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Kraftloserklärungsverfahren erfolgreich abgeschlossen – Kotierung zusätzlicher BKW AG-Aktien per 11. April 2012

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Mit Blick auf die Einführung der Holdingstruktur hatte die BKW AG im Oktober 2011 ein öffentliches Umtauschangebot für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der BKW FMB Energie AG unterbreitet. Den Aktionären der BKW FMB Energie AG wurde für jede im Rahmen des Angebots angediente BKW FMB Energie AG-Aktie eine neue Aktie der BKW AG mit gleichem Nennwert angeboten. Im Dezember 2011 wurde das Umtauschangebot mit einer Umtauschquote von 99.31% erfolgreich abgeschlossen. Lediglich 0.69% oder 365‘189 Aktien wurden nicht zum Umtausch angedient. Seit dem 12. Dezember 2011 ist die BKW AG Aktie an der SIX Swiss Exchange und der BX Berne eXchange kotiert.

Im Nachgang zum Umtauschangebot hatte die BKW das Kraftloserklärungsverfahren (Squeeze Out) für die 365‘189 nicht angedienten BKW FMB Energie AG-Aktien eingeleitet. Mit Entscheid vom 21. März 2012 hat das Handelsgericht des Kantons Bern nun diese im Publikum verbliebenen Namenaktien der BKW FMB Energie AG für kraftlos erklärt. Somit erhalten die Eigentümer der kraftlos erklärten BKW FMB Energie AG-Aktien neu ausgegebene BKW AG-Aktien im Verhältnis 1:1.

Durch die zusätzlich ausgegebenen 365‘189 Namenaktien weist die BKW AG nun ein Aktienkapital von CHF 132’000’000.- auf, bestehend aus 52‘800’000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 2.50.

Die Kotierung dieser zusätzlichen 365‘189 Namenaktien an der SIX Swiss Exchange und der BX Berne eXchange erfolgt per 11. April 2012.

Quelle: BKW FMB Energie AG

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