Archiv für August 2008

Nationalratspräsidium 2013 für Grüne vorgesehen

Freitag, 29. August 2008

Im Übrigen behandelte das Büro verschiedene Geschäfte, insbesondere das Programm der Herbstsession 2008 (wird im Verlaufe des Nachmittags auf www.parlament.ch publiziert) und die parlamentarische Initiative der SVP „PUK-SBB-Cargo“ (08.405), welcher mit 9 zu 3 Stimmen keine Folge gegeben wurde.

Das Büro tagte am Heimatort seines Präsidenten, André Bugnon (SVP /VD) in St-Prex.

Bern, 29. August 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

Grünes Licht für die Konkretisierung des Integrationsbegriffs im Ausländerrecht

Freitag, 29. August 2008

Mit jeweils 7 zu 3 Stimmen stimmt die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates den Beschlüssen der Nationalratskommission zu, den parlamentarischen Initiativen von Nationalrat Gerhard Pfister ( 08.420 Integration gesetzlich konkretisieren) und Nationalrat Philipp Müller ( 08.406 Rückstufung eines niedergelassenen, integrationsunwilligen Ausländers zum Jahresaufenthalter) Folge zu geben und die gesetzlichen Grundlagen im Ausländergesetz (AuG) entsprechend anzupassen.

Die erste Initiative verlangt, das AuG so zu ändern, dass eine Niederlassungsbewilligung nur nach erfolgreicher Integration erteilt werden kann, namentlich wenn die betreffende Person über gute Kenntnisse einer Landessprache verfügt. Die zweite Initiative fordert, das Gesetz so zu ändern, dass Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung auf den Status von Jahresaufenthaltern zurückgestuft werden und damit in letzter Konsequenz bei unzulänglicher Integration aus der Schweiz ausgewiesen werden können.

Die SPK teilt die Einschätzung der Nationalratskommission, dass die geltenden Rechtsgrundlagen zu wenig konkret sind und unterstützt deshalb die beabsichtigte Konkretisierung der Integrationsstandards und –kriterien. Sie erachtet eine Gesetzesrevision in diesen Bereichen auch für nötig, um der bereits eingereichten Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ der Schweizerischen Volkspartei einen Gegenentwurf der Bundesversammlung entgegenstellen zu können. Die Kommissionsminderheit lehnt die parlamentarischen Initiativen ab, weil sie die geltenden Bestimmungen im neuen Ausländergesetz zur Integration und zum Widerruf von Niederlassungsbewilligungen für ausreichend erachtet (siehe auch Pressemitteilung der SPK-N vom 27. Juni 2008).

06.485 Pa.Iv. Fraktion V. Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung

Die Kommission sieht auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf betreffend die Definition der Voraussetzungen für die Erteilung des Bürgerrechts. Mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung gibt sie der Schwesterkommission „grünes Licht“ für die Ausarbeitung einer Vorlage. Die Kommission macht allerdings deutlich, dass sie die in der Initiative zu eng formulierte Voraussetzung ausweiten möchte: Nicht nur Bewerber mit einer Niederlassungsbewilligung (Status C), sondern auch solche mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung (Status B) sollen zum Einbürgerungsverfahren zugelassen werden können. Asylsuchende sollen hingegen von einem Verfahren ausgeschlossen werden (siehe auch Pressemitteilung der SPK-N vom 11. April 2008).

06.463 s Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien

In seiner Stellungnahme vom 20. August 2008 zu der von der SPK des Ständerates ausgearbeiteten Vorlage ( 06.463 Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien) vertrat der Bundesrat die Ansicht, dass Spenden an politische Parteien nicht von den Steuern sollen abgezogen werden können. Die Kommission hält jedoch an ihrer Vorlage fest: Nach verschiedenen sich widersprechenden Gerichtsurteilen erwarten die Kantone eine Klärung durch den Bundesgesetzgeber. Nach Ansicht der SPK rechtfertigt es die staatspolitische Bedeutung der politischen Parteien, dass Spenden von den Steuern abgezogen werden können. Die Kommission lehnt auch die Eventualanträge des Bundesrates ab: Mit 5 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung hält die Kommission daran fest, dass Beiträge bis zu Fr. 10’000 von den direkten Bundessteuern abgezogen werden können und dass auch juristische Personen die Abzüge geltend machen können. Eine Kommissionsminderheit spricht sich wie der Bundesrat dafür aus, dass nur Beiträge bis zu 4’000 Franken (für Ehepaare) bzw. bis zu 2’000 Franken (übrige Steuerpflichtige) abgezogen werden können.

