WAK-S: Erste Vorentscheidungen bei der Mehrwertsteuer und differenzierte Stellungnahme zur den Vorstössen betreffend Finanzmarktrisiken

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08.053 Vereinfachung der Mehrwertsteuer
In der Frühjahrssession hat der Nationalrat den Teil A der Mehrwertsteuerreform (Totalrevision des Gesetzes ohne Einheitssatz und ohne Reduktion der Ausnahmen) beraten und an den Ständerat überwiesen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat nun ihre Beratung aufgenommen und ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten.

Eine umstrittene Frage der Reform ist der Umgang mit nichtgewinnstrebigen Organisationen. Die Botschaft sieht vor, sie bei der subjektiven Steuerpflicht nicht gesondert zu behandeln. So sollten nichtgewinnstrebigen Organisationen wie andere Unternehmen ab einem Umsatz von 100’000 Fr. aus steuerbaren Leistungen steuerpflichtig sein. Dahingegen berücksichtigt der Bundesrat die besondere Stellung dieser Organisationen durch Ausnahmen bei der Besteuerung ihrer Leistungen (objektive Steuerpflicht). Der Nationalrat beschloss, auch in Bezug auf die subjektive Steuerpflicht eine Speziallösung vorzusehen und die Umsatzgrenze auf 300’000 Fr. zu erhöhen. Die Kommission des Ständerates beantragt ihrem Rat einstimmig, bei der Version des Bundesrates zu bleiben. Damit ist die relevante Umsatzgrenze für alle Unternehmen dieselbe, sowohl für die Mehrwertsteuer wie für das Handelsregister. So kann ein wichtiges Ziel der Reform, die Vereinfachung, konsequent verfolgt werden. Darüber hinaus können auf diese Weise Wettbewerbsverzerrungen, beispielsweise bei von Vereinen geführten Restaurants, vermieden werden. Dem wichtigen gesellschaftlichen Stellenwert nichtgewinnstrebiger Organisationen wird Rechnung getragen, indem Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen und Sportanlässe sowie Leistungen, die gegen Mitgliederbeiträge erbracht werden, von der Steuer ausgenommen werden.

Eine weitere Abweichung zum Nationalrat beantragt die Kommission in Bezug auf den Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht. Der Bundesrat schlägt hier vor, dass Unternehmen einen solchen Verzicht auf den Beginn einer laufenden Steuerperiode erklären können. Der Nationalrat fordert insbesondere im Hinblick auf Start-up-Unternehmen eine längere Rückwirkung auf bis zu drei Jahre. Auch nach Meinung der Kommission sollen Start-up-Unternehmen nicht im Aufbau behindert werden. Mit der Möglichkeit, von Anfang an auf die Befreiung zu verzichten und mit dem Instrument der Einlageentsteuerung ist diesem Anliegen bereits Rechnung getragen. Die längere Rückwirkung jedoch schafft falsche Anreize. Die Kommission beantragt daher ihrem Rat mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, die Anpassung des Nationalrates abzulehnen.

08.3649 Mo. Nationalrat (Fraktion V). Verhinderung von untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft
Der Nationalrat beauftragte an der Frühjahrssession 2009 den Bundesrat in einer Motion, eine Expertenkommission einzusetzen mit dem Auftrag, Massnahmen vorzuschlagen, wie die Risiken im Falle eines Zusammenbruchs eines Schweizer Grossunternehmens eingeschränkt werden können.

Diese Expertenkommission sollte aus Spitzenleuten der SNB, der EFV und der FINMA sowie aus Vertretern von Schweizer Finanzunternehmen zusammengesetzt sein.

Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen. Sie ist der Meinung, dass die möglichen Volkswirtschaftsrisiken geprüft werden müssen und die Strukturierung der Risiken im Geschäftsverhalten nützlich wäre.

09.3010 Mo. Nationalrat (WAK-NR). Funktionsfähigkeit der FINMA überprüfen
Die Motion fordert den Bundesrat auf, die Aufsicht und die Kontrolle des Finanzmarkts durch die FINMA zu überprüfen und dabei sein besonderes Augenmerk auf die organisatorische Stellung derselben, die Aufsichtsinstrumente, den Personalbedarf und die Sicherung der Unabhängigkeit des Personals zu richten. Die Kommission hat mit 7 zu 5 Stimmen beschlossen, den Bundesrat einzig mit der Erarbeitung eines Berichts zur FINMA zu beauftragen. Die Kommissionsminderheit möchte sich dem Beschluss des Nationalrates anschliessen und fordert den Bundesrat auf, dem Parlament auch einen Erlass mit den notwendigen Änderungen zu unterbreiten.

09.3019 Mo. Nationalrat (WAK-NR). Weniger Risiken für den Finanzmarkt
Die Kommission beschäftigte sich eingehend mit dieser Motion, die vom Nationalrat in der Frühjahrssession angenommen wurde. Sie prüfte jede einzelne der darin geforderten Massnahmen.

Mit 7 zu 5 Stimmen beantragt sie ihrem Rat, auf eine allfällige Trennung der Bankaktivitäten im Inlandsgeschäft von jenen im Auslandsgeschäft zu verzichten. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass es nicht Sache des Parlamentes sei, über die interne Struktur privater Unternehmen zu entscheiden. Die Minderheit der Kommission hingegen ist der Meinung, dass geprüft werden müsse, ob man mit einer solchen Trennung das Klumpenrisiko verringern könnte.

Mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin beantragt die Kommission, dass die Finanzinstitute, welche Staatshilfe beanspruchen, eine Salärstruktur analog derjenigen von bundesnahen Unternehmen einführen.

Was die Einführung von Sperrkonten für die variablen Lohnanteile der Banken, die durch den Bund gerettet werden sollen, betrifft, beantragt die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen, dem Nationalrat nicht zu folgen. Die Minderheit der Kommission möchte indessen auch diese Massnahme einführen.

Mit deutlicher Mehrheit (mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen) sprach sich die Kommission gegen die Forderung aus, wonach der Bund Einsitz in den Verwaltungsrat der UBS nehmen soll. Klar angenommen (mit 9 zu 2 Stimmen und 1 Enthaltung) hat sie dagegen den Auftrag an den Bundesrat, alles daran zu setzen, dass der Bund sein Engagement gegenüber der UBS so rasch als möglich wieder gewinnbringend veräussern kann.

08.3356 Mo. Nationalrat (Moser) Deklarationspflicht für Fleisch von Kaninchen aus Käfighaltung

Die vom Nationalrat in der Herbstsession 2008 angenommene Motion beauftragt den Bundesrat, eine Deklarationspflicht für importiertes Kaninchenfleisch aus in der Schweiz nicht zulässiger Käfighaltung einzuführen. Damit soll die Marktverzerrung behoben werden, welche mit einem Unterlaufen der Schweizer Tierschutzstandards herbeigeführt wird.

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion anzunehmen. Ihrer Auffassung nach ist es wichtig, dass die Konsumenten und Konsumentinnen wissen, welches Kaninchenfleisch aus Käfighaltung stammt. Damit liesse sich die Marktverzerrung beheben, welche diese Produktion gegenüber der einheimischen und ausländischen Produktion, welche die minimalen Tierschutzstandards einhält, mit sich bringt.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP, BE) und im Beisein von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz am 2. und 3. April 2009 in Bern getagt.

Bern, 3. April 2009, Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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