ZEB: Ja zu einem gestaffelten Vorgehen

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Der Bundesrat hat mit seiner Vorlage Gesamtschau FinöV (ZEB) vom 17. Oktober 2007 eine Übersicht über alle vier FinöV-Projekte vorgelegt. Die beiden wichtigsten Teile in dieser Gesamtschau sind der aktualisierte NEAT-Gesamtkredit in der Höhe von 19,1 Milliarden Franken (PS 98) und die Fortsetzung der Bahn-2000-Projekte, insbesondere der Ausbau von Eisenbahnknoten im ganzen Land sowie Massnahmen zur Beschleunigung, Verdichtung und Leistungssteigerung, genannt ZEB (Zukünftige Entwicklung der Bahnprojekte), in der Höhe von insgesamt 5,2 Milliarden Franken (PS 05). Das ganze Geschäft umfasst 6 Erlassentwürfe; den Erlass 4, betreffend den NEAT-Gesamtkredit, hatte die Kommission bereits an ihrer Sitzung vom 1. Juli 2008 beraten, er wird in der Herbstsession im Nationalrat behandelt. Eigentliches Herzstück der Vorlage ist das ZEB-Gesetz (Erlass 1). Das ZEB-Kernangebot, das der Bundesrat vorgelegt hat, war dabei ebenso wenig bestritten wie im Ständerat. Im Zentrum der politischen Diskussion stand die Frage, mit welchen Vorgaben der Prüfungsauftrag an den Bundesrat für die Nachfolge-Botschaft (ZEB II) versehen werden soll (Art. 10 ZEBG). Die Anträge der Finanzkommission, ganz auf eine Aufzählung der Projekte und aller weiterer Vorgaben zu verzichten wurde alle deutlich abgelehnt. Im Grundsatz dem Ständerat gefolgt ist die KVF mit 18 zu 6 Stimmen und hat damit einen Antrag abgelehnt, der bereits jetzt unterschiedliche Prioritäten für die Projekte festlegen wollte und der namentlich von Kommissionsmitgliedern aus der Westschweiz unterstützt wurde. Die Kommission hat die Liste der zu prüfenden Projekte (Art. 10 Abs. 2) um zwei weitere ergänzt, den Ligerzer Tunnel (mit 16 zu 8 Stimmen) und die Strecke Siviriez-Villars-sur-Glane (mit 17 zu 5 Stimmen). Ein klares Zeichen für den Regionalverkehr hat die KVF zudem14 zu 9 Stimmen in Artikel 6 gesetzt, neu sollen durch ZEB entstehende Nachteile für den Regionalverkehr zwingend mit baulichen Massnahmen behoben werden. Die KVF wird die Detailberatung des ZEB-Gesetzes, des entsprechenden Finanzierungsbeschlusses und der weiteren Erlasse an ihrer nächsten Sitzung am 30./31. Oktober 2008 fortsetzen. Die Behandlung der gesamten Vorlage ist im Nationalrat für die Wintersession 2008 geplant.

Ferner beriet die Kommission das Nationalstrassenabgabegesetz. Bisher stützte sich die Erhebung der 40 Franken pro Jahr zur Benützung der Nationalstrassen erster und zweiter Klasse direkt auf die Bundesverfassung. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage soll das System der Klebevignette beibehalten werden. Die Kontrollen und die Strafverfolgung an der Grenze können durch Vertrag ganz oder teilweise privaten Organisationen übertragen werden. Das Benützen der abgabepflichtigen Nationalstrassen ohne vorgängige Bezahlung der Abgabe oder mit nicht korrekt angebrachter Vignette wird wie bisher als Übertretung geahndet. Neu beträgt die Busse aber 200 statt 100 Franken. Die Mehrheit der Kommission stimmte der Vorlage des Bundesrates ohne Änderungen zu und verabschiedete sie in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 2 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Eine Minderheit der Kommission will das Gesetz an den Bundesrat zurückweisen und eine Vorlage mit einer elektronischen Vignette mit Abgaben nach Fahrzeugkategorien. Weitere Minderheiten fordern eine Busse von 250 Franken, Jahresvignetten von 120 Franken, Zwei-Monatsvignetten von 40 Franken sowie, dass der Reinertrag der Abgabe zur Hälfte zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs verwendet wird.

Direkt von Bundesrat Hans-Rudolf Merz liess sich die Kommission über die anstehenden Entscheide zur Erhöhung der LSVA informieren und führte eine kontroverse Diskussion.

Des Weiteren hat sich die KVF von Vertretern des UVEK über die ersten Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision der Postgesetzgebung informieren lassen. Eine knappe Mehrheit der Kommission (11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen) spricht sich, wie bereits die ständerätliche Kommission, gegen eine vorgezogene Marktöffnung auf dem Verordnungsweg aus und möchte diese im Rahmen der Revision des Postgesetzes entscheiden.

Aus Zeitgründen verschoben hat die Kommission ihren Entscheid zur pa.Iv. Wiederzulassung von Formel-1-Autorennen (Giezendanner).

Bern, 2. September 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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