08.447 n Pa.Iv. SPK-NR. Schutz der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen

Wie die SPK des Nationalrates ist auch die SPK des Ständerates der Ansicht, dass der Einhaltung der Vertraulichkeitsbestimmungen betreffend Kommissionsberatungen Nachachtung verschafft werden muss. Ohne Gegenstimme hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, dass die Nationalratskommission eine Vorlage zur Verbesserung des Verfahrens bei Disziplinarmassnahmen ausarbeitet (siehe auch Pressemitteilung der SPK-N vom 27. Juni 2008).

07.400 n Pa.Iv. Parlamentsrecht. Verschiedene Änderungen

Die SPK des Ständerates stimmt mit einer Ausnahme den Beschlüssen des Nationalrates für verschiedene Änderungen des Parlamentsgesetzes zu: Anders als der Nationalrat sieht die Kommission kein Bedürfnis, dass ein Vorstoss oder eine parlamentarische Initiative nicht nur von einem einzelnen Ratsmitglied, sondern auch von zwei oder drei Ratsmitgliedern eingereicht werden können.

08.401 n Pa.Iv. Fraktion V. Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Nachdem die SPK des Nationalrates dieser Initiative mit knapper Mehrheit Folge gegeben hatte (siehe Pressemitteilung der SPK-N vom 27. Juni 2008), verweigert die ständerätliche SPK mit 6 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung die Zustimmung für die Ausarbeitung einer Vorlage.

Die Kommission tagte am 28. August 2008 in Bern unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Hansheiri Inderkum (CEg, UR).

Bern, 29. August 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

Teilnahme der Schweiz am Kernfusionsprojekt ITER beschlossen

Freitag, 29. August 2008

In ihrer gestrigen Sitzung hat die WBK-S den Bundesbeschluss zur Teilnahme der Schweiz am internationalen Fusionsprojekt ITER beraten (Fusionsforschungsprojekt ITER. Teilnahme der Schweiz (08.033) und dazu Herrn Fritz Schiesser, den Präsidenten des ETH-Rats, und Professor Minh Quang Tran, Professor der EPFL, Direktor des dortigen Forschungszentrums für Plasmaphysik und Chef der europäischen Wissenschafts- und Technologiedelegation ITER eingeladen. Es ging in der Kommission um die Fortführung einer seit 1978 bestehenden Forschungskooperation der Schweiz mit der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom im Bereich der Fusionsenergie. Das Projekt ITER ist eine internationale Zusammenarbeit zum Bau des ITER-Fusionsreaktors in Cadarache, Frankreich. Bei der Kernfusion wird im Prinzip Energie wie auf der Sonne gewonnen: Atome von kleinem Atomgewicht (Deuterium und Tritium) fusionieren unter sehr hohen Temperaturen und bilden Helium, was enorme Energiemengen freisetzt. Dies ist das umgekehrte Prinzip der Kernspaltung, wo Atome von grossem Atomgewicht gespalten werden. Mit ITER soll der letzte Entwicklungsschritt von der experimentellen Kernfusion hin zu einer fusionsbasierten Energieproduktion vollzogen werden. Das Projekt basiert auf einem multilateralen Abkommen zwischen den Vertragsparteien Euratom, der Russischen Föderation, der Volksrepublik China, Japan, der Republik Korea, Indien und den USA. Eine Teilnahme ermöglicht der Schweiz eine uneingeschränkte Mitsprache als Vollmitglied sowie die Weiterführung der bisherigen Kooperation im wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Bereich. Die Kommission hat sich einstimmig für die Teilnahme der Schweiz an ITER ausgesprochen und empfiehlt deshalb die Annahme des „Bundesbeschlusses über die Genehmigung zweier Briefwechsel zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom betreffend die Schweizer Teilnahme am Fusionsforschungsprojekt ITER“.

