Nur noch eine Identifikationsnummer für Unternehmen

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09.080 s Unternehmens-Identifikationsnummer. Bundesgesetz

Heute existieren in der öffentlichen Verwaltung zahlreiche unterschiedliche Identifikationsnummern für Unternehmen. Der Bundesrat sieht in seinem Erlassentwurf einen Ersatz dieser durch eine einzige unveränderliche und nichtsprechende Identifikationsnummer (UID) vor. Nach Anhörung von Vertretern betroffener Kreise war sich die Kommission einig, dass die vorgeschlagene Lösung effizientere Abläufe begünstige und letztlich Kosten spare, da sich damit Daten verschiedener Register synchronisieren und der administrative Aufwand verringern lasse. Mit dem Ziel einer Vereinfachung aber auch im Hinblick auf den steigenden elektronischen Datenaustausch – insbesondere auch im Kontext des E-Governments – stimmten die Mitglieder dem Einsatz einer einzigen unveränderlichen Identifikationsnummer einstimmig zu. Die WBK-S beauftragte jedoch die Verwaltung, vor der Beratung in der Kommission des Zweitrates noch detaillierte Angaben hinsichtlich der internationalen Abstimmung zu liefern. Die Vorlage wird in der Frühjahrssession dem Ständerat vorgelegt.

09.071 n EU-Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme bis 2013. Beteiligung der Schweiz

Die Schweiz hat im Rahmen der Bilateralen II eine Absichtserklärung zur Assoziation der Schweiz an die Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme mit der EU unterzeichnet. Mit den vom Bundesrat ans Parlament überwiesenen vorliegenden Bundesbeschlüssen soll diese Absichtserklärung umgesetzt werden. Nach dem Ja des Nationalrates zu den Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen «Lebenslanges Lernen» und «Jugend in Aktion» sowie zum hierfür erforderlichen Verpflichtungskredits von 110,7 Millionen Franken, stimmte die WBK-S den Beschlüssen einstimmig zu. Die Mitglieder der WBK-S sind der Auffassung, die Programme seien für unser Land wichtig und die Erfahrungen mit der provisorischen Anwendung positiv. Sie fordert im Übrigen, dass von den gesprochenen Krediten so viel wie möglich in die Austauschprojekte fliessen solle und so wenig wie möglich in deren Verwaltung.

Die aktive die Teilnahme der Schweiz an den Programmen wird somit bereits für die Jahre 2011–2013 möglich sein.

05.453 n Pa.Iv. Kohler. Verbot von Pitbulls in der Schweiz

Am 9. Oktober 2009 nahm die WBK-S Kenntnis des vom Nationalrat in der Sommersession 2009 angenommenen Hundegesetzentwurfs. Sie beschloss zum damaligen Zeitpunkt, vor ihrem Entscheid über Eintreten, die Kantone zu konsultieren. An der heutigen Sitzung beriet die WBK-S nun die von den Kantonen erhaltenen Stellungnahmen zum Erlassentwurf. Mit dem Eintreten der Kommissionsmehrheit auf die Vorlage kam sie der Forderung der grossen Mehrheit der Kantone zu einer raschen Schaffung eines nationalen Hundegesetzes entgegen. Die Kommission begann mit der Detailberatung des Gesetzes und wird diese am 18. Februar 2010 fortsetzen und durch eine zweite Lesung ergänzen. Die Gesamtabstimmung über den zugehörigen Verfassungsartikel, der den Bund ermächtigt, Vorschriften über den Schutz des Menschen vor Tieren zu erlassen, hat die Kommission bis nach der Beratung des Gesetzes ausgesetzt.

09.463 n Pa. Iv. Graf-Litscher. Integration der Komplementärmedizin in die Ausbildung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern

Mit 7 zu 5 Stimmen lehnte die WBK-S den Antrag ihrer Schwesterkommission ab, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Kommission erkannte hier zwar Handlungsbedarf, erachtete jedoch das Mittel der parlamentarischen Initiative als nicht zielführend. Sie beschloss deshalb mit 10 Stimmen ohne Gegenstimme und bei zwei Enthaltungen, eine Kommissionsmotion einzureichen. Diese beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zur Integration angemessener Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren in die Ausbildung von Ärzten, Chiropraktikern, Zahnärzten und Apothekern zu unterbreiten.

09.497 n Pa. Iv. WBK-NR. Stipendien. Bundesunterstützung zur Förderung der Mobilität der Studierenden

An ihrer letzten Sitzung im 2009 reichte die WBK-N eine parlamentarische Initiative ein, welche entsprechende Rechtsgrundlagen fordert, die dem Bund ermöglicht, unter Berücksichtigung der Kantonskompetenzen, die geografische Mobilität der Studierenden innerhalb der Schweiz und Europas – unabhängig von deren Herkunft und sozialen Verhältnissen – zu fördern. Die WBK-S lehnt den Antrag der Schwesterkommission mit 10 Stimmen und 3 Enthaltungen ab. Sie ist der Auffassung, das Konkordat müsse jetzt in erster Priorität ratifiziert werden. Sollten sich danach Schwierigkeiten oder Lücken bemerkbar machen, sei der Zeitpunkt gekommen, weitere Schritte zu unternehmen. Die Kommission hält die Mobilität mit der bestehenden Regelung im Stipendiengesetz für gewährleistet. Gleichzeitig wurden die Initiative des Kantons Solothurn (07.308) Harmonisierung der Stipendien und die Motion der WBK-NR (06.3178) Harmonisierung bei den Ausbildungsbeihilfen beraten. Beide Anliegen wurden mit Verweis auf das nun vorliegende Stipendienkonkordat abgelehnt: mit 9 Stimmen und 4 Enthaltungen die Initiative des Kantons Solothurn und mit 10 Stimmen und 3 Enthaltungen die Motion der Schwesterkommission.

Die Kommission tagte am 1. und 2. Februar 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Theo Maissen (CVP/GR) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Doris Leuthard und Bundesrat Didier Burkhalter in Bern.

Bern, 2. Februar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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