Reform des parlamentarischen Immunitäts- und Disziplinarrechts

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Gemäss geltendem Recht entscheidet in letzter Instanz ein Rat darüber, ob gegen eines seiner Mitglieder eine Disziplinarmassnahme verhängt werden soll, z.B. wenn es die Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen verletzt hat. Diese Entscheide sind primär rechtlicher und nicht politischer Natur. Die Plenarversammlungen der Räte sind aber in erster Linie politische Organe; parteipolitische Opportunitätsüberlegungen können daher bei derartigen Entscheiden die nötigen rechtlichen Abwägungen in den Hintergrund rücken, was sich in den letzten Jahren bei einigen konkreten Fällen insbesondere im Nationalrat gezeigt hat.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates schlägt daher vor, dass die Entscheidkompetenz für Disziplinarmassnahmen vom Ratsplenum an eine Kommission übertragen werden soll. Es geht insbesondere auch darum, dass in Zukunft Verstösse gegen die Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen konsequenter als bisher geahndet werden (möglich ist der Ausschluss eines Mitglieds aus den Kommissionen bis zu sechs Monaten). Die Infragestellung dieser Vertraulichkeit gefährdet die Aufgabenerfüllung der Kommissionen, indem sie ihr Recht auf Erhalt auch nicht öffentlicher Informationen gegenüber dem Bundesrat nicht mehr geltend machen können. Öffentlich tagende Kommissionen hätten mehr Mühe, Kompromisse und mehrheitsfähige Lösungen zu finden. Die Entscheidfindung würde in vorparlamentarische, nicht öffentliche Gremien verlagert, welche anders als die Kommissionen nicht repräsentativ zusammengesetzt sind und nicht nach demokratischen Regeln funktionieren.

Ebenfalls entscheiden heute die Räte darüber, ob die Immunität eines Ratsmitglieds gegen ein Strafverfahren wegen eines Deliktes im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit aufrechterhalten oder aufgehoben werden soll. Die Kommission für Rechtsfragen (RK) des Nationalrates ist ihrerseits zum Schluss gekommen, dass der Entscheid über ein Gesuch für die Aufhebung der Immunität nicht mehr durch die Räte, sondern durch Kommissionen gefällt werden soll. Auch diese Entscheide sind primär rechtlicher und nicht politischer Natur.

Die SPK hat diesen Antrag der RK übernommen. Die SPK ist dann aber mit 12 zu 7 Stimmen einem Antrag einer starken Minderheit der RK gefolgt, welche die relative Immunität der Ratsmitglieder abschaffen will. Ratsmitglieder sollen gegenüber anderen Personen nicht in der Weise privilegiert sein, dass sie in politischen Auseinandersetzungen ohne Risiko einer Strafverfolgung z.B. Ehrverletzungen begehen können, andere Personen hingegen nicht. Unverändert bestehen bleibt die absolute Immunität, d.h. der Schutz vor Strafverfolgung wegen Äusserungen eines Ratsmitglieds in den Räten oder Kommissionen. Beibehalten wird auch die relative Immunität der Mitglieder des Bundesrates und des Bundesgerichts bei strafbaren Handlungen im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer amtlichen Tätigkeit oder Stellung, weil dieser Personenkreis in besonderem Ausmass exponiert ist. Ebenfalls abgeschafft wird hingegen die bisher bestehende relative Immunität der Mitglieder des Bundesrates und der eidgenössischen Gerichte bei strafbaren Handlungen, die keinen unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer amtlichen Tätigkeit oder Stellung haben.

Eine Minderheit der SPK folgt der Mehrheit der RK und möchte an der relativen Immunität der Ratsmitglieder festhalten, wobei diese Immunität enger definiert werden soll, was die SPK in einer ersten Abstimmung mit 11 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen hat. Immunität wird bisher gewährt gegen eine Strafverfolgung wegen einer strafbaren Handlung, die in Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit steht. Neu soll bloss noch ein „unmittelbarer“ Zusammenhang vor Strafverfolgung schützen. Zweck der relativen Immunität soll der Schutz der Ratsmitglieder vor einer Strafverfolgung sein, mit welcher Dritte die Amtsausübung der demokratisch gewählten Volksvertretung beeinträchtigen könnten. Wenn aber ein Ratsmitglied z.B. infolge seiner publizistischen Tätigkeit als Journalist oder Professorin wegen einer Ehrverletzung angeklagt wird, so soll es nicht privilegiert werden gegenüber Journalisten oder Professorinnen, die nicht Ratsmitglied sind.

In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 14 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Sie wird voraussichtlich in der Wintersession 2010 vom Nationalrat behandelt werden.

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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