Basierend auf der Bundesverfassung, welche eine Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz verlangt, haben die Rektorenkonferenzen (CRUS, KFH und COHEP) Ende 2007 eine Vereinbarung verabschiedet. Diese regelt die Durchlässigkeit zwischen den Hochschulen und die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen. „Gleichwertig, aber andersartig“ – so wird oft der Unterschied zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen dargestellt. Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen können fortan auch das „Andersartige“ kennen lernen. Vertreterinnen und Vertretern der Rektorenkonferenzen sowie der Fachhochschulabsolventenvereinigung (FH Schweiz) informierten die Kommissionsmitglieder über den Stand der Arbeiten im Hinblick auf die Umsetzung dieser Vereinbarung.

Als Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wird der Bund künftig nur noch Ausbildungsbeiträge auf der Tertiärstufe unterstützen und zog sich per 1.1.2008 aus der Unterstützung von Ausbildungsbeiträgen auf Sekundarstufe II zurück. Die EDK hat eine Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen in die Vernehmlassung geschickt. Hans Ambühl, Generalsekretär der EDK, orientierte die WBK-S über die Vernehmlassungsergebnisse. Die Kommission erwartet ein rasches Zustandekommen des Konkordats zur Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge zwischen den Kantonen. Zurzeit sind auf Stufe Parlament mehrere Vorstösse hängig, die eine materielle Harmonisierung des Stipendienwesens fordern. Diese bleiben sistiert, bis Klarheit bezüglich des Konkordats der EDK besteht. Die ständerätliche WBK vertritt einhellig die Ansicht, dass auf Bundesebene eine Lösung gefunden werden muss, sollte zwischen den Kantonen eine Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen nicht gelingen.

Schliesslich hat die WBK-S an ihrer Sitzung Informationshearings zu verschiedenen Themen durchgeführt, so zum Stand der Arbeiten am Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Schweizerischen Hochschulbereich (HFKG). Die Kommission liess sich ausserdem über erste Erfahrungen des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung in der neuen Organisationsform als Betrieb im dritten Kreis informieren.

Die Kommission tagte am 28. August 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) in Bern.

Bern, 29. August 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Roland Nef

Freitag, 29. August 2008

Die Finanzdelegation der eidg. Räte hat heute anlässlich ihrer 5. ordentlichen Tagung den Bundesratsbeschluss vom 20. August 2008 zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Roland Nef gründlich geprüft und das Departement befragt. Die Finanzdelegation stellt fest, dass sie in diesem Geschäft bei der getroffenen Vereinbarung über keine Kompetenzen verfügt. Der Entscheid im Grundsatz und in der Höhe der Austrittsleistung liegt in der alleinigen Kompetenz und Verantwortung des Bundesrats.

Bern, 29. August 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

Offenlegung von Beteiligungen

Donnerstag, 28. August 2008

Die Farallon Capital Management LLC gemeinsam mit Farallon Partners LLC teilen mit, sowohl direkt als auch indirekt durch die Gruppengesellschaften Farallon Capital Partners LP, Farallon Capital Institutional Partners LP, Farallon Capital Institutional Partners II LP, Farallon Capital Institutional Partners III LP, Farallon Capital Offshore Investors II LP und Farallon Capital Offshore Investors, Inc., alle in One Maritime Plaza, Suite 2100, San Francisco, CA 94111, USA, ihre Erwerbspositionen infolge Erwerbs am 20. August 2008 auf 773 880 Erwerbsrechte (CFD, Ratio 1:1, Ausübungspreis CHF 72.95, Laufzeit: 13 Monate, Barerfüllung) erhöht zu haben, was einem damit verbundenen Stimmrechtsanteil der zugrunde liegenden Aktien von 3.0955% entspricht. Die zuständige Kontaktperson für diese Meldung ist Herr Mark C. Wehrly, Farallon Capital Management LLC, Tel: +1 415 421 2132, Fax: +1 415 421 1235.

