Massnahmen zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems

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Die Nationalbank unternimmt diesen Schritt im Rahmen eines Massnahmenpakets des Bundes zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems. Sie erfüllt damit ihren gesetzlichen Auftrag, zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen. Nach Überzeugung der Nationalbank kann so eine nachhaltige Entlastung des Schweizer Finanzsystems erreicht werden. Die damit erzielte Stabilisierung fördert die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz und liegt im Interesse des Landes.

Die UBS verkauft gemäss der Vereinbarung mit der Nationalbank die Wertpapiere an eine Zweckgesellschaft, die sie mit Eigenkapital in der Höhe von maximal USD 6 Mrd. ausstattet. Das Eigenkapital dient als erste Absicherung gegen Verluste. Die Nationalbank finanziert den Kauf der Aktiven mit einem gesicherten langfristigen Darlehen an die Zweckgesellschaft im Betrag von höchstens USD 54 Mrd. und erhält dafür im Gegenzug die Kontrolle über die Zweckgesellschaft. Nach Rückzahlung des Darlehens erhält die SNB eine Gewinnbeteiligung von USD 1 Mrd. sowie 50% des allfälligen restlichen Eigenkapitals. Die UBS kann auf diese Weise von allen massgeblichen Restrisiken aus problembehafteten Segmenten des Kreditmarktes entlastet werden. Die Bank hat sich im Rahmen dieser Massnahmen verpflichtet, ihre Eigenkapitalbasis zu stärken und Standards für die Entschädigungspolitik zu akzeptieren, die in Konsultation mit der Eidg. Bankenkommission festgelegt werden.

Der Kredit der Nationalbank über höchstens USD 54 Mrd. ist durch die Verpfändung sämtlicher Aktiven der Zweckgesellschaft gesichert. Er wird zum Einmonats-Liborsatz für US-Dollar zuzüglich 250 Basispunkte verzinst. Die Einkünfte der Zweckgesellschaft aus Zinszahlungen, Amortisationen und Aktivenverkäufen werden nach Deckung der Betriebskosten in erster Linie zur Rückzahlung des Kredits verwendet. Der Kredit wird nach 8 Jahren fällig, kann aber auf eine Gesamtlaufzeit von 12 Jahren verlängert werden, um eine geordnete Liquidation der Aktiven sicherzustellen. Die Nationalbank hat für den Kredit gegen die UBS kein Rückgriffsrecht. Die Nationalbank stellt den Kredit in Dollar zur Verfügung, da die Aktiven überwiegend in dieser Währung denominiert sind. Sie wird sich die notwendigen Devisen anfänglich bei der US-Federal Reserve über einen Dollar-Franken-Swap beschaffen. Danach wird die Nationalbank die entsprechenden US-Dollar-Beträge am Markt refinanzieren. Die Verwendung von Währungsreserven ist nicht vorgesehen.

Die von der Gesellschaft zu erwerbenden Aktiven umfassen vorwiegend Anleihen, die mit amerikanischen Wohn- und gewerblichen Hypotheken unterlegt sind. Die Märkte für die meisten dieser Wertpapiere sind seit Ausbruch der Finanzkrise eingefroren oder illiquid. Die Aktiven sind jedoch nach Auffassung der Nationalbank werthaltig. Die Schaffung der Zweckgesellschaft ermöglicht es, diese Aktiven mittelfristig zu verkaufen oder bis zum Verfall zu halten. Zusätzlich umfasst das Portfolio andere, mit Vermögenswerten unterlegte US-Wertschriften und auction rate securities, sowie europäische und asiatische Anleihen. Der Übernahmepreis wird gestützt auf den gegenwärtigen Buchwert der Aktiven sowie eine unabhängige Expertise ermittelt, wobei die Zweckgesellschaft den tieferen der beiden Preise per 30. September 2008 bezahlt. Die Übertragung der Aktiven auf die Zweckgesellschaft sowie die Verwaltung und Liquidation der Anlagen wird durch die SNB beaufsichtigt. Die Verwaltungsaufgaben werden durch die UBS wahrgenommen. Die SNB kann die Verwaltung aber jederzeit einer Drittgesellschaft übertragen.

Quelle: Schweizerische Nationalbank

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