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Rasche und dauerhafte Mittelfreigabe für die KEV

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Zu viele Projekte für die Ökostromproduktion, welche die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien beanspruchen, befinden sich auf der Warteliste. Mit dem heutigen System kann die Warteliste nach 2013 nicht mehr merklich verkürzt werden. Weil die Kommission dieser Situation abhelfen will, hat sie sich mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Änderung des Energiegesetzes ausgesprochen, mit welcher der Zuschlag zur Finanzierung der KEV erhöht werden soll, um die Warteliste zu verkürzen (12.400). Gleichzeitig sieht die Revision Erleichterungen für energieintensive Betriebe vor. Die Kommission ist mehrheitlich der Auffassung, diese Änderungen müssten rasch vorgenommen werden, da die Problemstellung schon länger bekannt sei und die Kontinuität der förderlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Ökostromproduktion gesichert werden müsse.

Gewisse Kommissionsmitglieder wünschten eine umfassendere Reform des KEV-Systems; andere wollten die künftige Energiestrategie des Bundesrates abwarten und sprachen sich deshalb gegen punktuelle Änderungen aus.

Gegenentwurf zur Landschaftsinitiative
Die Kommission hat bei der Vorlage zur Revision des Raumplanungsgesetzes (10.019) die Differenzbereinigung abgeschlossen. Sie unterstützt mehrheitlich die neue vom Ständerat beschlossene Regelung für den Mehrwertausgleich, die flexibler ist als die vom ihm ursprünglich vorgesehene. Eine Minderheit spricht sich für eine noch flexiblere Regelung aus und will namentlich keinen Mindestabgabesatz vorschreiben; eine zweite Minderheit will am geltenden Recht festhalten. Auch bei der neuen Regelung für Solaranlagen folgt die Kommission weitgehend dem Ständerat (22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen). In ihren Augen sollten Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen keiner Bewilligungspflicht bedürfen, wenn sie auf Dächern genügend angepasst sind. Bei der Grösse der Bauzonen will die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen auf den Wortlaut des Bundesrates zurückkommen, wonach Bauzonen so festzulegen sind, dass sie den voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre nicht überschreiten. Eine Minderheit unterstützt das Konzept des Ständerates, wonach Bauzonen so festzulegen sind, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen und überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren sind.

Förderung der tiefen Geothermie
Die Kommission nimmt zwei Motionen zur Förderung der tiefen Geothermie leicht geändert an. Mit 18 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung (11.3562) unterstützt sie eine mit Kantonen und Branche koordinierte Offensive für die tiefe Geothermie zur Strom- und Wärmegewinnung. Mit 15 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung (11.3563) äusserst sie sich für ein Programm zur schweizweiten Erkundung der Potenziale des Untergrundes zur Strom- und Wärmeproduktion. Minderheiten beantragen, die beiden Motionen abzulehnen.

Pumpspeicherkraftwerke weiter ausbauen
Die Kommission unterstützt mit 10 zu 8 Stimmen und 5 Enthaltungen eine Motion (11.3518), die den weiteren Ausbau der Pumpspeicherkraftwerke in der Schweiz fördern möchte. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen.

Kein Mitspracherecht der Kantone bei der Lagerung von radioaktiven Abfällen
Die Kommission beantragt, den Initiativen 10.514 (14 zu 11 Stimmen) und 10.530 (14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung) keine Folge zu geben. Diese verlangen, dass die Kantone, in denen ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle in Frage kommt, ein Mitentscheidungsrecht haben. Eine Minderheit unterstützt die Initiativen.

Die Kommission hat in Bern am 20. und 21. Februar 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Eric Nussbaumer (S/BL) in Bern getagt.

Bern, 22. Februar 2012 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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