Quelle: Panalpina

Das gemeinsame Projekt von BCV und ZKB für die Zusammenarbeit im Informatikbereich wird beendet

Donnerstag, 28. August 2008

Wie es sich während der Planungsphase zeigte, wäre die Informatikplattform der ZKB nicht termingerecht (2010-2011) bereit gewesen, um die Informationstechnologie der BCV zu integrieren. Diese Verzögerung hätte einen erheblichen Mehraufwand verursacht und wäre mit einiger Ungewissheit über den erfolgreichen Projektabschluss verbunden gewesen. Unter diesen Voraussetzungen wird die gemeinsame Arbeit der beiden Banken an diesem Projekt beendet.

Die BCV wie die ZKB sind von der strategischen Option eines gemeinsamen Dienstleistungszentrums nach wie vor überzeugt und bedauern, dass dieses Vorhaben unter den erwähnten Umständen nicht realisierbar ist. Die in verschiedensten Bankbereichen bestehende Zusammenarbeit zwischen der ZKB und der BCV ausserhalb der Informatik und dem Back Office ist vom Abbruch dieses Projektes nicht betroffen.

Die BCV betont, dass ihr gegenwärtiges Informatiksystem noch für mehrere Jahre durchaus leistungsfähig sein wird. Weiter erinnert sie daran, dass sie im vergangenen Jahr parallel zur Ankündigung der Zusammenarbeit mit der ZKB auch einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Zukunft des Waadtländer IT-Kompetenzpols (Unicible mit 300 Arbeitsplätzen) getan hatte. Damals übertrug sie die Aktivitäten von Unicible an IBM, welche die Informationstechnologie der BCV zur vollen Zufriedenheit der Bank verwaltet. Die BCV kann somit in aller Ruhe über ihre zukünftige Informatiklösung nachdenken.

Quelle: Banque Cantonale Vaudoise

Das gemeinsame Projekt von BCV und ZKB für die Zusammenarbeit in den Bereichen Informatik und Backoffice wird beendet

Donnerstag, 28. August 2008

Wie sich nun in der Planungsphase gezeigt hat, wäre die ZKB-Plattform nicht bereit gewesen, um die IT der BCV termingerecht zu integrieren. Diese Verzögerung hätte einen erheblichen finanziel-len Mehraufwand verursacht und wäre mit einiger Ungewissheit über den erfolgreichen Projektab-schluss verbunden gewesen. Unter diesen Umständen wird die gemeinsame Arbeit der beiden Ban-ken an diesem Projekt beendet.

Die ZKB wie die BCV sind von der strategischen Option eines gemeinsamen Dienstleistungszent-rums nach wie vor überzeugt und bedauern, dass dieses Vorhaben unter den erwähnten Umstän-den nicht realisierbar ist. Die in verschiedensten Bankbereichen bestehende Zusammenarbeit zwi-schen der ZKB und der BCV ist vom Abbruch dieses Projektes nicht betroffen.

Quelle: Zürcher Katonalbank

Halbjahresergebnisse 2008 der VP Bank Gruppe – leichter Rückgang der operativen Erträge im schwierigen Marktumfeld und hohe Investitionen

Donnerstag, 28. August 2008

Der Konzerngewinn der VP Bank Gruppe für das erste Halbjahr 2008 beträgt CHF 41.0 Mio. Der Rückgang von CHF 55.8 Mio. (57.7 Prozent) gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres beruht im Wesentlichen darauf, dass die unter dem Übrigen Erfolg verbuchten Erfolge auf eigenen Finanzanlagen gegenüber der von Sondereffekten geprägten Vergleichsperiode des Vorjahres um CHF 31.0 Mio. tiefer liegen.

