Bedauern über die Ablehnung der Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“

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Der Hauseigentümerverband Schweiz bedauert den Entscheid des Bundesrates, die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ nicht zu unterstützten und ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der die Akzente anders setzt. Die Initiative hätte den Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung endlich mit Leben gefüllt und das schuldenfreie Wohneigentum in der Schweiz nachhaltig und effektiv gefördert.

Trotz des Bedauerns über den Entscheid des Bundesrates begrüsst der Hauseigentümerverband Schweiz die grundsätzliche Stossrichtung des indirekten Gegenvorschlages des Bundesrates, die Eigenmietwertbesteuerung für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer generel abzuschaffen. Im Gegenzug will der Bundesrat die bisherigen Abzugsmöglichkeiten jedoch ebenfalls auf zwei Ausnahmen beschränken: In Zukunft soll es nur noch zwei Abzugsmöglichkeiten geben Zum einen sollen qualitativ hochwertige Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen abzugsfähig sein und zum anderen sollen bei Ersterwerb die Hypothekarzinsen zeitlich befristet steuerlich abgezogen werden können. Damit werden die bisher möglichen Abzüge massiv eingeschränkt, da heute Unterhaltsaufwendungen für werterhaltende Investitionen unbeschränkt abzugsfähig sind und auch die Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können (bis zur Höhe des Vermögensertrages plus 50’000 Franken).

Der Hauseigentümerverband Schweiz steht den eingeschränkten Abzugsmöglichkeiten skeptisch gegenüber und wird den Vorschlag des Bundesrates und seine Auswirkungen für die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer genau prüfen, sobald die Botschaft ausgearbeitet ist.

HEV Direktor Ansgar Gmür betont: „Es ist endlich an der Zeit, dass der alte Zopf des Eigenmietwertes abgeschnitten wird. Über die Ablehnung unserer Volksinitiative sind wir zwar enttäuscht, wir freuen uns aber darüber, dass der Bundesrat die Eigenmietwertbesteuerung generel abschaffen will. Der HEV Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass bei einem Systemwechsel die Rahmenbedingungen für die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer fair sind. Gewisse Abzüge sind daher auch in Zukunft zwingend notwendig. Es ist wichtig, dass der politische Prozess nun rasch vorangetrieben wird.“

Quelle: Hauseigentümerverband Schweiz

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