SGK-S: Anhörung zur Erhöhung des Rentenalters für Frauen, Detailberatungen zu Mindestumwandlungssatz und Vertragsfreiheit

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In der Botschaft zur Änderung der 11. AHV-Revision (Leistungsseitige Massnahmen, 05.093 und 05.094 n, Einführung einer Vorruhestandleistung) schlägt der Bundesrat in einer ersten Vorlage die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre vor. Der Stand des AHV-Ausgleichsfonds soll bei 70 Prozent einer Jahresausgabe festgesetzt werden (heute muss er 100 Prozent betragen). Gleichzeitig soll ein Mechanismus eingeführt werden, durch den die Anpassung der Renten an die wirtschaftliche Entwicklung je nach Fondsstand gebremst oder gar ausgesetzt wird. Erweitert werden sollen schliesslich die geltenden Vorbezugs- und Aufschubregelungen. Die zweite Revisionsvorlage sieht eine Vorruhestandsregelung für Frauen und Männer über 62 Jahren vor, die aus finanziellen Gründen nicht vorzeitig in Pension gehen können. Anspruch darauf soll nur erhalten, wer bestimmte Kriterien erfüllt. In der Frühjahrssession 2008 hatte der Nationalrat der ersten Vorlage mit 97 zu 89 Stimmen zugestimmt. Die Anträge der vorberatenden Kommission, die eine Flexibilisierung des Rentenalters in der ersten Vorlage vorsahen, hatten im Plenum keine Zustimmung gefunden, dagegen hatte der Nationalrat dem Antrag der Kommission zugestimmt, auf die zweite Vorlage nicht einzutreten. Gemäss Nationalrat ist somit keine Kompensation zur Erhöhung des Rentenalters für Frauen vorgesehen. Die Kommission des Ständerates führte eine Anhörung durch mit einer Vertretung der Sozialdirektorenkonferenz (SODK), dem Dachverband der Frauenorganisationen (Alliance F) und der Eidgenössischen Frauenkommission. Sie wird die Beratung an ihrer Sitzung vom 26. Januar 2009 weiterführen, wenn auch das Resultat der Volksabstimmung vom 30. November 2008 zur Volksinitiative „Für ein flexibleres Rentenalter“ bekannt ist.

Die Standesinitiative Zürich. AHVG-Änderung ( 08.303 s) verlangt eine zivilstandunabhängige Bemessung der AHV-Renten, wie sie auch der Kanton Aargau ( 07.301 s) gefordert hatte. Nach Anhörung einer Vertretung des Kantons hält die Kommission das Anliegen in Anbetracht der gesellschaftlichen Entwicklung grundsätzlich für berechtigt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber unter anderem aus finanziellen Erwägungen nicht umsetzbar. Die Kommission beschloss in diesem Zusammenhang mit 7 zu 5 Stimmen, eine Motion vorzubereiten, um die Diskussion weiterzuführen.

Die Standesinitiative Waadt. Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung ( 08.310 s) verlangt, dass der Bundesrat in einem Kanton, der von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen ist, den Taggeldanspruch von 400 auf maximal 520 Taggelder erhöht, falls der Kanton sich an den Kosten mit 20 Prozent beteiligt. Nach Anhörung einer Vertretung des Kantons beschloss die Kommission, das Anliegen in Zusammenhang mit den Beratungen der 4. Revision der Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG, 08.062 s) zu behandeln. Diese Vorlage wurde der Kommission bereits zugewiesen.

Mit der Botschaft 06.092 s Berufliche Vorsorge. Mindestumwandlungssatz, schlägt der Bundesrat eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes ab Januar 2008 bis zum Erreichen von 6,4 Prozent per 1. Januar 2011 vor. In einer ersten Runde hatte der Ständerat die Vorlage mit 22 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt (12. Juni 2007). Dagegen hat der Nationalrat in der Herbstsession 2008 der Vorlage mit 115 zu 57 Stimmen zugestimmt. Die Kommission folgte in der ersten Lesung den Anträgen des Nationalrates und beauftragte die Verwaltung, aktualisierte Zahlen über die Folgen dieser Beschlüsse vorzulegen. In Kenntnis dieses Berichts wird sie am 24. November 2008 die definitiven Entscheide für die Dezembersession fällen.

Mit seinem Bericht über die Internationale Arbeitskonferenz. 94., 95. und 96. Tagung ( 08.048 n) unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die Ergebnisse der 94., 95. und 96. Tagung der IAK, insbesondere das Seearbeitsübereinkommen von 2006. Dieses legt Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige Arbeit im Seeschifffahrtssektor fest. Der Bundesrat wird dem Parlament zu gegebener Zeit eine Botschaft zur Ratifikation dieses Übereinkommens unterbreiten. Die Kommission nimmt Kenntnis vom Bericht.

