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Festhalten an den Sonderregeln zu sehr hohen Vergütungen

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Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt ihrem Rat, in wesentlichen Punkten an seinen Beschlüssen festzuhalten. Insbesondere ist sie weiterhin der Ansicht, dass Sonderbestimmungen für den Vergütungsanteil über drei Millionen Franken eingeführt werden sollen.

Der Ständerat hatte in der Wintersession 2010 zwei Vorlagen zur Änderung des Obligationenrechts und weiterer Bundesgesetze als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ verabschiedet (10.443 s Pa.Iv. Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“). Vorlage 2 unterscheidet sich von Vorlage 1 darin, dass sie – zusätzlich zu den Bestimmungen der Vorlage 1 – aktien- und steuerrechtliche Bestimmungen für den Anteil von Vergütungen, welcher 3 Millionen Franken übersteigt (sog. „sehr hohe Vergütungen“), enthält. Der Nationalrat ist in der Frühjahrssession 2011 auf Vorlage 2 nicht eingetreten. In der Sommersession hat er Vorlage 1 mit Differenzen angenommen.

Die Kommission des Ständerates hat nun die Differenzen beraten. Sie empfiehlt ihrem Rat, in den meisten Punkten an seinem Beschluss festzuhalten. Insbesondere spricht sie sich mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung weiterhin dafür aus, für „sehr hohe Vergütungen“ besondere Regelungen zu erlassen. Die Kommission beantragt somit, am Beschluss auf Eintreten auf Vorlage 2 festzuhalten. Ihre Mehrheit will (in Bezug auf Vorlage 1) zudem daran festhalten, dass die Generalversammlung über die Vergütung der Geschäftsleitung beschliessen muss, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen (Art. 731 l ). Mit 8 zu 4 Stimmen lehnte sie einen Antrag ab, der eine Abstimmung der Generalversammlung über diese Frage vorsieht, welcher je nach Ausgestaltung der Statuten bindende oder konsultative Wirkung zukommt. Einstimmig beantragt die Kommission hingegen, die Strafbestimmung (Art. 326quinquies StGB) zu streichen und damit in dieser Frage dem Nationalrat zu folgen. Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt sie, betreffend die Stimmpflicht der Vorsorgeeinrichtungen der abgeschwächten Formulierung des Nationalrates zuzustimmen (Art. 71 a Abs. 1 BVG). Eine Minderheit beantragt, an der vom Ständerat beschlossenen Pflicht festzuhalten.

Der Ständerat wird das Geschäft in der Herbstsession 2011 wieder behandeln.

08.011 s OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht (Vorlage 2; Rechnungslegungsrecht)
Die Kommission hat mit der Beratung der Differenzen in der Vorlage zur Revision des Rechnungslegungsrechts begonnen. Sie wird diese Beratungen an ihrer nächsten Sitzung zu Ende führen und zu diesem Zeitpunkt über ihre Anträge informieren.

10.444 s Pa.Iv. RK-SR. Strafprozessordnung. Protokollierungsvorschriften

Die Kommission hat am 20. Mai 2010 beschlossen, mittels einer parlamentarischen Initiative die Strafprozessordnungsbestimmungen über die Einvernahmeprotokolle (Art. 78 StPO) zu ergänzen. Die Initiative verlangt, dass bei Gerichtsverhandlungen, die mittels technischer Hilfsmittel aufgezeichnet werden, darauf verzichtet werden kann, das Protokoll der einvernommenen Person vorzulesen oder zum Lesen vorzulegen und von dieser unterzeichnen zu lassen. Nachdem die nationalrätliche Schwesterkommission diesem Beschluss zugestimmt hat, kann die Kommission des Ständerates nun die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten aufnehmen. Sie hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, Artikel 78 der Strafprozessordnung im Sinne der Initiative zu ändern. An einer späteren Sitzung wird sie einen Vorentwurf für einen Erlass und einen erläuternden Bericht formell verabschieden. Sie wird zudem eine Anhörung der betroffenen Kreise durchführen.

09.3494 n Mo. NR (Bischof). Änderung der Strafprozessordnung. Gewalttäter wieder vor den Richter

Schliesslich hat die Kommission ohne Gegenstimme beschlossen, die Motion Bischof, die eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des Strafbefehlsverfahrens verlangt, abzulehnen. Sie weist darauf hin, dass dieses Thema im Rahmen der Parlamentsdebatte über die neue Strafprozessordnung bereits ausführlich diskutiert wurde und es nicht angezeigt ist, ohne dringenden Bedarf ein Gesetz zu revidieren, das erst vor kurzem in Kraft getreten ist.

Die Kommission hat am 18. und 19. August 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP, TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Kanton Thurgau getagt.

Bern, 19. August 2011 Parlamentsdienste

Quelle: SGK-S

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