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12.016 Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ und Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI

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Nachdem die Verkehrskommission des Nationalrates bereits im Januar einstimmig auf die FABI-Vorlage (12.016) eingetreten ist, hat sie nun die Detailberatung durchgeführt. Mehrheitlich beantragt die Kommission ihrem Rat, den Entscheiden des Ständerates zu folgen. Sie unterstützt ohne Gegenstimmen die Einführung eines unbefristeten Bahninfrastrukturfonds, der sowohl Investitionen wie auch Unterhalt finanzieren soll. Sie spricht sich für einen ersten Ausbauschritt von 6.4 Milliarden Franken aus, mit 14 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Diesen grösseren Ausbauschritt, wie er vom Ständerat beschlossen wurde, befürwortet die Mehrheit der Kommission aufgrund der Dringlichkeit der vorhandenen Projekte und der besseren regionalen Ausgewogenheit. Die Minderheit erinnert dagegen daran, dass auch das bundesrätliche Konzept weitere Ausbauschritte vorsieht, allerdings zu einem etwas späteren Zeitpunkt.

Bei der Finanzierung setzt die Kommission auf die von Bundesrat und Ständerat beantragten Quellen. Der Antrag, auf eine zusätzliche, wenn auch befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer zu verzichten, wurde mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt. Verschiedene Anträge, anderweitig Mehreinnahmen zu generieren, wurden ebenfalls abgelehnt: Ein Antrag verlangte, bei der direkten Bundessteuer aus raumplanerischen und ökologischen Gründen vollständig auf einen Pendlerabzug zu verzichten. Dieses Anliegen wurde mit 22 zu 2 Stimmen abgelehnt, da die grosse Mehrheit der Kommission überzeugt ist, dass die Mobilität aus unserem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist, dass sie eine wirtschaftliche Notwendigkeit darstellt und dass sie aus steuersystematischen Gründen gerechtfertigt sei. Der entgegengesetzte Antrag, den Pendlerabzug nicht zu begrenzen, weil dies einerseits die Randregionen und andererseits die Auto-Pendler unverhältnismässig belaste, wurde mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Mehrheit hält es für richtig, dass auch die Pendlerinnen und Pendler einen Beitrag zum Bahnausbau leisten und erachtet ein bescheidenes raumplanerisches Signal – der Bund sollte die zunehmende Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnort nicht fiskalisch belohnen – für angezeigt. Der Antrag, den Beitrag der Kantone von 500 auf 800 Millionen Franken zu erhöhen, wurde nach intensiver Diskussion mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Gegenüber Ständerat und Bundesrat möchte die Kommission in Bezug auf die Verwendung der Mineralölsteuermittel einen andern Akzent setzen: diese sollen nicht einfach vorbehaltlos in den Bahninfrastrukturfonds fliessen, sondern einzig zum Begleichen der aufgelaufenen Schulden im bisherigen FinöV-Fonds dienen. Sobald diese Schulden abgezahlt sind, sollen sie wieder ihrem verfassungsmässigen Zweck zugeführt werden. Diesem Antrag stimmte die Kommission mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu.

Umstritten war in der Kommission die Art und Weise, in der sich die Kantone an der Finanzierung beteiligen sollen. Die Kommission entschied mit 12 zu 10 Stimmen bei einem Pauschalsystem zu bleiben und die Lasten gemäss einem interkantonalen Verteiler auf die Kantone aufzuteilen. Der jährliche Beitrag der Kantone von 500 Millionen Franken wird neu im Gesetz verankert. Mit ihrem Entscheid will die Kommission insbesondere den Kantonen nochmals die Möglichkeit geben, sich zu dieser Frage klar zu positionieren.

Verworfen hat die Kommission verschiedene Anträge, welche die Interessen des Güterverkehrs in der FABI-Vorlage stärken sollten. Die Kommission hat indessen deutlich gemacht, dass sie dieses Anliegen materiell unterstützt, aber aus systematischen Gründen nicht in die vorliegende FABI-Vorlage aufnehmen will. Die Kommission erwartet vom Bundesrat, dass er nun rasch die bereits länger in Aussicht gestellte Vorlage zur Förderung des Güterverkehrs in der Fläche präsentiert.

Die Kommission unterstützt das vom Ständerat erweiterte Modell zum Einbezug der Kantone in die weiteren Planungs- und Koordinationsarbeiten. Abgelehnt hat sie es mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auch die Gemeinden explizit auf Gesetzesstufe miteinzubeziehen. Dies insbesondere deshalb, weil für den Bund in erster Linie die Kantone die Ansprechpartner sind. Dennoch erwartet die Kommission, dass alle berechtigten Anspruchsgruppen in sinnvoller Art und Weise durch den Bund, die Kantone und die Eisenbahnunternehmen in die Planungsarbeiten einbezogen werden.
Lediglich minimale Retuschen angebracht hat die Kommission beim Umfang der Ausbauschritte. So wurde eine kurze Strecke im Tessin erweitert (Kapazitätsausbau Bellinzona – Tenero statt Contone – Tenero) und ein weiterer Planungsauftrag zum Bahnhof Stadelhofen erteilt.

Nach Abschluss der Detailberatung hat sich die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen entschieden, Volk und Ständen die Ablehnung der Volksinitiative und die Annahme des Gegenentwurfes zu empfehlen. Eine Minderheit sprach sich für ein doppeltes Ja und einen Vorzug des Gegenentwurfes in der Stichfrage aus.

Das Geschäft wird voraussichtlich erst in der Sommersession im Nationalrat behandelt werden können, da die Vorbereitungsarbeiten für die Frühjahrsession bereits abgeschlossen sind.

Einstimmig ist die KVF-N auf die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (12.095 n) eingetreten, mit welcher  die Lärmemissionen der Eisenbahn durch die Einführung von Emissionsgrenzwerten für bestehende Güterwagen ab 2020 reduziert werden sollen. Die Kommission beantragt ihrem Rat, in sämtlichen Punkten dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. So lehnt sie unter anderem mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung eine frühere Einführung der Emissionsgrenzwerte ab und unterstützt mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung auch die Möglichkeit des Bundesrates, das Inkrafttreten dieser Grenzwerte aus wichtigen Gründen um maximal zwei Jahre zu verschieben. Ausserdem spricht sie sich für die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung des Verpflichtungskredits von 1,854 Milliarden Franken auf 1,515 Milliarden Franken aus. Ein Antrag, den Kredit nicht zu kürzen, wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage ohne Gegenstimme angenommen.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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