Im Weiteren befasste sich die Kommission erneut mit der Vorlage KVG. Teilrevision. Vertragsfreiheit ( 04.032 sn). Intensiv arbeitete sie an der Umsetzung eines dualen Grundversicherungsmodells (Forster/Oggier), das in der Grundversicherung eine Wahlmöglichkeit vorsieht zwischen einem Grundmodell (entsprechend der heutigen Regelung) und einem Vertragsmodell (in welchem Leistungserbringer und Versicherer ihre Verträge frei ausgestalten können). Anhand des von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurfs für eine teilweise Lockerung des Vertragszwangs (vgl. Medienmitteilung vom 27. August 2008) führte die Kommission die Detailberatung durch mit dem Ziel, die Vorlage an ihrer nächsten Sitzung vom 24. November 2008 zuhanden des Rats verabschieden zu können. Noch offen sind der Entscheid über eine weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs wie auch die Frage, ob bei ärztlicher Unter- oder Überversorgung eine kantonale Zulassungsregulierung gelten soll.

Sodann hat die Kommission eine Reihe von Motionen behandelt: Die Mo. Nationalrat (SGK-NR (07.026)). Aufnahme der liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen in den Sicherheitsfonds ( 07.3766 n) beauftragt den Bundesrat, eine Annäherung der liechtensteinischen Anlagebestimmungen an jene der Schweiz und die Sicherstellung einer gleichwertigen Stiftungsaufsicht anzustreben. Die Motion wurde eingereicht, nachdem am 1. Januar 2007 die Vorsorgeinrichtungen Liechtensteins Mitglied im Schweizerischen Sicherheitsfond für die berufliche Vorsorge geworden sind. Die Kommission beantragt die Motion anzunehmen.

Bei der Bestimmung des Invalideneinkommens werden IV-versicherte Personen, die in Regionen mit unterdurchschnittlichem Lohnniveau arbeiten, klar benachteiligt. Die Mo. Nationalrat (Robbiani), Bestimmung des Invalideneinkommens ( 06.3466 n) fordert eine Änderung der Vollzugsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung, um diese Diskriminierung zu beseitigen. Die Kommission beantragt die Motion anzunehmen.

Je nach Region werden heute im Bereich der ambulanten und der stationären Behandlung in öffentlichen oder öffentlich subventionierten Spitälern für Patienten der Invalidenversicherung höhere Tarife und Kosten verrechnet als für Patienten der obligatorischen Krankenversicherung. Die Mo. Nationalrat (Müller Walter). Keine höheren Spitaltarife und Spitalkosten für die Patienten der Invalidenversicherung ( 07.3430 n) fordert eine Änderung dieser Praxis. Die Kommission beantragt die Motion anzunehmen.

Die Mo. Nationalrat (Zeller). Familienzulagen. Mehrfachbezüge verhindern ( 07.3619 n) beauftragt den Bundesrat, ein zentrales Kinder- und Bezügerregister zu schaffen. Damit soll verhindert werden, dass für viele Kinder zweifach Zulagen geltend gemacht werden. Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) besteht auch bei einem kleinsten Arbeitspensum Anspruch auf ganze Zulagen, so dass oft Vater und Mutter die Möglichkeit haben, eine Zulage zu beziehen. Die Kommission beantragt die Motion anzunehmen.

Ausserdem hat die Kommission Kenntnis genommen von zwei Petitionen: Pet. F. Dietsché. Informatische Vereine für eine Wohlfahrt im 21. Jahrhundert (08-06 s) und Pet. Schinhammer Robert. Gründung einer eidgenössischen Pflegeversicherung ( 07.2004 n).

Die Kommission tagte am 27. und 28. Oktober 2008 in Bern unter dem Vorsitz von Urs Schwaller (CVP, FR) im teilweisen Beisein von Herrn Bundespräsident Pascal Couchepin. An den Anhörungen nahmen teil: Herr Ruedi Meier, Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik und Vorsteher der Sozialdirektion Luzern; Frau Renate Amstutz, Direktorin des Schweizerischen Städteverbandes; Frau Regierungsrätin Kathrin Hilber, Vorsteherin des Departements des Innern des Kantons St. Gallen und Präsidentin der SODK; Margrit Hanselmann, Generalsekretärin SODK; Rosmarie Zapfl, Präsidentin der Schweizerischen Frauenorganisationen (Alliance F); Etiennette Verrey, Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen (EKF). Als Vertreter des Kantons Zürich nahmen am Hearing teil: Die Kantonsratspräsidentin Frau Regula Thalmann-Meyer, die Kantonsrätinnen Emy Lalli, Silvia Seiz-Gut und Ruth Frei-Baumann sowie der Sekretär der kantonsrätlichen Kommission Soziale Sicherheit und Gesundheit (SSSG), Herr Andreas Schlagmüller. Als Kantonsvertreter des Kantons Waadt reisten die Grossräte Herr Bernard Borel und Herr Olivier Feller an, sowie die Vizechefin des kantonales Arbeitsamts, Frau Thérèse De Meuron.

Bern, 29. Oktober 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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