UBS-GV folgte Ethos-Empfehlung: Kapitalerhöhung abgelehnt

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Zum vierten Mal in Folge stimmt eine grosse Minderheit der Aktionäre bei UBS gegen das vorgeschlagene Vergütungssystem. Sie senden damit ein deutliches Signal an den Verwaltungsrat. Dominique Biedermann, Direktor der Ethos Stiftung, äusserte sich zu diesem Resultat: „Das Vergütungssystem von UBS muss angepasst werden. Insbesondere sollen die variablen Vergütungen an die Grundsaläre gekoppelt und gegen oben begrenzt sein.“

Kapitalerhöhung für Mitarbeiteraktien abgelehnt
Ausserdem lehnte die UBS-Generalversammlung die bedingte Kapitalerhöhung für Mitarbeiteraktien ab. Der Antrag erhielt lediglich 62 Prozent der Stimmen. Damit verfehlte er das erforderliche Zweidrittelmehr für Kapitalerhöhungen ohne prioritäres Zeichnungsrecht bestehender Aktionäre. Diese sind nicht mehr bereit, ein System mit exzessiven Vergütungen zu unterstützen.

Decharge umstritten
Weiter erteilten 47 Prozent der Aktionäre dem Verwaltungsrat keine Decharge. Zahlreiche kritische Investoren wollen also, dass der Verwaltungsrat für den Verlust von 1,8 Milliarden Franken wegen unerlaubten Händleraktivitäten in der UBS-Investmentbank verantwortlich bleibt.

Quelle:  Ethos Stiftung

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