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Kommission für Europaratsübereinkommen

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Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt ihrem Rat, den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (10.097) anzunehmen.

Das Europaratsübereinkommen bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene und setzt hierfür rechtliche Standards in den Bereichen Strafrecht, Opferhilfe, Ausländerrecht sowie prozessualer und ausserprozessualer Zeugenschutz. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Konvention weitgehend. Einzig bezüglich des ausserprozessualen Zeugenschutzes besteht Handlungsbedarf. Ausserprozessuale Zeugenschutzmassnahmen bezwecken den Schutz einer gefährdeten Person ausserhalb eigentlicher Verfahrenshandlungen, d.h. während und nach Abschluss eines Verfahrens. Der Bundesrat beantragt dementsprechend ein neues Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz, welches die staatlichen Strukturen und Voraussetzungen für die Durchführung von Zeugenschutzprogrammen schaffen soll. Mit 16 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission dem Nationalrat, das Übereinkommen zu genehmigen und das neue Zeugenschutzgesetz anzunehmen. Eine Minderheit beantragt, auf den Bundesbeschluss und damit auch das Zeugenschutzgesetz nicht einzutreten. Sie zweifelt daran, dass mit der Vorlage entscheidende Verbesserungen in der Strafverfolgung erreicht werden können.

07.057 Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Änderung. Zusatzbotschaft

Die Kommission ist mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die neue Vorlage vom 27. Oktober 2010 zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eingetreten. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass der Bundesrat den Auftrag erfüllt hat, der ihm mit der Rückweisung der ersten Vorlage von 2007 erteilt wurde. Sie erachtet das Vorgehen des Bundesrates als sinnvoll, die umstrittenen Teile der ursprünglichen Vorlage auszuklammern und die Gesamtkodifikation für die zivilen Nachrichtendienste («Nachrichtendienstgesetz») zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, da diese in ihren Augen noch rechtsstaatlich fragwürdige Teile enthält. Zudem hält sie es angesichts der bevorstehenden Gesamtkodifikation nicht für nötig, bereits jetzt einzelne Teile gesetzlich zu regeln. Die Kommission hat die Detailberatung aufgenommen.

Teilrevision von Verordnungen über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Am 8. Juni 2011 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ein Anhörungsverfahren zur Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sowie der dazugehörigen Gebührenverordnung eröffnet. Ziel dieser Revision ist nicht die Einführung neuer Überwachungsmassnahmen, sondern lediglich die Anpassung dieser rund zehn Jahre alten Erlasse an den aktuellen Stand der Technik.

Die Kommission hat gestützt auf Artikel 151 des Parlamentsgesetzes verlangt, zum Revisionsentwurf konsultiert zu werden, um einen vertieften Einblick in die Vorlage zu erhalten und dem Bundesrat dazu gegebenenfalls Empfehlungen abzugeben.
Diese punktuelle Revision der Verordnung erfolgt getrennt von der aktuellen Gesamtrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Die Vordringlichkeit dieser Teilrevision wurde jüngst vom Bundesverwaltungsgericht betont (Entscheid A-824/2010 vom 21. Juni 2011).

Die im genannten Gesetz und der Verordnung geregelte Überwachung ist ausschliesslich im Rahmen von Strafverfahren und auf Anweisung der Staatsanwaltschaft sowie mit Genehmigung der Zwangsmassnahmengerichte zulässig – die Präventivüberwachung durch die Nachrichtendienste ist im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit geregelt. Gemäss Artikel 269 der Schweizerischen Strafprozessordnung kann eine Überwachung nur dann zur Verfolgung einer der abschliessend aufgezählten schweren Straftaten angeordnet werden, wenn der dringende Verdacht besteht, dass eine solche Straftat begangen wurde, und wenn die bisherigen Untersuchungshandlungen erfolglos geblieben sind oder die Ermittlungen sonst aussichtslos wären oder unverhältnismässig erschwert würden.

Die Kommission hat darauf verzichtet, nach der Anhörung Empfehlungen an den Bundesrat abzugeben.