Leichter Rückgang der operativen Erträge und gesteigerter Aufwand
Die Ertragsseite liegt leicht unter dem Vorjahresniveau. Der Erfolg aus dem Zinsengeschäft liegt mit CHF 71.8 Mio. um 2.3 Prozent unter der Vorjahresperiode, der Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft mit CHF 82.4 Mio. um 8.7 Prozent tiefer. Der Geschäftsaufwand erhöhte sich auf CHF 102.5 Mio. (+17.6 Prozent). Diese Steigerung entspricht den Planungsvorgaben und belegt, dass der im Rahmen der Strategie angestrebte Ausbau der Marktpositionen in bestehenden und in neuen Märkten sowie die Einführung des neuen Bankensoftwarepakets Avaloq planmässig verlaufen. Neben den Projekten «Neue Märkte» und «Bankensoftware» war das erste Halbjahr 2008 von einem deutlichen Ausbau des Personalbestands um rund 40 Vollzeitstellen gekennzeichnet. Adolf E. Real, Chief Executive Officer der VP Bank Gruppe: «Der Erfolg bei der Gewinnung zusätzlichen qualifizierten Personals zeigt, dass die VP Bank Gruppe an allen Standorten als vertrauenswürdiger und attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird.» Der Kostendisziplin misst die VP Bank gerade auch in Phasen des Ausbaus und der Expansion besondere Bedeutung zu. Die von 43.0 auf 62.7 Prozent angestiegene Cost/Income Ratio ist eine Folge der zurzeit überdurchschnittlich hohen Investitionen in Märkte und Technologien und wird sich wieder zurückbilden.

Solide Basis
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um CHF 1.0 Mrd. auf CHF 11.5 Mrd. Das Eigenkapital nahm aufgrund der erwähnten Rahmenbedingungen um 9.4 Prozent auf CHF 972.7 Mio., die Eigenen Mittel der Aktionäre um 9.5 Prozent auf CHF 956.9 Mio. ab. Die Tier 1 Ratio bewegt sich mit 16.5 Prozent immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Naturgemäss wirkten sich die Aktienmärkte und die Währungsrelationen besonders bei den Betreuten Kundenvermögen aus, welche um 9.3 Prozent auf CHF 34.7 Mrd. abgenommen haben. Der Netto-Neugeldabfluss betrug CHF 99 Mio. Eine deutliche Ausweitung auf CHF 5.2 Mrd. erfuhren die Custody-Vermögen, so dass das gesamte Kundenvermögen inklusive Custody- Vermögen CHF 39.9 Mrd. (–4.8 Prozent) beträgt.

Starke Marktposition
Die VP Bank Gruppe ist trotz schwieriger Rahmenbedingungen im ersten Halbjahr 2008 strategisch auf Kurs geblieben. Dies gilt insbesondere für die grossen Anstrengungen zur Verstärkung der Position in neuen Märkten im Fernen und Mittleren Osten, wo sie im Juni 2008 mit der VP Bank (Singapore) Ltd. die Geschäftstätigkeit aufnahm. Die VP Bank (Schweiz) AG hat in Zürich neue und zweckentsprechende Räumlichkeiten bezogen und wird künftig auch ein Kompetenzzentrum für Wealth Management Solutions für die ganze Gruppe beinhalten. Am 1. Juli 2008 traten Änderungen der Organisationsstruktur in Kraft, welche die Führung der Gruppe über die Marktorganisation verstärken und den Geschäftseinheiten operativ mehr Spielraum geben, um ihr spezifisches Marktprofil zu entwickeln und die Bedürfnisse der Kunden noch besser befriedigen zu können.

Druck auf Bankkundengeheimnis
Neben der negativen Entwicklung der Finanzmärkte wirkte sich auch der zunehmende internationale Druck auf Länder, die ein Bankkundengeheimnis kennen, aus. Liechtenstein hat mit der Europäischen Union Verhandlungen betreffend das Schengen-Abkommen vollständig sowie über ein Betrugsabkommen weitestgehend abgeschlossen und damit seine Kooperationsbereitschaft im Rahmen geregelter völkerrechtlicher Beziehungen zum Ausdruck gebracht. Dieser Weg muss unter Wahrung langfristiger Interessen des Landes weitergegangen werden. Dies beinhaltet auch, dass internationales und grenzüberschreitendes Banking zunehmend von regulatorischen Standards dominiert wird, die für Banken wie für Kunden gleichermassen von Relevanz sind.

