HEV Schweiz: Neue Eingriffe in den Wohnungsmarkt

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Es geht dem Vernehmen nach um die Prüfung neuer Regulierungen im Bereich des Mietrechts und um neue Bundesvorschriften zum genossenschaftlichen Wohnungsbau. Der Bundesrat soll beauftragt werden, den Handlungsbedarf hierbei zu prüfen.

Die meisten der bisher aufgebrachten Forderungen im Bereich des Mietrechts, wie ein Verbot von Mieterhöhungen nach dem Verkauf oder Schutzmassnahmen für günstige Wohnungen, lehnt der HEV Schweiz ab. Sie würden private Investitionen in den Wohnungsbau zurückdrängen und damit zu einem Rückgang der Wohnbautätigkeit führen. Insbesondere die aus Sicht der inneren Verdichtung und der energetischen Sanierung so wichtigen Ersatzneubauten würden durch die Massnahmen behindert. Das Mietrecht ist zum Schutz der Mieter bereits genügend stark reglementiert.

Die Preise für Wohneigentum sind in vielen Regionen stärker gestiegen, als die Preise für Mietwohnungen. Trotzdem ist nur vom Miet- und genossenschaftlichen Wohnungssegment die Rede. Die Prüfung von Massnahmen zur Förderung des Wohneigentums wäre nach Ansicht des HEV Schweiz mindestens ebenso angezeigt.

Eine zusätzliche Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus ist nach Ansicht des HEV Schweiz unnötig. Mit dem Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz) ist diesem Anliegen bereits genügend Rechnung getragen. Auf Basis dieses Gesetzes bewilligte das Parlament im Januar 2011 einen Eventualkredit von 1400 Millionen Franken, mit denen der Bund Emissionen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger verbürgt. Der Bund übernimmt hier Risiken und verbilligt damit die (Re-)Finanzierung gemeinnütziger Wohnbauträger.

Es ist Sache der Kantone und Gemeinden und nicht des Bundes, wo nötig weitere Anreize zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus zu setzen. Sie haben die bessere Übersicht zu den in ihren Städten und Agglomerationen notwendigen Massnahmen. Viele Kantone und Städte sind denn auch in der Wohnraumförderung aktiv. Dies entspricht dem Subsidiaritätsprinzip.

Investitionen in den Wohnungsbau sollten nach Ansicht des HEV Schweiz nicht durch neue Auflagen, sondern durch eine Liberalisierung der Bau- und Planungsgesetze gefördert werden. Marktkonforme Massnahmen zur Siedlungsverdichtung setzen auf Anreize zu höherer Ausnutzung bestehender Bauzonen.

Quelle: HEV Schweiz

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