Swisscom muss neue Glasfaserkooperationen vorläufig sistieren

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Nach dem Bericht und neuen Äusserungen des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Weko) zu den Kooperationsvereinbarungen im Glasfaserausbau sieht sich Swisscom gezwungen, gemeinsam mit den Partnern sämtliche bereits abgeschlossene Verträge dahingehend zu überprüfen, ob Anpassungen am Kooperationsmodell mit vertretbarem unternehmerischem Risiko umsetzbar sind. Neue – aber bereits fertig verhandelte – Kooperationsverträge können vorläufig nicht unterschrieben werden, weil das zugrunde liegende Kooperationsmodell aufgrund der neuen Ausgangslage in Frage gestellt werden muss.

Das aktuelle Mehrfaser- und Kooperationsmodell ist während den letzten zwei Jahren an einem runden Tisch unter Leitung der ComCom mit allen Beteiligten entwickelt worden. Dank dieser Einigung der Branche wurde in der Schweiz eine Dynamik im Glasfaserausbau ausgelöst, die in Europa ihresgleichen sucht. Das entwickelte Kooperationsmodell sollte die Grundlage für einen schnellen und volkswirtschaftlich sinnvollen Glasfaserausbau in der Schweiz bilden.

In ihrem Bericht zu den Glasfaserkooperationen in Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich kritisierte das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) verschiedene Vertragsklauseln, welche elementare Eckpunkte des Kooperationsmodells sind. Im Bericht und aufgrund neuer Äusserungen des Sekretariats der Weko wird deutlich, dass das Sekretariat die Kooperationen ausschliesslich streng rechtlich beurteilen wird, ohne die reale Marktdynamik abzuwarten. Das Sekretariat nimmt dabei eine Marktabgrenzung vor, indem sie das Glasfasernetz isoliert und nicht als Teil des gesamten Breitbandmarktes betrachtet, in welcher verschiedenste Technologien für einen intensiven Infrastrukturwettbewerb sorgen. Mit ihrer Beurteilung verbietet das Sekretariat der Weko faktisch die Kooperationen in der aktuellen Form. Sie hat überdies verlauten lassen, rasch eine Untersuchung einleiten zu wollen.

Aufgrund dieser Einschätzung des Sekretariats der Weko sieht sich Swisscom gezwungen, gemeinsam mit ihren Partnern zu verhandeln, ob das Kooperationsmodell und die abgeschlossenen Verträge so angepasst werden können, dass sie noch mit vertretbarem unternehmerischem Risiko umsetzbar sind. Andernfalls kann Swisscom einen Alleinbau nicht ausschliessen. Noch nicht unterschriebene Verträge mit einem Investitionsvolumen von CHF 800 Mio. müssen deshalb aufgrund der notwendigen Neuverhandlungen zurzeit sistiert werden.

Insgesamt umfassen die Kooperationsverträge ein Investitionsvolumen von CHF 1.7 Mrd. Die bereits unterzeichneten Verträge erlauben eine Erschliessung von rund 16% der Schweizer Wohnungen und Geschäfte mit Glasfaser, die noch offenen Kooperationen würden zusätzlich rund 14% beisteuern.

Swisscom bedauert diese Entwicklung und ist weiterhin davon überzeugt, dass die Kooperationen einen Schlüssel für die schnelle Erschliessung der Schweiz mit FTTH darstellen, den Wettbewerb ermöglichen und Investitionen in die Zukunft sichern. Ein Alleinbau von Swisscom würde eine deutliche Verlangsamung des Glasfaserausbaus bedeuten und zu weniger Wettbewerb führen. Dies hätte grosse Folgen für die Investitionen in die Infrastruktur der Zukunft.

Quelle: Swisscom

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