Ausblick
«Das erste Halbjahr 2008 war für die VP Bank Gruppe eine Phase der Bewährung, welche gut bewältigt wurde und gezeigt hat, dass die generelle Ausrichtung sowie das Geschäftsmodell stimmen», fasst der Präsident des Verwaltungsrates, Hans Brunhart, die Resultate des ersten Halbjahres zusammen. Die Zielsetzungen für 2008 sind nur erreichbar, wenn sich die negativen Folgen der Subprimekrise im Laufe des Jahres zurückbilden. Dies ist bis heute nicht der Fall, und die Auswirkungen dieser Krise können in ihrer Summe noch nicht abschliessend bewertet werden.

Die VP Bank Gruppe geht von einem weiterhin sehr volatilen Marktumfeld aus. Im laufenden Jahr werden im Zentrum der Bemühungen der Ausbau der Marktpositionen und die Modernisierung der IT-Infrastruktur bei gleichzeitiger Kostendisziplin liegen. Die VP Bank Gruppe ist überzeugt, dass sie strategisch gut aufgestellt ist, um im Rahmen der Veränderungen der Marktgegebenheiten die Chancen für das Erreichen der strategischen Ziele nutzen zu können.

Quelle: VP Bank Group

SGK-S: BVG-Revision verabschiedet. Eintreten auf Vertragsfreiheit

Mittwoch, 27. August 2008

In der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Strukturreform, 07.055 s) schlägt der Bundesrat in einer ersten Vorlage eine Kantonalisierung der direkten Aufsicht sowie eine Stärkung der Oberaufsicht durch Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission vor. Auch sollen zusätzliche Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen geschaffen werden. Die Kommission stimmt der Vorlage mit 12 zu 0 Stimmen zu, wobei sie einige Änderungen vorschlägt: So spricht sie sich gegen die vorgeschlagene Erweiterung des Aufgabenkreises der Revisionsgesellschaften auch auf die materielle Prüfung von Anlagetätigkeit aus. Diese sollen nicht die Verantwortung dafür übernehmen müssen, wie die BVG-Guthaben angelegt sind. Die Anlagestiftungen werden neu ausdrücklich im BVG geregelt. Die zweite Revisionsvorlage sieht Massnahmen für ältere Arbeitnehmende vor. So sollen Reglemente vorsehen können, dass Lohnreduktionen vor dem Rentenalter durch erhöhte Beiträge aufgefangen und so die Höhe der zukünftigen Altersleistungen erhalten werden können (ab 58 Jahren). Ausserdem sollen Arbeitnehmende, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, bis zum Alter von 70 Jahren auch weiter versichert werden und so mit weiteren Beiträgen ihre späteren Leistungen verbessern können. Die Kommission stimmt der Vorlage mit 10 zu 0 ohne Enthaltungen zu. Das Geschäft wird dem Ständerat in der Herbstsession 2008 unterbreitet.

Sodann befasste sich die Kommission erneut mit der Vorlage KVG. Teilrevision. Vertragsfreiheit ( 04.032 sn). Sie ist einstimmig auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten. Anschliessend hat sie sich mit 8 zu 5 Stimmen dafür ausgesprochen, in Richtung eines dualen Grundversicherungsmodells weiter zu arbeiten. In der Grundversicherung soll es die Wahl geben zwischen dem Grundmodell, das der heutigen Regelung entspricht, und einem Vertragsmodell, in dem Leistungserbringer und Versicherer ihre Verträge frei ausgestalten können. Mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für eine teilweise Lockerung des Vertragszwangs wurde das Departement beauftragt. Eine Rückweisung der ganzen Vorlage an den Bundesrat lehnte die Kommission ab. Dies hätte eine weitere Verzögerung der Revision zur Folge gehabt.

