Kommission verlangt den sicherheitspolitischen Bericht und Entscheide zur Armeeentwicklung bis September 2010

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Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) hat sich an ihrer ersten Sitzung im laufenden Jahr intensiv mit dem Zeitplan und dem Vorgehen für den sicherheitspolitischen Bericht befasst. Sie nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat den Entwurf Ende März in die ordentliche Vernehmlassung schicken, ihn zusammen mit einem Bundesbeschlussentwurf nach den Sommerferien verabschieden und dem Parlament zuleiten wird. Sie verlangt, diesen Fahrplan verbindlich einzuhalten. Dies ermöglicht, den Bericht noch im 4. Quartal 2010 im Erstrat zu behandeln.

Die SiK-S nahm auch Kenntnis von den heutigen personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen und damit vom Zustand und der Entwicklung der Armee. Sie stellte unter anderem fest, dass die Armee entgegen anderer Äusserungen zur Zeit keine ernsthaften Liquiditätsprobleme hat. Die SiK-S beurteilt den aktuellen Ausrüstungsgrad der Armee als unhaltbar. So verfügen nur drei der zwanzig Infanteriebataillone über das wesentliche Einsatzmaterial, wenn gleichzeitig die Schulen weitergeführt werden sollen. Folglich sind entweder mehr Mittel bereitzustellen oder Bestände abzubauen. Die Kommission verlangt daher gleichzeitig zum sicherheitspolitischen Bericht eine Vorlage über die Entwicklung der Armee. Sie muss darlegen, welche Leistungen die Armee für die Sicherheit unseres Landes erbringen muss und welcher Mittel sie materiell, personell und finanziell bedarf. Diese Vorlage soll zudem die Prioritäten aufzeigen, wo die vorhandenen Mittel eingesetzt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt sind gestützt auf den Personalbedarf die Grundsatzentscheide über das Dienstleistungsmodell zu erarbeiten.

Die SiK-S hat sich zudem mit den gestiegenen Zahlen beim Zivildienst befasst (2008: 1946 Gesuche; 2009: 7213 Gesuche). Dieser unerwartet hohe Anstieg gefährdet in den Augen der Kommissionsmehrheit den Armeebestand und stellt grundsätzliche Fragen zur Wehrgerechtigkeit. Die Kommission hat mit 4 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, eine Motion ihrer Schwesterkommission zu übernehmen, welche diese am 12. Januar 2010 mit 17 zu 8 Stimmen verabschiedet hatte (10.3003 n). Darin wird der Bundesrat beauftragt, umgehend eine Vorlage zur Revision des Zivildienstgesetzes auszuarbeiten. Mit dem gleichzeitigen Vorgehen der beiden sicherheitspolitischen Kommissionen wird es möglich, die Motion bereits in der Frühlingssession in beiden Räten zu überweisen. Gleichzeitig wird der Bundesrat alle Vorstösse betreffend Zivildienst beantworten. Die Kommissionsmehrheit erachtet die aktuelle Entwicklung im Zivildienstbereich als derart gravierend, dass sie nicht, wie vom zuständigen Volkswirtschaftsdepartement vorgeschlagen, zuerst die Erfahrungen während drei Rekrutenschulen seit Inkraftsetzung des revidierten Zivildienstgesetzes abwarten möchte. Nach ihrer Auffassung rechtfertigt die Gefahr von Unterbeständen in der Armee dieses schnelle Vorgehen.

Die Kommission hat des weiteren auch Kenntnis genommen vom Bericht über die «Herausforderungen des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes», den sie vom VBS angefordert hatte. Er führt die hauptsächlichen Mängel auf. Diese betreffen die Bereiche Führung, Ausbildung und Ausrüstung. Die Kommission beurteilt zwar die dargestellten Mängel als gravierend, insbesondere was die Führung in ausserordentlichen Lagen anbelangt. Sie ist sich jedoch bewusst, dass die heutige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich viel Zeit zur Ausarbeitung und Umsetzung neuer Massnahmen bedarf. Zudem ist das geltende Gesetz erst sechs Jahre in Kraft. Die SiK-S beabsichtigt denn auch nicht, die Kompetenzverteilung im Zivilschutzbereich zu ändern. Damit verbleibt dem Bund nur die Aufgabe der Koordination, während die Führung bei den Kantonen liegt. Die Kommission wird sich in absehbarer Zeit wiederholt mit diesem Themenbereich befassen: So wird das VBS diese Mängelliste bis Mitte Jahr in Zusammenarbeit mit den Kantonen überarbeiten. Die Kommission wird anschliessend das Gespräch mit den Vertretern der Kantone suchen. Sie will damit einen Beitrag leisten, die Mängel zu beseitigen.

Die Kommission befasste sich auch mit dem im November 2009 bestätigten Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes vom 30. April 2009 gegen die Schweiz betreffend die Militärpflichtersatzabgabe durch Teilinvalide. Auch wenn das vorliegende Urteil nur einen spezifischen Einzelfall erfasst, hat sich die Kommission mit verschiedenen Varianten für die künftige Ausgestaltung der Gesetzgebung betreffend die Militärpflichtersatzleistung durch Teilinvalide auseinandergesetzt. Sie kam dabei zum Schluss, dass nach Möglichkeit Teilinvaliden, die ausdrücklich Militärdienst leisten wollen, dies auch ermöglicht werden sollte, solange die betreffende Person damit nicht sich selbst oder andere gefährdet. Die Kommission nahm Kenntnis von Anstrengungen der Verwaltung in diese Richtung und möchte die neue Praxis in einem Jahr wieder beurteilen. Es ist nämlich damit zu rechnen, dass strittige Fälle äusserst selten sein werden, was eine Gesetzesänderung nicht rechtfertigen würde.

Die Kommission hat sich zudem mit dem Chef VBS über dessen Prioritäten der kommenden zwei Jahre unterhalten und für denselben Zeitraum ihren eigenen Arbeitsplan festgelegt. Schliesslich wurde die Kommission über den Stand der Vorbereitungen für den Armee-Einsatz im Rahmen des Jahrestreffens 2010 des World Economic Forum in Davos orientiert.

Die Kommission hat am 25. und 26. Januar 2010 erstmals unter dem Vorsitz von Ständerat Bruno Frick (CVP, SZ) und in zeitweiliger Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Chef VBS, in Bern getagt.

Bern, 26. Januar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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