporten für landwirtschaftliche Produktionsmittel hätten gezeigt, dass die KMU sowie die Konsumentinnen und Konsumenten von tieferen Preisen bei Importgütern profitieren. Die Kommissionsmehrheit ist im Übrigen aufgrund einer Risikoanalyse betreffend die Völkerrechts- und WTO-Konformität zum Schluss gelangt, dass die Gefahr einer Klage gegen die Schweiz bei einem Systemwechsel als gering einzustufen ist. Die Kommissionsminderheit geht demgegenüber davon aus, dass der volkswirtschaftliche Nutzen eines Systemwechsels unklar sei und dass vielmehr mit einem beachtlichen Schaden für den Werk- und Forschungsplatz Schweiz gerechnet werden müsse. Das Preissenkungspotential schätzt sie als gering ein, da der Systemwechsel in erster Linie den Vertriebskanälen zugute komme.
Bevor die Kommission ihren Antrag zuhanden des Ständerates verabschiedet, hat sie bei der Verwaltung verschiedene Abklärungen in Auftrag gegeben. Es sollen insbesondere Berechnungen in Bezug auf die volkswirtschaftlichen und fiskalischen Konsequenzen eines Systemwechsels angestellt werden.
Die Kommission wird die Beratung an ihrer Sitzung vom 1.-2. September 2008 fortsetzen und behält sich vor, mit Berücksichtigung der Resultate der in Auftrag gegebenen Abklärungen, auf ihre Entscheide zurückzukommen.
2. Aktuelle Information zu Amts- und Rechtshilfe in den USA
Die Kommission hat sich von Bundesrat Merz informieren lassen über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Rechtshilfegesuch der USA an die Schweiz sowie über den in den USA inhaftierten ehemaligen Mitarbeiter der UBS. Die WAK-S zeigt sich besorgt über mögliche negative Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz und wird die Situation weiterhin aufmerksam verfolgen.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 1. Juli 2008 in Bern getagt.
Bern, 2. Juli 2008 Parlamentsdienste
Quelle: Schweizer Parlament