Im Weiteren hat sich die Kommission ein drittes Mal mit der Vorlage zur Medikamentenpreisbildung ( Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Managed-Care. Vorlage 2, 04.062 – 2) befasst. Danach sollen die Medikamente in der Spezialitätenliste alle drei Jahre auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Es besteht noch eine Differenz: Während der Nationalrat eine Definition der Wirtschaftlichkeit und Preisgünstigkeit von Arzneimitteln im Gesetz verankern will, beantragt die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen, die Definition dieser Begriffe in der vorliegenden Revision zu streichen; eine materielle Änderung der bisherigen Regelung ist in diesem Rahmen nicht gewollt.

Mit der Parlamentarischen Initiative, Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen (Gutzwiller, 04.476 n) hat sich die Kommission zum zweiten Mal befasst. Auch diese Vorlage soll noch in der Herbstsession bereinigt werden. Die Kommission hält daran fest, dass Arbeitnehmende nur ausnahmsweise in Raucherräumen beschäftigt werden dürfen, sieht nun aber wie der Nationalrat eine ausdrückliche Zustimmung im Arbeitsvertrag vor. Mit 6 zu 4 Stimmen spricht sie sich dafür aus, dass nebst den Fumoirs auch Raucherbetriebe bewilligt werden können, wenn deren dem Publikum zugängliche Fläche nicht mehr als 100 m2 beträgt. In diesem Zusammenhang hat die Kommission auch die Petition der Klasse 5a, Spiegel, Gegen das Rauchen in öffentlichen Räumen ( 07.2006 n) zur Kenntnis genommen.

Ferner hat es die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt, der Parlamentarischen Initiative SGK-NR, kostspielige medizinisch-technische Geräte und Senkung der Tarife (08-07) gemäss Artikel 109 Absatz 3 ParlG zuzustimmen. Diese will durch die Verhinderung eines Überangebots an teuren medizinisch-technischen Geräten die Gesundheitskosten senken. Für solche Geräte soll eine kantonale Bewilligungspflicht eingeführt, und die Tarife und Preise von Leistungserbringern sollen auf den schweizerischen Bench-mark gesenkt werden. Nach Ansicht der Kommission genügen die heutigen kantonalen Kompetenzen, und auf die Einführung einer neuen Bedürfnisklausel soll verzichtet werden.

Auch die Mo. Heim. Medizinische Mittel und Gegenstände. Sparpotenzial ( 05.3522 ) und die Mo. Humbel Näf. Wettbewerb bei den Produkten der Mittel- und Gegenständeliste (05.3523) haben die Kostensenkung im Gesundheitsmarkt zum Ziel. Sie verlangen, dass Versicherer und Hilfsmittellieferanten Tarife aushandeln und Tarifverträge abschliessen. Die Kommission unterstützt die Stossrichtung der Motionen. Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt sie aber, diese in Prüfungsaufträge umzuwandeln. Dadurch soll das Departement mehr Spielraum erhalten, auch andere Lösungen zu prüfen und vorzuschlagen.

Die Mo. Nationalrat (SGK-NR ( 05.410 )). Neuer Regelung der Selbstmedikation ( 07.3290 n) verlangt, dass die Selbstmedikation vereinfacht und die Abgabekompetenz von Drogisten und Apothekern erweitert werden. Die Kommission stimmt der Motion mit einigen Änderungen zu. Unter Wahrung der Patientensicherheit soll eine Erweiterung der Abgabemöglichkeiten erreicht werden.

Die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Zulassungspraxis von Swissmedic (1) ( 06.3413 n) fordert eine Änderung des Heilmittelgesetzes und der entsprechenden Verordnungen, damit die Zulassungsbedingungen für Medikamente gemäss Heilmittelgesetz nicht zu Versorgungsproblemen führen, vor allem in Spitälern. Auf Gesetzesstufe sind die Anliegen der Motion mit der 1. Teilrevision des HMG vom 13. Juni 2008 unterdessen bereits erfüllt. Die Kommission beschliesst einstimmig, die Motion anzunehmen und damit den Druck aufrecht zu erhalten, dass auch die betroffenen Verordnungen rasch angepasst werden.

