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Via sicura: Erste Entscheide zur Vorlage zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

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Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat an ihrer Sitzung die Detailberatung von Via sicura aufgenommen. Sie spricht sich für verschärfte Auflagen bei der Wiedererlangung der Führerausweise aus.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrates hat die Detailberatung der Vorlage Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Via sicura (10.092) als Zweitrat aufgenommen.

Präventive Massnahmen, welche breite Bevölkerungsgruppen betreffen würden, diskutierte die Kommission intensiv. Die Befristung der Führerausweise (Art. 15 c) beispielsweise war in der Kommission umstritten. Die Kommission fällte jedoch keinen definitiven Entscheid und kommt an der nächsten Sitzung auf den Artikel zurück.

Weitgehender Konsens bestand hingegen bei Massnahmen, welche bestimmte Risikogruppen anbelangen. Wie bereits der Ständerat hat auch die Kommission des Nationalrates verschärften Auflagen zur Wiedererlangung der Führerausweise zugestimmt (15 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen). Zum einen sollen Geschwindigkeitstäter (Führerausweisentzug für mindestens 12 Monaten aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen) den Ausweis nur zurück erhalten, wenn Sie ein Datenaufzeichnungsgerät ( Blackbox ) installieren. Zum anderen müssen Personen, welchen der Führerausweis wegen wiederholtem Fahren in angetrunkenem Zustand entzogen wurde, nach Ablauf des Entzugs künftig während fünf Jahren ein Fahrzeug mit Alkoholwegfahrsperre führen (Art. 17a).

Kontrovers diskutiert wurde das bereits im geltenden Recht verankerte, der Bevölkerung jedoch weitgehend unbekannte Velofahrverbot für vorschulpflichtige Kinder (Art. 19). Die Kommissionsmitglieder erachten es als sinnvoll, dass Kinder bereits im frühen Alter Radfahren lernen. Dass diese nicht unbeaufsichtigt auf verkehrsreiche Strassen gelangen, liegt nach der Meinung einiger Kommissionsmitglieder in der Verantwortung der Eltern. Weiter wird die Akzeptanz und die Durchsetzbarkeit eines solchen Verbots bezweifelt. Die Folgen einer Aufhebung dieses Verbots sind jedoch unklar. Die Kommission verschob den Beschluss auf die nächste Kommissionssitzung und forderte die Verwaltung auf, insbesondere die versicherungstechnischen Konsequenzen bis dahin darzulegen.

Da die Kommission die Beratungen nicht abgeschlossen hat, wird sie sich im vierten Quartal nochmals mit Via sicura beschäftigen.

Nachdem die Kommission bereits an ihrer Juni-Sitzung den Grossteil der Differenzen zur Bahnreform 2 (05.028; Vorlage 11) behandelt hatte, befasste sie sich nun noch mit der Frage der Tarifgestaltung (Art. 15 PBG und Art. 8a SBBG), welche der Ständerat neu in die Vorlage eingefügt hat. Die KVF hat dazu eine Anhörung mit Vertretern der Bahnunternehmen (SBB, BLS, VöV), der Kantone, dem Preisüberwacher und mit Vertretern der Konsumentenorganisationen (KF, FRC) durchgeführt. Die präsentierten Positionen waren erwartungsgemäss relativ kontrovers. Die Kommission wird erst an ihrer nächsten Sitzung einen materiellen Entscheid fällen. Die Differenzbereinigung wird damit frühestens in der Wintersession 2011 abgeschlossen werden können.

Weiter hat die Kommission die Motion Ständerat (Lombardi). Stau am Gotthard. Weniger Wartezeit für Reisecars (10.3870) beraten. Die Motion verlangt vom Bundesrat Massnahmen damit Reisecars bei Stausituationen am Gotthard auf die Kantonsstrasse ausweichen und vor den Tunnelportalen wieder auf die Autobahn einfahren können. Der Ständerat hatte die Motion am 16. März 2011 mit 13 zu 11 Stimmen angenommen. Die Mehrheit der KVF-NR hingegen will Reisecars nicht privilegiert behandeln und lehnt die Motion mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Sie ist überzeugt, dass die Verlagerung der Reisecars auf die Kantonsstrasse aus Sicherheitsgründen nicht wünschenswert ist und die Umsetzung der Motion einen unverhältnismässig grossen Kontrollaufwand mit sich bringen würde.

Schliesslich beriet die Kommission vier Standesinitiativen aus den Kantonen Freiburg, Basel Land, Solothurn und Aargau zum Thema Verbot von Gigalinern auf Schweizer Strassen (10.335, 10.337, 10.338, 10.339). Die Räte haben bereits sechs annähernd gleichlautenden Standesinitiativen keine Folge gegeben und das Anliegen in einer Motion aufgenommen. Die von beiden Räten überwiesene Motion (10.3342) verlangt, dass neben der gesetzlichen Festschreibung des Maximalgewichts auch die Länge von Motorfahrzeugen festgehalten wird. Da dieses Anliegen im Rahmen der Vorlage Via sicura in Art. 9 Abs. 1 bereits aufgenommen wurde, gab die Kommission den vier Initiativen keine Folge.

Usanzgemäss findet die Sitzung im zweiten Präsidialjahr eines Kommissionspräsidenten in dessen Heimatkanton statt. Da Nationalrat Max Binder in Illnau/Effretikon wohnhaft ist, tagte die Kommission im Saal des vor wenigen Wochen in Betrieb genommenen neuen Alterszentrums dieser Stadt. Die Kommissionmitglieder nahmen einen Apéro auf dem Kirchturm in Illnau ein und genossen die ländliche Umgebung dieser doch so nah bei Zürich und Winterthur gelegenen Stadt. Am Abend war die Kommission im Beisein von Regierungsrat Ernst Stocker vom Kanton Zürich zu einem Nachtessen eingeladen. In nächster Umgebung besuchte die Kommission den Flugsicherungsdienst skyguide in Dübendorf. Sie liess sich von Daniel Weder, CEO, und seinen Mitarbeitenden die hochtechnischen Vorgänge erläutern. Sie nahm zur Kenntnis, dass das Unternehmen zur Zeit stark unter dem hohen Frankenkurs leidet. Am zweiten Sitzungstag behandelte sie die strategischen Ziele 2012 – 2015 des Unternehmens, die ihr vom Departement zur Konsultation unterbreitet wurden.

Bern, 24. August 2011 Parlamentsdienste

Quelle: Schweizer Parlament

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