Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) aufgehoben

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Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Betriebsbewilligung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die bestehende Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) aufgehoben und gleichzeitig eine neue Befristung bis zum 28. Juni 2013 verfügt. Das Bundesverwaltungsgericht hat auch angeordnet, dass bei einem neuen Verlängerungsgesuch für die Betriebsbewilligung dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein umfassendes Instandhaltungskonzept für den Langfristbetrieb des KKM einzureichen sei. Die BKW wird das noch nicht rechtskräftige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sorgfältig prüfen und dann das weitere Vorgehen festlegen. Mit Blick auf den Langfristbetrieb ist ein übergeordnetes Instandhaltungskonzept bereits in Arbeit.

Quelle: BKW AG

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