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Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone

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Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative (04.472) hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates einem ausgearbeiteten Vorentwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung zugestimmt, welcher die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone betrifft. Gemäss diesem Vorentwurf, der in die Vernehmlassung geht, sollen Bauten und Anlagen eines bestehenden landwirtschaftlichen Gewerbes, die der Haltung von Pferden dienen, als zonenkonform bewilligt werden, wenn der Landwirtschaftsbetrieb über Weiden und eine überwiegend betriebseigene Futtergrundlage verfügt. Es soll somit nicht mehr unterschieden werden zwischen eigenen und fremden Pferden. Zudem sollen diese landwirtschaftlichen Gewerbe in Zukunft einen befestigten Platz für die Nutzung der auf dem Betrieb gehaltenen Pferde errichten dürfen. Weiter werden verschiedene Lockerungen für die hobbymässige Tierhaltung in der Landwirtschafts- wie auch in der Bauzone vorgeschlagen. So können beispielsweise Einzäunungen, die der Beweidung dienen und sich nicht nachteilig auf die Landschaft auswirken, auch dann zugelassen werden, wenn die Tiere in der Bauzone gehalten werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. März 2012. Stellungnahmen sind an das Bundesamt für Raumentwicklung, 3003 Bern, zu richten. Der Vorentwurf und sein erläuternder Bericht können auf der Webseite der Kommission in der Rubrik „Berichte“ heruntergeladen werden.

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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