Steueramtshilfegesetz (StAG): Die WAK-S unterstützt die Vorlage des Bundesrates

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Die WAK-S empfiehlt ihrem Rat auf das StAG einzutreten

1. Steueramtshilfegesetz (11.044n)
Der Bundesrat hat der WAK-S die Botschaft (11.044) mit dem Gesetzentwurf zum Steueramtshilfegesetz (StAG) vorgelegt, welches die verfahrensrechtlichen Grundlagen zum Vollzug der Amtshilfe in Steuersachen regelt. Das Gesetz ersetzt die vorläufig geltende Verordnung nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die nach den Anpassungen der DBA an Art. 26 OECD Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung erlassen wurde, um das Verfahren gemäss den einzelnen DBA zu regeln.

Die WAK-S hat die Botschaft zum StAG vorberaten und empfiehlt ihrem Rat auf die Vorlage einzutreten.

Die WAK-S hat auch vier DBA beraten. Sie empfiehlt ihrem Rat einstimmig die DBA mit Spanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Hong Kong und Russland anzunehmen.

2. Personenfreizügigkeit. Flankierende Massnahmen. BG. Anpassung (12.039ns)
Die Botschaft des Bundesrates stellt neue Sanktionsmöglichkeiten bei Scheinselbstständigkeit und bei Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen. Damit sollen Lücken in der Gesetzgebung zu den flankierenden Massnahmen geschlossen und der Vollzug der Massnahmen effizienter gemacht werden.

Die WAK-S anerkennt den Handlungsbedarf zur Verbesserung des Vollzuges der flankierenden Massnahmen. Sie weist auf die Wichtigkeit effizienter flankierender Massnahmen für die Akzeptanz des Personenfreizügigkeit in der Bevölkerung hin. Die WAK-S beantragt ihrem Rat einstimmig Eintreten auf die Vorlage.

Die Detailberatung folgt an der Sitzung vom 24. April. Es wird die Detailberatung der WAK-N am 26. März abgewartet, weil der Nationalrat Erstrat ist. Das Geschäft wird im beschleunigten Verfahren in beiden Räten gleichzeitig behandelt.

3. Kollektivanlagengesetz (KAG). Änderung (12.037s)
Im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen haben sich die Anforderungen an Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit seit Inkrafttreten des Kollektivanlagengesetzes im Jahr 2007 verändert. Zudem haben sich die Bestimmungen über die Verwaltung, Verwahrung und den Vertrieb als lückenhaft erwiesen. Mit den international wachsenden Anforderungen werden sich die Regulierungslücken weiter verschärfen. Mit der Vorlage sollen diese Lücken geschlossen werden. Gleichzeitig werden Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und der Zugang zum europäischen Markt für schweizerische Vermögensverwalter gewährleistet.

Die Kommission hat Vertreter der FINMA, der Schweizerischen Bankiervereinigung und der Swiss Fund Association angehört. Sie ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten, da in ihren Augen eine Gesetzesrevision unerlässlich ist, um insbesondere zu verhindern, dass schweizerischen Vermögensverwaltern der Zugang zum europäischen Markt verwehrt wird. Sie wird an der Sitzung vom 24. April 2012 die Detailberatung durchführen.

4. Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer. Änderung (11.047)
Die Kommission hat die Beratung dieser Revisionsvorlage aufgenommen und wird sie an ihrer Sitzung vom 24. April 2012 fortsetzen und voraussichtlich abschliessen.

Die Kommission hat am 19. und 20. März 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

Quelle: Das Schweizer Parlament, http://www.parlament.ch

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