Schliesslich hat sich die Kommission mit der Mo. Frick Bruno. Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung durch so genannte Billigkassen ( 07.3160 ) befasst. Diese war in der Herbstsession 2007 im Ständerat eingereicht und durch den Rat an die Kommission zur Vorberatung zugewiesen worden. Sie verlangt, dass Krankenkassen unter einheitlicher Leitung (Konzern, Kassenkonglomerate und der gleichen) für die obligatorische Grundversicherung in dieselben Prämienregion dieselbe Prämie festlegen müssen. Die Kommission beantragt mit 8 zu 3 Stimmen, die Motion anzunehmen.

Die Kommission tagte am 26. und 27. August 2008 in Bern unter dem Vorsitz von Urs
Schwaller (CVP, FR) im teilweisen Beisein von Herrn Bundespräsident Pascal Couchepin.

Bern, 27. August 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

Zwischenbericht 2008 – Reduziertes Halbjahresergebnis auf gutem Niveau

Mittwoch, 27. August 2008

Von Januar bis Juni 2008 hat die Post erneut ein gutes Ergebnis erzielt: Mit 425 Millionen Franken erwirtschaftete sie das dritthöchste Halbjahresergebnis ihrer Unternehmensgeschichte. Allerdings blieb dieses um 82 Millionen Franken oder 16,2 Prozent unter dem Rekordwert des Vorjahressemesters. Verantwortlich für den Rückgang sind hauptsächlich wachstums- und teuerungsbedingte Mehraufwendungen, namentlich reale Lohnerhöhungen, die Treibstoffpreise sowie der nur teilweise kompensierte Wegfall der Subventionen für die Presseförderung. Der Betriebsertrag stieg demgegenüber weiter auf 4’376 Millionen Franken (Vorjahressemester 4’300 Millionen).

Unterschiedliche Bereichsentwicklungen
Alle produktführenden Konzernbereiche trugen zum positiven Konzernergebnis bei, entwickelten sich allerdings unterschiedlich. Zwei Drittel des Betriebsergebnisses stammen aus den Konzernbereichen PostMail, PostLogistics und PostFinance. Bei PostMail führte der fortgesetzte Rückgang der Menge adressierter Briefe um 1,3 Prozent sowie die Reduktion der Bundessubventionen für den Zeitungstransport um 25 Millionen Franken zu einer Ergebnisverminderung um 16 Millionen auf 134 Millionen Franken. PostLogistics konnte den Betriebsertrag steigern, verzeichnet aber aufgrund eines erhöhten Personalbestandes sowie steigender Treibstoffpreise einen Ergebnisrückgang um 24 auf 18 Millionen Franken. Das Ergebnis von Swiss Post International sank unter anderem durch die Fremdwährungsentwicklung um 8 Millionen auf 16 Millionen Franken. Der Konzernbereich Strategische Kunden und Lösungen, zu dem unter anderem die Konzerngesellschaften GHP und MailSource gehören, erzielte mit 8 Millionen Franken ein Ergebnis leicht unter dem Vorjahresniveau. Der Bereich Poststellen und Verkauf, der durch die Abtretung der Zustellung an PostMail auf die entsprechende Abgeltung verzichten muss, erzielte ein Ergebnis von -38 Millionen Franken. PostFinance konnte dank einem hohen Neugeldzufluss und besserem Zinsergebnis den Gewinn um 14 auf 154 Millionen Franken steigern. Gestiegene Lohnkosten und Treibstoffpreise schmälerten das Ergebnis von PostAuto, das mit 13 Millionen Franken trotz Mehreinnahmen unter jenem des Vorjahressemesters (17 Millionen Franken) blieb. Im Segment „Übrige“ führten teuerungsbedingte Mehraufwendungen und ausserordentliche Faktoren zu einem um 21 Millionen Franken tieferen Ergebnis von 114 Millionen Franken.

Jahresabschluss unter Vorjahr erwartet
Aus heutiger Sicht erwartet die Post für 2008 ein Jahresergebnis auf dem Niveau der Vorjahre, jedoch unter dem Rekordergebnis 2007.

Quelle: Die Schweizerische Post