10.112 s Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit Argentinien

Mit 20 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat sich die Kommission für die Ratifizierung des Abkommens mit Argentinien über Rechtshilfe in Strafsachen ausgesprochen. Eine Minderheit beantragt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, das Abkommen neu auszuhandeln, damit die Rechtshilfe in Strafsachen auch bei Fiskaldelikten gewährt wird. Dieser Antrag wurde von der Kommission mit 18 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Die Mehrheit hält fest, dass der Bundesrat das EJPD beauftragt hat, eine Vorlage zur Änderung des Rechtshilfegesetzes auszuarbeiten, um wie bei der Amtshilfe auch bei der Rechtshilfe die Zusammenarbeit bei Fiskaldelikten auszudehnen (Medienmitteilung vom 29. Juni 2011 des Bundesamtes für Justiz). Mit dieser Revision werde dem Anliegen der Kommissionsminderheit Rechnung getragen. In den Augen der Minderheit läuft das Abkommen (Art. 3) der Finanzplatzstrategie des Bundesrates zuwider; sie betont, dass die laufenden Gesetzgebungsarbeiten einige Zeit dauern werden.

11.431 n Pa.Iv. Rechsteiner Paul. Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen

Die Kommission hat diese parlamentarische Initiative vorgeprüft, welche verlangt, dass ein Gesetz zur Rehabilitierung administrativ Versorgter zu erlassen sei. Mit diesem Gesetz soll dafür gesorgt werden, dass das Unrecht, das den Betroffenen zugefügt wurde, anerkannt wird, dass die Vorgänge und ihre Folgen historisch aufgearbeitet werden und dass die Betroffenen uneingeschränkten Zugang zu den Akten haben und die Archivierung dieser Akten geregelt wird. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Anliegen wichtig und gerechtfertigt sind und hat deshalb der Initiative mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Sie präzisiert, dass sie keine finanziellen Entschädigungen in Betracht ziehe.

10.453 n Pa.Iv. Fraktion S. Verfassungskonforme Frauenvertretung an den eidgenössischen Gerichten

Mit 17 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission dem Nationalrat, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative fordert die Schaffung der nötigen gesetzlichen Grundlagen, um eine verfassungskonforme Vertretung der Geschlechter an den eidgenössischen Gerichten sicherzustellen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Initiative nur mit der Einführung von Quoten umgesetzt werden könnte. Solche lehnt sie aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Sie bezweifelt, dass genügend Bewerbungen hinreichend qualifizierter weiblicher Kandidierender eingereicht werden, um ein Quotenziel ohne Qualitätsverlust zu erreichen. Die Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Sie erinnert an den Verfassungsauftrag der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter (Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung). Dieser ist neben anderen Bereichen auch in Bezug auf die eidgenössischen Gerichte in keiner Weise erfüllt. Da sich auch in Zukunft keine Gleichstellung abzeichnet, ist der Gesetzgeber verpflichtet, tätig zu werden.

10.513 n Pa.Iv. Thanei. Korruptionsbekämpfung im Sport

Die Kommission hat diese Initiative vorgeprüft, die verlangt, Artikel 322septies StGB («Bestechung fremder Amtsträger») so zu ändern, dass internationale Sportdachverbände (IOC, FIFA, UEFA usw.) gleich behandelt werden wie internationale Organisationen (wie z. B. die UNO). Die Kommission hat mit 19 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, die Behandlung der Initiative zu sistieren, bis der Bericht vorliegt, der derzeit vom Bundesamt für Sport ausgearbeitet wird. Dieser soll einen Überblick geben über die von den Verbänden selbst ergriffenen Massnahmen, den Gesetzgebungsbedarf und die Handlungsmöglichkeiten (Revision des Korruptionsrechts im StGB [Amtsträger; Offizialdelikt], Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb [Privatsektor; Antragsdelikt], allfällige weitere Möglichkeiten).

Die Kommission hat am 11. und 12. August 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (Präsidentin, SP, ZH) und Nationalrat Yves Nidegger (Vizepräsident, SVP, GE) sowie teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

Bern, 12. August 2011 Parlamentsdienste

Quelle: Schweizer Parlament

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